Unterhaltsberechnung
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Hallo denisek,
gute Frage.
Hattest Du den Praktikumsvertrag auch angefordert?
Und Du müsstest rausbekommen, ob er tatsächlich noch 2 Jahre Berufserfahrung benötigt. Die würde er ja nicht mit einem 6monatigen Praktikum bekommen.
Könnte durchaus sein, dass Du dann weiter unterhaltsverpflichtet bist.
Gruß Tanja -
@TanjaW9
Ja, hab ich in meinem letzten Schreiben angefordert und natürlich auch nachgefragt was es bewirken soll.Er hat ja den Brief noch nicht erhalten. Also was ich aus den Hinweisen vom hessischen Kultusministeriums herauslese, müsste es mindestens ein 12mon.Praktikum(2 jähriger Beruf) sein. Hier mal ein Auszug:
Beginn und Dauer des Praktikums
Für den Nachweis der ausreichenden beruflichen Tätigkeit wird in der OAVO ein mindestens
einjähriges gelenktes Praktikum gefordert, das in der gymnasialen Oberstufe und dem beruf-
lichen Gymnasium erst nach Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife begonnen
werden kann (§ 48 Abs. 8 OAVO).
Im Hinblick auf die Arbeitszeit im Praktikum ist von der branchenüblichen, tariflich festgeleg-
ten Tages- und Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit
und einem Urlaubsanspruch von 30 Werktagen oder sechs Wochen auszugehen. Krankheits-
bedingte Abwesenheiten sind entsprechend nachzuweisen. Eine Verkürzung der Mindest-
dauer von einem Jahr – etwa durch Terminierung der Urlaubszeiten an das Praktikumsende
und frühere Ausstellung der Bescheinigung – ist grundsätzlich nicht möglich.
Vg denisek -
Hallo Denisek,
ich würde dann allerdings keine Privilegierung mehr sehen.
Das Praktikum vermittelt keine Allgemeinbildung, sondern berufspraktische Kenntnisse (wenn es denn so durchgeführt wird, um die Gleichstellung mit der Fachhochschulreife zu erreichen).
Ich würde - sofern es keinen Titel gibt (falls Du das schon geschrieben hattest, sorry. Sind derzeit viele ähnliche Themen parallel), mich erst mal beruhigt zurücklehnen.
Warum musst Du dem Sohn hinterher laufen?
Er will doch "Ausbildungsunterhalt" also muss er die Voraussetzungen darlegen und nachweisen.
Ich würde mich ja - bis auf Weiteres - auf die Position begeben: es gibt ein Abschlusszeugnis. Ende der Ausbildung.
Wenn der Sohn nicht mitteilt, was er weiter ausbildungstechnisch beabsichtigt, gehst Du eben davon aus, dass er nun ins Berufsleben einsteigt....
Ist aber leicht gesagt, die Suppe musst Du ja ggf. auslöffeln (leg vorsichtshalber den Unterhalt zurück...)
Gruß Tanja -
hallo,
di frage ist auch, ob das nicht als fsj oder bezahltes Praktikum absolviert werden kann.
hier in Berlin kann man sich Ein fsj als berufspraktischen Teil für die fh Reife anerkennen lassen. Allerdings nach Besuch der Gesamtschule nach 12 von 13 Jahren.
sophieNiemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten! -
@TanjaW9
Du hast recht, er muß erstmal seine Bedürftigkeit darlegen!!
Warten wir mal ab, habe ja im letzten Schreiben eine Stellungnahme angefordert und was er in den 3mon.bis zum Praktikum gedenkt zu machen.Wie vorher schon geschrieben, die machen sich das einfach mit dem RA. zu kommen.
@AnnaSophie
Er hat ja die 12 quasi einmal wiederholt, weil der Abschluss gefährdet war.Also um die Fachhochschulreife zu bekommen muss er ein 6mon Praktikum absolvieren.Warum erst Oktober?
Bin mal auf den Praktika Vertrag gespannt.
Vg denisek -
Hallo, so heute kam ein Schreiben vom RA mit der beigefügten Vollmacht.
Auf meine Fragen vom letzten Brief wird gar nicht eingegangen.
Jetzt heisst es aufeinmal der Praktika Vertrag wird demnächst zugeschickt.
Anbei der Link zum Schreiben
Vg denisek
directupload.net/file/d/5880/wxlxwstj_jpg.htm -
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Hallo Denisek,
warum schreibt der Anwalt was von Vollstreckung? Ich denke, es exestiert kein gültiger Titel?
Ich würde dem RA antworten, dass Du keine Unterhaltspflicht siehst, da Dir bis dato die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind. Füg' dem RA einfach noch mal Dein Schreiben bei (und schau Dich mal langsam nach einen Anwalt um - spätestens ab gerichtlichen Antrag wirst Du einen beauftragen müssen...).
Gruß Tanja -
Hallo Denisek
Ich bin der selben Meinung wie Tanja, jetzt wird es schnellstens Zeit einen gut Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Diesen würde ich dann an den geschätzten Kollegen einen netten Brief dahingehend schreiben, da er sämtliche Aufforderungen Deinerseits nach den benötigten ( beleg haft) Einkommen der KM und Junior davon auszugehen ist, das keine Unterhaltspflicht besteht. So wie es aussieht ignoriert der gegnerische Anwalt sämtliche Deiner Rechte und hofft Dich überfahren zu können, daher würde ich Ihn wie gesagt nicht mehr selber anschreiben sondern es direkt durch einen Anwalt machen lassen.
LG Hugoleser -
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Sorry hab es auf die schnelle übersehen.
Hier noch mal ohne Namen.
directupload.net/file/d/5880/xuosssrr_jpg.htm
Vg denisekDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von denisek ()
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Hallo Denisek,
was mir auffällt: Du bist verheiratet - hat Deine Ehefrau ausreichend eigenes Einkommen?
Dein Sohn ist ja nicht mehr privilegiert, eine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Ehefrau würde vorgehen.
Gruß Tanja -
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Hallo, kann man aus dem oben angehängtem Titel noch Vollstreken obwohl da steht bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres?
Bin ein bisschen verunsichert.
Vg denisek -
Hallo denisek,
aus der o.g. wohl nicht.
Leider wird aber in dieser auch nicht Bezug genommen auf die vorher bestehende Unterhaltsverpflichtung (oder habe ich das überlesen).
Gibt es eine Urkunde vor 2015?
Gruß Tanja -
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Hallo denisek,
in einem alten Beitrag aus 2015 steht, dass Du noch ein Kind hast - das würde dann jetzt auch vorrangig von Deinem unterhaltsrechtl. Einkommen abzuziehen sein.
Danach der erhöhte Selbstbehalt.
Bleibt dann noch was "übrig" für den Sohn?
Und wenn diese Urkunde die einzige ist, kann daraus m.E. nach auch nicht vollstreckt werden und der Anwalt verwendet entweder Textbausteine oder versucht absichtlich den Anschein zu erwecken, dass ihm das - ohne weiteres - möglich sei.
Gruß Tanja -
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So hab jetzt noch mal ein letztes Schreiben für den Anwalt verfasst.
Könnt ihr nochmal drüber schauen ob es in Ordnung ist.
Anbei der link
docs.google.com/document/d/1rO…JosxpU8/edit?usp=drivesdk
Vg denisek
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