Hallo denisek,
wenn es nur in den Ferien ist, denke ich, dass es weiterhin anrechnungsfrei bleibt.
Ich fürchte, man kann ihn nicht mal dazu auffordern, statt dem Ferienjob nachzugehen, sich lieber der Aneignung des nicht ausreichend aufgenommenen Lehrstoffes zu widmen.
Du solltest aber darauf bestehen, dass Dir unverzüglich nach Beginn des neuen Schuljahres eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt wird.
Ich weiß nicht, ob man für das demnächst endende Halbjahr auch bei Rücktritt von der Abschlussprüfung ein Zeugnis bekommt. Vielleicht kannst Du das (Anruf bei der Schule?) noch in Erfahrung bringen und es dann ggf. von Sohnemann einfordern... Kann ja auch sehr aussagekräftig sein....
Gruß Tanja
wenn es nur in den Ferien ist, denke ich, dass es weiterhin anrechnungsfrei bleibt.
Ich fürchte, man kann ihn nicht mal dazu auffordern, statt dem Ferienjob nachzugehen, sich lieber der Aneignung des nicht ausreichend aufgenommenen Lehrstoffes zu widmen.
Du solltest aber darauf bestehen, dass Dir unverzüglich nach Beginn des neuen Schuljahres eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt wird.
Ich weiß nicht, ob man für das demnächst endende Halbjahr auch bei Rücktritt von der Abschlussprüfung ein Zeugnis bekommt. Vielleicht kannst Du das (Anruf bei der Schule?) noch in Erfahrung bringen und es dann ggf. von Sohnemann einfordern... Kann ja auch sehr aussagekräftig sein....
Gruß Tanja