Unterhaltsberechnung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo,

      dann würde ich das - was ich weiter oben geschrieben habe - der Anwältin antworten und ihr mitteilen, dass du eine aktuelle Schulbescheinigung haben möchtest.

      Die dir vorliegende ist vom August 2017 und deswegen nicht mehr aktuell.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,wollte nochmal ein kleines update zu meiner Sache schreiben.
      Habe der Anwältin,wie hier schon beschrieben geantwortet, und habe höflich nach gefragt,das ich bis heute kein Zeugnis oder etwaiges gesehen habe und gerne erfahren möchte was er ab dem 1.7.2019 vor hat. Natürlich habe ich bis heute keine Antwort bekommen!!
      Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen,ihn persönlich anschreiben und das letzte Zeugnis fordern?
      Danke im voraus...
    • Moin denisek,

      nach Recherchen in deinen früheren Beiträgen war der Titel bis zur Volljährigkeit des Kindes befristet. Von einer weiteren Titulierung habe ich nichts gelesen. Wenn also der zurzeit gezahlte Unterhalt nicht vollstreckt werden kann, stellst du einfach die Zahlungen komplett ein. Kurze E-Mail noch an Anwalt und Kind: Nach Pflichterfüllung durch das Kind (Bescheinigungen und Zeugnisse zwecks Kontrolle der Zielstrebigkeit) werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

      Beschluss des OLG Hamm, 12.07.2004 - 1 WF 178/04 kommentarlos beifügen/verlinken.
    • Moin,

      hab ich was von Fristen geschrieben?

      Da vorher schon Aufforderungen durch @denisek erfolgt sind und er immer noch hingehalten wird, ist jetzt die Brechstange angesagt: Mit dem Zudrehen des Geldhahns werden Fakten geschaffen. So lernt Sohnemann ganz schnell, dass er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Das kann man auch noch als Erziehungsmaßnahme ansehen. 8) Wenn man nämlich noch zigfach um Unterlagen bittet und bettelt, großzügige Termine setzt, wird das Kind das über die gesamte Ausbildungszeit so machen und man rennt ewig den Unterlagen hinterher (siehe diverse Threads im Forum).


      @denisek sollte endlich mal den Vorteil nutzen, den er gegenüber unbefristeten Titeln genießt.
    • Hallo

      Clint schrieb:

      hab ich was von Fristen geschrieben?
      nein.


      Clint schrieb:

      nach Recherchen in deinen früheren Beiträgen war der Titel bis zur Volljährigkeit des Kindes befristet. Von einer weiteren Titulierung habe ich nichts gelesen. Wenn also der zurzeit gezahlte Unterhalt nicht vollstreckt werden kann, stellst du einfach die Zahlungen komplett ein. Kurze E-Mail noch an Anwalt und Kind: Nach Pflichterfüllung durch das Kind (Bescheinigungen und Zeugnisse zwecks Kontrolle der Zielstrebigkeit) werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

      Beschluss des OLG Hamm, 12.07.2004 - 1 WF 178/04 kommentarlos beifügen/verlinken.
      Natürlich meinte ich ausschließlich deinen Beitrag.

      boxxter schrieb:

      Frist so kurz wie möglich setzen. Man ist kein Hampelmann und schnaut jeden Tag in den Briefkasten, ob
      Nachricht von der "Gegenpartei" da ist. Die müssen liefern!
      Meinen Beitrag richtete ich ausschließlich an @denisek
      Gruß
      boxxter
    • @'Clint
      Du hast vollkommen Recht mit deiner Aussage!!
      Aber da ja für diesen Monat, der Unterhalt überwiesen wurde, werde ich ihm 5tage geben.
      Er wird sowieso gleich mit dem Schreiben zur Anwältin laufen!!
      Habe ihn natürlich in dem Schreiben natürlich dran erinnert das er auch Pflichten zu erfüllen hat.
      Vg
    • Clint schrieb:

      Dies ist nach wie vor ein öffentliches Forum, in dem jeder mitlesen kann und auf jeden Beitrag antworten kann.
      Moin!
      Dann will ich auch mal wieder:

      Ich zitiere mal einen Satz aus meiner Signatur: Wenn zwei das gleiche tun....

      Und für alle Mitlesenden: ist nicht Schulhof (war es Ildiko von Kürthy, die in einem Roman das Leben mit dem Erleben auf dem Schulhof verglich?) hier, sieht nur so aus!

      Also, D bekommt von C den Tipp, ne kurze Nachricht an Kind und Anwalt zu schreiben. Leistung einzustellen und mitzuteilen, dass wieder gezahlt wird, liegen die Nachweise vor.
      D möchte noch mal (?) eine Frist von 14 Tagen einräumen, worauf B sich und D fragt: wieso Frist. Und wenn überhaupt - da man unter normalen Umständen nicht alles dreimal und öfter anfordern muss - dann sicher nicht 14 Tage.
      D fragt, welche dann.
      B sagt - siehe Antwort von C (also keine), worauf C fragt, ob er was von Fristen geschrieben hätte (rhetorische Frage).
      B antwortet trotzdem - nein. Und verweist noch mal auf den Beitrag von C wegen der Mail.
      B schrieb auch noch, dass sein Beitrag eigentlich ne Replik auf Ds Frage war, worauf C den Hinweis auf die Öffentlichkeit des Forums gibt.
      D versucht noch mal auf den ersten Beitrag von C einzugehen, allein die Stuten haben sich schon blutig gebissen.

      Man sehe mir die Zusammenfassung und den Versuch der humoristischen Überzeichnung nach - manchmal denke ich echt, dass ich im falschen Film sitze.
      Habt euch wieder lieb, Jungs! Das Leben ist zu kurz für Dauerstreit :rolleyes:

      Gute Nacht! Tanja
    • Hallo,

      wird damit noch ein Abschluss (Hochschulreife oder FAchhochschulreife) mit erworben? Gibt es einen Abschluss als Assistent für xxx?
      Das müsstest du auf der Homepage der Schule ersehen können.
      Genau wie die Tatsache, ob der Schwerpunkt auf der Hochschulreife oder auf der Assistenzausbildung liegt.

      Mit diesem Assistenzsachen kannst du später nicht wirklich Geld verdienen. Die meisten/viele machen danach ein Studium in dem Bereich und haben dann Grundkenntnisse vor Beginn des Studiums. Ist ist meinen Augen wie ein berufliches Gymnasium zu sehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      dann kann er auch ein Schuljahr wiederholen, falls er ein Schuljahr nicht schafft.

      Wichtig wäre die Frage, ob die Ausbildung im Vordergrund steht oder die Fachhochschulreife.
      Wenn es die Ausbildung ist, dann steht Junior im 4. Rang (weil Ausbildung und volljährig). Wenn es die FH-Reife ist, dann steht er im 1. Rang.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo, ein kleines Update.
      Habe ein Schreiben vom RA bekommen. Da ist eine Kopie von der
      Schule, Abschlussgefährdung und das dem Rücktritt von der Abschluss Prüfung zugestimmt wird.
      Also wird er das Schuljahr wiederholen müssen.
      Unterhaltsforderungen bestehen weiter??
      Und was passiert, wenn er es im zweiten anlauf auch nicht schafft?
      Danke im voraus...
    • Hallo denisek,

      denisek schrieb:

      Unterhaltsforderungen bestehen weiter??
      Und was passiert, wenn er es im zweiten anlauf auch nicht schafft?
      Danke im voraus...
      Ja, tun sie. Leichteres und kurzfristiges Versagen ist hinzunehmen.
      Die Gerichte sind da durchaus etwas großzügig um auch noch sogenannten Spätzündern eine Chance auf eine angemessene Ausbildung zuzubilligen.
      Wenn er es auch im zweiten Anlauf nicht schafft, hat er nicht die Fachhochschulreife.
      Das heißt aber nicht, dass Du dann raus bist aus der Ausbildungsunterhaltsnummer. Da muss dann Sohnemann nachweisen, was er gedenkt zu tun.
      Fürs Nixtun gibt's natürlich keinen Unterhalt.
      Aber nun warte doch erst mal ab... Wenn er das Schuljahr wiederholen darf, sprechen wir doch erst in 2020 wieder über : was weiter - es sei denn, Du kriegst spitz, dass er vorher keinen Bock mehr hatte und deswegen gar nicht mehr zur Schule geht....
      Fordere die Anwältin auf, dass Dein Sohn Dir ungefragt Auskunft zu erteilen hat, sollte er die Ausbildung abbrechen.
      Zeugnisse sind Dir wohl hoffentlich inzwischen vorgelegt? Wie sollst Du sonst überprüfen können, ob er die Ausbildung zügig und zielstrebig angeht?

      Gruß Tanja

      P. S. Es besteht natürlich die "Gefahr", dass Du jetzt zahlst und er dann daneben arbeiten geht. Das wäre aber kein anrechnungfreier Ferienjob und die Aufforderung an die Anwältin, dass Dir sowas auch ungefragt mitzuteilen ist, sollte klar sein.
    • Hallo Tanja, danke für deine schnelle Antwort. Also habe bis jetzt, das letze Halbjahreszeugniss bekommen, und das nur mit Androhung die Unterhaltszahlungen einzustellen.
      Habe ihm im letzten Schreiben drauf aufmerksam gemacht, das er jegliche Veränderungen mir unverzüglich zu melden hat.
      Habe über gewisse Quellen mitbekommen, das er wieder in den Ferien Arbeiten möchte.
      Ist das Anrechnungsfrei?
      Anbei das Schreiben von der RA mit dem Schreiben der Schule an ihn.

      directupload.net/file/d/5445/3ssm78h5_jpg.htm
      directupload.net/file/d/5445/l9jqjzsm_jpg.htm