Wohngeldstelle

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    • Wohngeldstelle

      Hallo an Euch alle,

      hoffe ich bin hier richtig?
      Ich brauch Rat und weiß nicht, wer mir helfen kann?

      Ich bin 46 Jahre und in Erwerbsminderungsrente unbefristet, mein 19 jähriger Sohn geht auf die FOS. Der Vater hat noch nie Unterhalt bezahlt und wird er auch nicht.
      Jetzt wollte ich beim Wohnungsamt einen Antrag auf Mietszuschuss stellen. Jedoch wurde mir mitgeteilt, dass mein Sohn seinen Vater auf Unterhalt verklagen muss.
      Ich habe dann dem Beamten erklärt, dass er das nie machen wird, da die zwei miteinander regelmäßigen Kontakt haben und mir leider die Hände gebunden sind. Der Vater arbeitet Vollzeit und könnte Unterhalt zahlen, aber macht er nicht... Hat er noch nie gemacht, früher habe Unterhaltsvorschuss bekommen.
      Darauf meinte der Beamte, wenn er seinen Vater nicht verklagt und er auch nicht freiwillig zahlt, wird mein Antrag abgelehnt.
      Entweder so oder so, meinte er.
      Anspruch auf Grundsicherung haben wir nicht, da meine EWR um 30 € zu hoch ist und Zuschuß auf Hartz4 besteht auch nicht, da die für uns nicht mehr zuständig sind.

      Was kann ich machen?
      Ich hab meinem Sohn alles erklärt, aber das was das Amt verlangt, macht er nicht.
      Ich weiß nicht mehr ein und aus und keiner hilft einem ?(

      Vielen Dank im voraus für die Rückantworten :)
    • Hallo Madron
      Es ist vielleicht wichtig das Du Deinem Sohn einmal die fixen Kosten und das Einkommen zeigst, damit er sieht das er sich den Luxus seinen Vater eventuell verklagen zu müssenn, nicht leisten kann. Ich kann verstehen das Du völlig verzweifelt bist. Es ist ja nicht so das er seinen Vater sofort verklagen soll, er muss erst mal mit ihm reden und sagen hör mal zu Vater ich habe einen Unterhaltsanspruch gegen Dich, Du hast nie gezahlt, aber Mutter kann nicht mehr. Lass uns das zusammen in Ruhe ausrechen. Wenn gar nichts hilft wirst Du nicht um hin kommen, den ausstehenden Unterhalt aus der Vergangenheit einzuklagen. Auch wenn es Dir schwer fällt. Aber da werden Dir andere hier im Forum mehr sagen können. Geh doch mal mit Deinem Sohn zum Jugendamt das die Deinem Sohn klipp und klar mal erklären, das er nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten und dazu gehört auch das er von seinem Vater Unterhalt verlangt. Das er die direkte Konfrontation mit seinem Vater scheut kann ich verstehen. Aber mir ist eben etwas eingefallen was euch helfen kann. Beantragt Schüler Bafög, das braucht der Junge nicht zurück zahlen. Und ihr habt es ein wenig leichter. Es hat auch den Vorteil das die alles was mit Unterhalt zu tun hat, für ihn erledigen, denn wenn Junior sagt das Vater keinen Unterhalt zahlt, dann treten Sie in Vorleistung und holen sich dann das GEld beim Vater zurück.

      LG Hugoleser
    • Hallo madron,

      ich hoffe, ihr findet eine Lösung. Es kann nicht sein, dass du mit deiner EU-Rente (die vermutlich auf Grund deines Alters nicht wahnsinnig hoch sein wird), einspringen musst. Wenn der Vater wirklich leistungsfähig ist und Unterhalt zahlen könnte, dann sollte das auch durchgesetzt werden.

      BAFÖG kannst du vergessen. Dein Sohn hat keinen Anspruch, weil er noch bei dir wohnt. Hätte er einen, dann hätte auch die Wohngeldstelle sofort darauf hingewiesen, weil BAFÖG-Anspruch Wohngeld ausschließt.

      Viel Glück!
      Susanne
    • Hallo Hugoleser,

      die in dem von Dir benannten Link als Beispiel aufgeführte Kinder leben aber ausdrücklich "außerhalb".
      Es kann auch für Schüler Bafög geben, wenn Sie zuhause wohnen, dann kommt es aber auf die Schulform an.
      Wenn die FOS, die das Kind von Madron besucht, keine weiteren Voraussetzungen hat, wird es wohl eher kein Schülerbafög geben.

      bafoeg-rechner.de/Glossar/FOS-Fachoberschule.php

      Tanja