Verzichtserklärung Abfindung

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    • Verzichtserklärung Abfindung

      Hallo,

      Meine Frau und ich haben uns getrennt, und verkaufen unser Haus.
      Ich habe sehr viel Eigenkapital, unter anderem eine Abfindung, in das Haus gesteckt.
      Wenn nun das Haus verkauft wird, so sagt meine Frau, möchte sie nichts von der Abfindung haben. Sie überlässt mir diesen Teil.
      Das möchte ich nun gerne schriftlich festhalten.
      Weiß jemand wie man eine solche Verzichtserklärung formuliert?

      Noch eine Frage: kann Eigenleistung, die man in das Haus gesteckt hat, verrechnen?
      Ich habe gehört nein, jetzt hat mir aber ein Bekannter erzählt dass das doch gehen würde.

      Viele Grüße
    • Hallo,

      wie steht das Haus im Grundbuch? Jeder die Hälfte?
      Dann hat auch eigentlich jeder Anspruch auf 50 % des Erlöses, unabhängig davon wie es abgezahlt wurde.
      Wenn ihr eine andere Regelung trefft, dann ist es so, wenn ihr beide damit einverstanden seid.

      So eine Erklärung müsste ja notariell beglaubigt werden, wenn sie vor Gericht Bestand haben soll bzw. es nicht die Möglichkeit geben soll sie zu widerrufen.

      Aber hier solltet ihr dann in meinen Augen den kompletten Zugewinn regeln. Damit Geld bei der Scheidung keine Rolle mehr spielt.
      Sondern es nur noch um Rentenpunkte, Kindesunterhalt, Trennungsunerhalt etc. geht. Das könntet ihr auch - solange es nicht sittenwidrig ist - auch mit aufnehmen lassen.



      Rein theoretisch kann man Eigenleistung wohl verrechnen, aber eher, wenn die Eltern/Schwiegereltern diese Leistung erbracht haben.
      Beim Ehepaar geht man davon aus, dass das alles einvernehmlich für die gemeinschaftliche Ehe gemacht wurde.
      Davon geht man ja auch aus, wenn nur einer Geld verdient und damit sozusagen "allein" abzahlt.
      Auch dann steht beim Zugewinn jedem die Hälfte zu.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Joey,
      rechtswirksam kann die Sache mit der Abfindung notariell geregelt werden. Der Notar weiß, wie das formuliert werden muss.
      Die Eigenleistung muss deine Frau nicht ausgleichen. Nur wenn sie dazu bereit ist kann ein Ausgleich erfolgen.
      Mal ehrlich: Warum sollte sie und wie willst du das berechnen?

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Joeythetomato,

      da ihr wegen des Hauses sowieso schon zum Notar müsst, empfehle ich auch zur Regelung der anderen Trennungssachen (Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgang etc.) eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen.
      Das kann der Scheidungsanwalt aufsetzen und der Notar dann nach entsprechender Belehrung pipapo beglaubigen.
      Sowas wird später nur noch vom Gericht geprüft wenn man Z. B. den Versorgungsausgleich ausgeschlossen hat oder wenn einer der Beteiligten behauptet, benachteiligt worden zu sein. Wobei die Hürden für die Behauptung schon etwas höher sind.

      Wenn deine Frau dir auch nicht die Eigenleistungen bezahlen muss, könntest du mit ihr vereinbaren, dass die Leistung monetarisiert vom Verkaufspreis abgezogen und dann erst geteilt wird.
      Wenn deine Frau da wirklich nichts dagegen hat, kann das in die o. g. Vereinbarung rein.
      Wenn du denkst, sie wird später (=vor Unterzeichnung der Vereinbarung) doch nicht mehr zustimmen, lass es lieber.
      Verzögert und verteuert nur alles.
      Für die Investition des Eigenkapitals gibt es sicherlich Nachweise. Dann nimm auch das in den o. g. Vertrag auf und schon sollte es möglich sein.

      An unseren Vertrag halten wir uns seit nunmehr fast 7 Jahre dran.
      Wenn beide auch nach einer Trennung fair miteinander umgehen, ist vieles möglich.

      Gruß Tanja