Temporäre Bedarfsgemeinschaft

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    • Man muss es mal so sehen, wo ist die angebliche Aufklärung zu dem das Jobcenter verpflichtet ist?
      Seit gestern bin ich offiziell auch hier Mitglied, mein Thema ist zwar sehr komplex aber ich werde nicht ruhen bis das Thema um die Welt geht.
      Mir recht aber schon jemand anders zu helfen, glaube das ist Sinn und Zweck dieses Forums.
    • Moin, heute gelernt beim Jobcenter. Die haben wohl andere Rechtsgrundlagen. Dort zählt das nicht. Mein Bezug war das Beispiel der TBG 11 wo sein Vater sein Kind am Freitag aus der Kita abholt und Montag wieder in die Kita bringt. Wird ein Tag zusätzlich berechnet auch wenn keine 12 Stunden vorliegen.
      Ob die Aussage so stimmt, konnte ich noch nicht nachvollziehen

      Auch heute gelernt. Da ich eine sozial familiäre Beziehung zu meinem Sohn seit 10 Jahren pflege und er zu den selben Umgangzeiten wie meine leibliche Tochter bei mir ist. Wird er nicht als Mitglied der TBG anerkannt.
      Ob das rechtlich Richtig ist weiß ich noch nicht.

      Gruß
    • Hallo,

      hast du das schriftlich?
      Du musst den Antrag schriftlich stellen und wenn sie den ablehnen auf einer schriftlichen Begründung bestehen.
      Und dann kannst du dagegen vorgehen.

      Und das es nicht zählt, wenn der Sohn da ist, weil die Tochter auch da ist, ist mit Sicherheit nicht korrekt, weil es ja auch um Verpflegung etc. geht und nicht nur ein Kind was bei dir isst. Und das andere nie was isst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      also Antrag nächste Woche schriftlich einreichen.
      Dann gilt es noch für Januar - meine ich zumindest.
      Und auf den Ablehnungsbescheid warten.
      Und dann kannst du reagieren, denn im Ablehnungsbescheid muss ja drin stehen, warum es abgelehnt wurde.
      Und nur gegen etwas schriftliches kannst du Widerspruch einlegen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Pierre
      Ich denke da genau wie AnnaSophie, denn es ist schon sehr verdächtig wenn sich die Sachbearbeiterin auf etwas beruft und es dann angeblich nicht findet. Stell auf jeden Fall am besten Montag den Antrag und wenn abgelehnt wird, sofort schriftlich Widerspruch einlegen. Denk bitte daran dir bei der Antragsabgabe schriftlich den Eingang bestätigen zu lassen, ebenso das alle Belege in Kopie vorhanden sind. Die Herrschaften haben die Ärgerliche Angewohnheit, das angeblich die Anträge nie eingegangen oder nicht alle Belege vorhanden sind.

      LG Hugoleser