Spendenbeiträge für Vereinsmitgliedschaft der Kinder absetzbar?

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    • Spendenbeiträge für Vereinsmitgliedschaft der Kinder absetzbar?

      Hallo,

      mich interessiert die Lösung folgender Fragestellung:
      Meine Söhne sind seit Jahren in einem Chor. Hierfür wird durch die Mutter ein MItgliedsbeitrag geleistet, der vom Verein zur Hälfte als Spende ausgewiesen wird - was ich erst jetzt erfahren habe. Laut der Mutter wird der MItgliedsbeitrag der Kinder (zusammen über 300 Euro monatlich) aus dem Unterhalt bezahlt, den ich in voller Höhe leiste. Die 300 Euro monatlich stimmen übrigens.
      Habe ich Anspruch darauf, die Hälfte des Spendenbeitrags steuerlich absetzen zu können? Immerhin ist da in vier Jahren ganz schön was zusammengekommen. Ich vermute, dass die Spende bisher in voller Höhe von der Mutter abgesetzt wurde.

      NG
      Torsten
    • Hallo Torsten,

      Wer den Mitgliedsbeitrag zahlt, hat Anrecht auf die Spendenbescheinigung.
      Ist der Mitgliedsbeitrag Bestandteil des Unterhalts, der von Dir überwiesen wird, wird es schwer.
      Da die Kinder sicher minderjährig sind, wird ein Elternteil den Beitritt erklärt haben und somit Vertragspartner des Vereins geworden sein.
      Dieser Elternteil wird dann auch die Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages bekommen.
      Du könntest bei einer anderen Gestaltung die Spendenbescheinigung beanspruchen: direkte Überweisung des Beitrages an den Verein.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Danke für die schnelle und klare Antwort!
      Wenn ich den Betrag direkt überweise, kann ich deshalb ja nicht den Unterhalt entsprechend kürzen. Es bleibt mir also: nichts. Die Mutter kann steuerlich mehrere hundert Euro pro Jahr für Geld sparen, das sie vom Vater der Kinder erhalten hat.... Atmen, om, es geht um die Kinder.

      NG
      Torsten
    • Hallo,

      300 € monatlich ist schon ein Batzen Geld. Sind die Kinder musikalisch so begabt?

      Tanja hat recht, was das Thema Mitgliedsbeitrag und Absetzbarkeit der Spende angeht. Und du kannst das auch nicht vom Unterhalt abziehen und einfach selbst überweisen.

      Wenn die Mutter aber das aus dem regulären Unterhalt plus Kindergeld finanziert, dann geht ja vermutlich ein Grossteil davon dafür drauf.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • doctortee schrieb:

      Wenn ich den Betrag direkt überweise, kann ich deshalb ja nicht den Unterhalt entsprechend kürzen. Es bleibt mir also: nichts. Die Mutter kann steuerlich mehrere hundert Euro pro Jahr für Geld sparen, das sie vom Vater der Kinder erhalten hat.... Atmen, om, es geht um die Kinder.

      NG
      Torsten
      Mh, das klingt vielleicht blöd - ich bin auch Unterhaltszahlerin - : ich würde nie im Leben auf die Idee kommen, dem Unterhaltsverwalter (in meinem Fall der andere Elternteil) vorschreiben zu wollen, was er von dem Barunterhalt des Kindes bezahlt.
      Wenn ich eine Spendenbescheinigung für Kosten der Kinder, die ich übernehme, haben möchte, zahle ich das zusätzlich zum regulären Unterhalt.
      Wovon die Mutter in deinem Fall die Chorkosten zahlt, kann Dir schnuppe sein, solange du nur den Kindesunterhalt per Düsseldorfer Tabelle leistet. In den Beträgen sind jedenfalls keine Vereinsbeitrage von monatlich 300 Euro enthalten.
      Und dann gibt es auch noch die Möglichkeit, die steuerlichen Dinge in Absprache mit dem anderen Elternteil zu gestalten.
      Machen wir im Rahmen des gesetzlich erlaubten.

      Ich verstehe Deinen Frust. Teile ihn aber nicht.

      Gruß Tanja

      P. S. Wofür steht das "NG" bei deinem Gruß?
    • Hallo Tanja,

      NG steht ganz profan für "Nette Grüße" :)
      Also, ich will der Mutter ja nicht vorschreiben, was sie wofür ausgibt. Es ist nur so, dass sie mir immer von sich aus sagt, dass allein schon der Chorbeitrag so hoch sei. Im übrigen erhält sie schon nicht schlecht Unterhalt von mir. Das geht inklusive Kindergeld und Krankenversicherung für die Kinder schon in Richtung 1400 Euro. Ich wohne in der Nähe der Kinder in einer sehr teuren Wohngegend und habe sie zu mehr als einem Drittel der Zeit, was ich alles wirklich gerne mache, damit die Kinder und ich oft Kontakt haben. Ich versuche schon seit längerem, ein Wechselmodell durchzusetzen, damit wirkliche Chancengleichheit für die Kinder besteht. Das ist alles sehr mühsam und auch kostspielig, mit meiner Miete kann ich anderswo ein Haus abzahlen. Die Mutter ist sehr wohlhabend und beruflich sehr aktiv, sieht aber die Einführung eines Wechselmodells nicht ein, da sie "beruflich sehr unterschiedliche und wechselnde Arbeitszeiten hat und bei einem festen Wechselmodell die Kinder nicht so oft sehen würde". Daher mein Frust.
      Es wäre etwas anderes, wenn meine Frau eher schlecht als recht über die Runden kommt und ich die Kinder nur jedes zweite Wochenende hätte, was ich aber auf keinen Fall will...
      Aber jetzt habe ich mich doch etwas zu sehr ausgelassen. Sorry.
      Ich kann Deine Haltung auch verstehen, Tanja. Würde ich bei einem klassischen Residenzmodell und einem Elternteil, der für ein faires Miteinander ist, auch so sehen.
      NG
      • Torsten
    • Hi Torsten,

      doctortee schrieb:

      Es ist nur so, dass sie mir immer von sich aus sagt, dass allein schon der Chorbeitrag so hoch sei.
      Wenn Du magst, beschäftige Dich mal mit dem 4-Seiten-Modell von Friedemann Schulz von Thun. Möglicherweise deutest Du in den Aussage auch einen Apell rein (nämlich den, dass Du Dich an den Chorkosten über den Unterhalt beteiligen sollst).
      Ansonsten hilft, die Mutter mal gezielt zu fragen, was sie denn mit dieser Aussage bezweckt.

      doctortee schrieb:

      Im übrigen erhält sie schon nicht schlecht Unterhalt von mir. Das geht inklusive Kindergeld und Krankenversicherung für die Kinder schon in Richtung 1400 Euro.
      Nunja, einerseits sprichst Du davon, dass sie von Dir Unterhalt erhält, andererseits erwähnst Du im nächsten Satz, dass 'das' inkl. Kindergeld (und KV) schon in Richtung 1.400 geht.
      Für meine Begriffe hat das Kindergeld aber nichts in der Erwähnung des gezahlten Unterhaltes zu suchen, da sie das Kindergeld ja nicht von Dir bekommt.
      Und dann hast Du auch nicht erwähnt, für wieviel Kinder nun die 1.400 zur Verfügung stehen.
      Mindestens zwei, so weit kann ich noch schlussfolgern.
      Also wirst Du in etwa 1000 Euro Unterhalt für 2 Kinder (oder um die 800 für 3) zahlen. Dann wird aber auch entsprechendes Einkommen dahinter stehen und eine entsprechende Berechnung.
      Sollte diese nicht mehr den Tatsachen entsprechen, solltest Du Abänderung beantragen.


      doctortee schrieb:

      Ich versuche schon seit längerem, ein Wechselmodell durchzusetzen, damit wirkliche Chancengleichheit für die Kinder besteht.
      Und ich kann Dir schon mal sagen, dass ein Wechselmodell auf Dauer nicht funktioniert wenn ein Elternteil das nicht will. Egal, welche Gründe der nichtwollende Elternteil anführt.
      Klar kann man sich in die Bresche schmeißen und sogar das Familiengericht bemühen. Dann werden irgendwann die Kinder mainpuliert und schwups, schon gibt es wieder teure Umbrüche.
      Dein Frust ist verständlich. Allerdings wirst Du den nicht dadurch abbauen, dass Du mit der Mutter eine Auseinadersetzung über eine Spendenbescheinigung anfängst.
      Wenn es Dir um ein Wechselmodell geht, was sagen denn die Kinder dazu (und in welchem Alter sind die?).
      Nach Aussage einer Kinder- und Jugendtherapeutin beenden Kinder das Wechselmodell häufig in der Pubertät. Sie haben keinen Bock, dass ihre Freunde nicht einfach vorbei kommen können, weil die Kids gerade beim anderen Elternteil sind.
      Aber auch im Residenzmodell soll es zu dem Zeitpunkt öfter zu einem Wechsel der Kinder kommen (es sei denn, es hat eine Entfremdung stattgefunden.)

      Warst Du mal bei einer Beratungstelle, was sagen die zu Deinem Wunsch?

      Wenn Du zu einem Drittel betreust, kann das wertend bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt werden. Allerdings besteht dann auch die Gefahr (und dessen solltest Du Dir bewusst sein, wenn Du hoffst, weniger Unterhalt zahlen zu müssen), dass die Mutter dann die "Mitbetreuung" herunterschraubt. Manche Menschen sind da sehr geschickt drin.
      Und auch wenn die Mutter sehr vermögend ist (und vielleicht sogar noch gut verdient) kann auch das wertend bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt werden. Bei dem Dreifachen an dem, was Du verdienst, kann dein Barunterhalt sogar ganz entfallen.


      doctortee schrieb:

      Würde ich bei einem klassischen Residenzmodell und einem Elternteil, der für ein faires Miteinander ist, auch so sehen.
      :whistling:
      Ich lebe (mit Kindern) mehr Betreuungsmodelle als ein Residenzmodell...nur eines habe ich nicht: alleinerziehend :rolleyes:
      Ein faires Miteinander macht in jedem Betreuungsmodell das Leben für alle Beteiligten leichter.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      1400-400 € Kindergeld - 100 € für jedes Kind Krankenversicherung = 800 € für 2 Kinder?
      Du liegst vermutlich in der 6.-8. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

      Meine Frage nach der Musikalität der Kinder hast du nicht beantwortet.
      Bei besonderer Begabung (musikalisch, sportlich, intellektuell) können solche Kosten auch Mehrbedarf sein. Und Mehrbedarf wäre zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen, gequotelt nach Einkommen der Eltern.
      Benötigen Sie Instrumente etc.....das sind ganz viele Dinge, die auch nach hinten losgehen können, wenn du hier zu sehr forderst.
      Es kann auch gut gehen. Aber eins wird es mit Sicherheit nicht, das Verhältnis und das Miteinander verbessern.

      Deswegen solltest du dir die Frage stellen, ob sich der Kampf lohnt.

      Ich habe immer ein Stück weit gedacht, ehe ich mir solchen Stress mache soll der Vater der Kinder doch damit glücklich sein. Beispielsweise hat er die überwiegend von mir gezahlten Eigenanteilsbeiträge für die Zahnspangen der Kinder nach Abschluß (weil da wohnten sie bei ihm) der Behandlung sich komplett rückerstatten lassen. Und hat meinen Anteil auch behalten. Aber wenn es ihn glücklich macht. Ich hatte das Geld ja bereits vor Jahren ausgegeben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Beispielsweise hat er die überwiegend von mir gezahlten Eigenanteilsbeiträge für die Zahnspangen der Kinder nach Abschluß (weil da wohnten sie bei ihm) der Behandlung sich komplett rückerstatten lassen. Und hat meinen Anteil auch behalten. Aber wenn es ihn glücklich macht. Ich hatte das Geld ja bereits vor Jahren ausgegeben.
      Hallo Sophie,

      ich denke, da hat die Krankenkasse aber nicht richtig reagiert oder es kamen noch mehrere nicht sauber geklärte Umstände dazu.
      Im Normalfall ist es so: die Krankenkasse erstattet nach Vorlage der Bescheinigung des Kieferorthopäden und der Eigenanteilsrechnungen - das hat wenig mit dem Wohnort der Kinder zu tun.
      Wir wollten dieses Theater (wie von Dir geschildert) verhindern und die Originalrechnungen der Mutter haben, wenn der Vater sich daran beteiligt. Sie war nicht gewillt, die rauszureichen, so dass davon ausgegangen werden konnte, dass sie schon damals vorhatte, den Erstattungsbetrag allein einzustreichen - und schon hat der andere Elternteil keine Berechtigung mehr, eine Beteiligung zu fordern...

      Bei meinem Kinde konnte ich das selbstverständlich im Einvernehmen mit dem Papa regeln.
      Dass ich die Kosten erstattet bekomme, steht außer Frage, schließlich zahle ich ja auch (und habe darüber die Nachweise).

      Vielleicht war das damals bei Dir noch anders und die Krankenkassen haben aus dem Ärger mit den getrennt lebenden Eltern "gelernt".

      Um aber den Schwenk zum Spendenthema wieder hinzubekommen:

      Torsten, Du bist ja schon lange hier registriert. Wenn Du auch noch Mitglied im ISUV bist, setz den Mitgliedsbeitrag als Spende von der Steuer ab.


      Satzung ISUV schrieb:

      § 3 Gemeinnützigkeit
      Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

      ISUV-Seite: Spenden schrieb:

      Der Verband ist seit vielen Jahren beim Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereinsregister unter der Register-Nr. 3569 eingetragen.

      :)

      Gruß Tanja