Rente in Südamerika, Sohn studiert, Unterhalt

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    • Rente in Südamerika, Sohn studiert, Unterhalt

      Hallo liebe Leute,

      mein 27jähriger Sohn studiert noch bis voraussichtlich September 2019 und erhält BAföG, seit 2004 bin ich von seiner Mutter, sie lebt von Hartz 4, geschieden. Ich bin 63 Jahre alt, wieder verheiratet und lebe von Ersparnissen mit meiner neuen Frau und 10jährigen Stieftochter in Südamerika.

      Voraussichtlich werde ich ab Mai 2019 die Rente für langjährig Versicherte beziehen, rund 1760 Euro monatlich. Somit würde ich 2019 übers Jahr gerechnet ein Renteneinkommen von 14.080 Euro haben, also ein Monatsdurchschnitt von rund 1173 Euro.

      Frage: Was wird als gesetzliche Berechnungsgrundlage angewandt, die 1760 Euro oder der Jahresdurchschnitt von 1173 Euro? Sollte von Mai bis September 2019 die Rente von 1760 Euro in Betracht kommen, so muss ich sicher zahlen, weil diese Summe den Selbstbehalt übersteigt, sollte der Jahresdurchschnitt von 1173 Euro als Berechnung gelten, so läge ich damit wohl unter dem Selbstbehalt und müsste nicht zahlen.

      Auf den Punkt: Gilt die monatliche Rente von 1760 Euro oder der monatliche Jahresdurchschnitt von 1173 Euro als Bemessungsgrundlage? Oder verhält es sich noch ganz anders?

      Für Antworten möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken.

      Gruß Peter
    • Hallo,

      es geht also um die Zeit von Mai bis September 2019.

      Dein Selbstbehalt gegenüber Junior beträgt 1.300 €, da er Student und erwachsen ist.
      Aber, das wäre, wenn du in Deutschland wohnen würdest.
      In Südamerika ist das anders, da man die Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
      In Brasilien geht man davon aus, dass man nur halb so hohe Lebenshaltungskosten hat, in Puerto Rico 3/4 der deutschen Lebenshaltungskosten und in Bolivien nur 1/4.
      Entnommen der Lebenshaltungskostentabelle des BMBF ( Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017)

      Aber - sofern deine Frau kein eigenes Einkommen hat - gilt sie deinem Sohn als vorrangig.

      Ich liste mal die deutschen Zahlen auf:
      Dein Selbstbehalt 1.300 €
      Anspruch deiner Frau 1.040 € (da nur noch nachrangige Kinder - dein Sohn - da sind)
      Deine Stieftochter - kein Anspruch von dir
      Junior: maximal 735 € - aber gequtelt durch beide Eltern. Da die Mutter nicht leistungsfähig ist, musst du nur das zahlen, was du zahlen kannst.

      Klar, bei 1.760 € - Krankenversicherung (geschätzt 60 €) = 1.700 € würde das nicht ausreichen.
      Wenn man aber von Brasilien ausgeht wäre es ja 1.700X2= 3.400. Damit würde euer Anspruch mit 2.340 € gedeckt werden und es wären für Junior auch noch die 735 € da.


      Es wird vermutlich die monatliche Rente gelten und zwar ab dem Monat wo du sie bekommst. Und nicht auf das Jahr gerechnet. Es geht ja auch um den Zeitraum von 5 Monaten. Das ist bei Arbeitslosen, wenn sie dann wieder Arbeit haben, genauso.


      Junior hat Anspruch auf 735 € Unterhalt, da er nicht mehr Kindergeldberechtigt ist. Wieviel Bafög bekommt er?
      Evtl. fragt das Bafög-Amt gar nicht nach, aber ich würde mich darauf einstellen, für diesen Zeitraum an Junior zahlen zu müssen.
      Wie ist das Verhältnis zu Junior?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo PeterPaulsen,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Gibt es einen Titel o. ä. für den Unterhalt bzw. wer hat die Unterhaltshöhe berechnet, in der du zur Zeit zahlst?
      Willst du wirklich für die kurze Zeit eine Neuberechnung erreichen?

      Grüße in die Wärme

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für Eure Antworten, fuer mich ergeben sich durch Eure freundliche Hilfe neue Anregungen und Einsichten.

      Solange ich noch gearbeitet hatte, besuchte mein Sohn das Gymnasium und ich zahlte gemäß der Düsseldorfer Tabelle, alles ok und gut so. Kurz nach meinem Ausstieg aus dem Arbeitsleben begann Sohnemann mit seinem ersten Studium - aktuell somit das zweite - und ich zahlte freiwillig von meinen Ersparnissen monatlich rund 600 Euro bis ich durch eine Investition viel Geld verlor. Ich konnte mich noch über Wasser halten, aber nicht mehr für ihn zahlen. Ab diesem Zeitpunkt vermied mein Sohn jeden weiteren Kontakt mit mir. Diese freiwillige Zahlung war sowieso unsinnig, denn nun konnte er BAföG beziehen was ja auch vorher möglich gewesen wäre. Ich bekam vom Studentenwerk die Aufforderung zur Erklärung meiner finanziellen Verhältnisse und sendete ab dann jährlich ein ausgefülltes Formblatt 3, kein Einkommen und somit keine Zahlungspflicht.

      An Sophie: Der Weisheit große Ehre, besonderen Dank für Deine umfangreichen Bemerkungen und Beispiele zu meinen Fragen. Besonders die Ländergruppeneinteilung kannte ich nur entfernt und in einem anderen Zusammenhang, diese Einteilung hatte ich uberhaupt nicht im Visier. Deine Berechnungsgrundlage von 1/2 passte und ließ für mich dadurch eine erweiterte Sichtweise dieser Thematik zu. Da es keine Beziehung zu meinem Sohn gibt, habe ich auch keine Kenntnisse über die Höhe der BAföG.

      An Villa: Danke für Deine Zeilen und den Willkommensgruß. Es gibt keinen Titel oder ähnliches, der damalige Kindesunterhalt wurde ueber Anwälte berechnet. Eine Neuberechnung wird sich aus meiner Sicht nicht ergeben, weil das Studentenwerk dann direkt die Forderungen an mich adressieren würde und ich eh den Höchstsatz ableisten müsste. Die kurze Zeit wäre nun nicht das große Problem, nur habe ich leichte Befürchtungen, dass er weiterstudieren könnte.

      Lieben Gruß Peter
    • Hallo PeterPaulsen
      Ich habe da auch mal eine kleine Frage zum Studium Deines Sohnes. Wie Du schreibst ist das das, das 2. Studium . Somit bist Du eigentlich gar nicht mehr unterhaltspflichtig, da eine Unterhaltspflicht nur bis zur 1. Abgeschlossenen Ausbildung gegeben ist. Ich denke das hierzu Villa und AnnaSophie auch etwas wissen. Für was macht er das 2. Studium?

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      hat er ein 2. Bachelorstudium (anderer Fachrichtung absolviert) oder ein an den Bachelor anschließenden Masterstudium (was auch inhaltlich an den Bachelor anknüpft? Beim ersten wäre eine Unterhaltspflicht nicht gegeben, beim zweiten schon.
      Aber ein weiteres Studium oder eine Doktorarbeit wäre dann in meinen Augen nicht zu finanzieren.

      Vermutlich würde ich aufgrund der Entfernung und des nicht vorhandenen Kontaktes einfach abwarten. Leg das Geld für mai bis September zur Seite. Und wenn das Bafögamt dann kommt, musst du evtl. nachzahlen. Aber - nicht titulierter - Unterhalt muss erst ab der Forderung gezahlt werden. Wenn also da nichts kommt, dann ist das auch irgendwann vorbei und ihr könnt das Geld anderweitig verwenden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      dann wäre die spannende Frage, ob er das Studium bis zum 3. Semester abgebrochen hat oder deutlich später.
      Eine Umorientierung ist möglich, aber eben nicht kurz vor Ende.

      Und es muss ja auch Nachweise liefern, wenn er Unterhalt beansprucht.
      Und da ist ein Nachweis über die Bafög-Zahlung sowie die STudienbescheinigung (welches Semester er ist, welcher Studiengang an welcher Uni) schon hilfreich. Weil man online nachsehen kann, wie die Regelstudienzeit ist. Wenn er da deutlich drüber ist, ,müsste er auch belegen, warum wieso weshalb.

      Und wenn eine Aufforderung zum Unterhalt kommt würde ich dann auch gleich die alten Daten einforden, vom ersten Studium.

      Sophie
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