Mandatsniederlegung durch Anwalt

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    • Mandatsniederlegung durch Anwalt

      Mein Familienrechtsanwalt hat einseitig das Mandat gekündigt, obwohl es bis auf Nachfragen zur Rechtssituation keinerlei Anlass dazu gab. Vermute, das war ihm zu unbequem, er schlug wiederholt Vergleich vor und ich habe das abgelehnt, zumal auch Prozessbetrug der gegenseite in mehreren Fällen im Spiel war.
      Habe nichts verschwiegen, immer pünklich gezahlt, ihn auch nicht beleidigt etc..
      Musste anderen Anwalt beauftragen und mehrere Verfahrensteile doppelt zahlen. Hab ich Ansprüche gegen den vorherigen Anwalt?
    • Hallo,

      es gibt ein Urteil, wo es genau darum geht.
      Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. September 2011 – IX ZR 170/10

      Das solltest du dir durchlesen. Der Tenor ist, hast du dir als Mandant nicht zuschulden kommen lassen, und dir entstehen durch die Mandatsniederlegung doppelte Kosten, so sind die beim ersten Anwalt zu kürzen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ist das denn so einfach? Eine Auskunft bei einem Anwalt ergab, das es auf die Aktenzeichen ankommt, also welche Teile in welchem Verfahrensteil erbracht wurden und ob ich in einzelnen Fällen nicht vielleicht doch einen Nutzen gehabt hätte. Also reichlich Diskussionsstoff, wie mir scheint. Und da der betreffende Anwalt nicht auf meine Schreiben reagiert hat würde ich mir das einklagen müssen, womit es unwirtschaftlich wird, da einerseits Ausgang ungewiss und andererseits Anwalt ja auch jederzeit zahlen könnte bevor ein Urteil gefällt wird, womit ich auf meinen Anwaltskosten sitzen bliebe. Also eine verzwickte Situation, oder?