Unterhalt, Temporäre Bedarfsgemeinschaft und Lohnpfändung

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    • Unterhalt, Temporäre Bedarfsgemeinschaft und Lohnpfändung

      Moin, ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Pierre und komme aus Niedersachsen. Ich habe 3 leibliche Kinder und ein Kind steht in einem sozial familären Verhältnis zu mir. Dazu hat meine Freundin auch eine Tochter.
      Mein Problem ist so komplex, das es im Moment gar nicht möglich ist alles zu schreiben.

      Würde kurz mal die Eckdaten nennen und dann auf mein eigentliches Problem.

      Wir leben in einer Temporären Bedarfsgemeinschaft, die sich wie folgt zusammensetzt.
      Meine Freundin,meine Tochter und ich leben in einer Wohnung. Diese muss aber so groß sein um auch genügend Platz für meine weitere Tochter und dessen Bruder( nicht mein leibliches Kind aber ich habe sozialfamiläre Rechte)sowie die Tochter meine Freundin haben. Meine Tochter und ihr Bruder sind alle zwei Wochen von Freitag bis Montag morgen da, sowie von Dienstag Nachmittag bis Mittwoch früh. Die Tochter meiner Freundin nur alle zwei Wochen Freitag bis Sonntag Abend, das liegt an der Entfernung. Zudem natürlich hälftig der Ferien. Zu meiner dritten Tochter habe ich kein Kontakt und kann im Moment kein Unterhalt zahlen.
      Seit Februar leben wir so, seit dem kann ich auch kein Unterhalt mehr zahlen. Wie das zustande kommt, versuche ich jetzt kurz zu erklären.

      Seit wir in dieser Wohnung leben bekommen wir kaum Unterstützung. Von Februar bis Juni haben wir 70 eur und dann nix mehr bekommen. Alles wurde also von meinem Gehalt bezahlt. TBG kannte das Jobcenter nicht.
      Meine Ex Frau verklagte mich dann auf Mindestunterhalt und hat sich beim Jugendamt ein Beistand geholt. Bis dahin habe ich immer 133,- EUR bezahlt im Monat abzüglich ihres Bruders mit 70,-EUR da ich ihn mit betreue aber sie vollen Unterhalt und Kindergeld bekommt aber nicht bereit ist eine friedliche Lösung zu finden. Eher wurde ich vom Jugendamt und meiner Ex Frau unter Druck gesetzt, ich müsse ihn ja nicht nehmen. Sie wussten natürlich das ich sowas nie machen würde, er ist mein Sohn und ich sein Vater! Wir kennen uns seit er 7Monate alt war.
      Ich sollte dann Stellung nehmen aber habe das ignoriert. Der Grund ist einfach der, diese Diskussionen haben mich schon öfter fertig gemacht. Ob bei meiner Tochter die ich nicht sehen darf oder bei meiner Tochter hier. Einmal habe ich im Juni für das Gericht Stellung genommen auch da wurde viele meiner Einwände zurückgewiesen. So das ich dann gar nix mehr sagen wollte und mich einfach in meine Arbeit zurückgezogen haben. Es wurde als dann in einem Schnellverfahren der Mindestunterhalt plus 20% rückwirkend für ein Jahr festgesetzt. Ich weiß selbst das ich spätestens da reagieren müssen aber es wurde mir zu viel. Ich fand das einfach eine Frechheit. Der Bruder meiner Tochter wurde ignoriert und unsere TBG. So kam es wie es kommen musste. Am 08.11 kam die Lohnpfändung, ich bekam das Schreiben erst am 19.11. Da ich es von meinem Chef schon wusste konnte ich vor dem 19.11 schon beim Beistand anrufen mit dem Erfolg das ich alle Unterlagen nachreichen kann.
      Das meiste wurde dann abgeschmettert trotz aller Bescheide, Unterlagen usw. Zwei Sachen haben gefehlt die umgehend nachgereicht wurden. Man hätte aber trotzdem schon sehen können das hier erstmal nix zu Pfänden ist, da ich mit meinem Gehalt hier alles versorge. So kam das ich im November auf 800,- Euro gepfändet wurde. 1600,- Euro gingen an den Bestand. 800,- Euro ist die Miete die zahlen muss. Dann müssten wir reagieren und Druck beim Jobcenter machen, bis die TBG anerkannt wird, Gerichtsvollzieher hat alle Unterlagen bekommen, ein Gespräch beim Beistand hat stattgefunden, trotzdem wurde im Dezember wieder auf 800,- gepfändet an den Beistand gingen knapp über 1000,- Euro.
      Sehr schweres Thema glaube ich, viele Dinge die man nicht versteht. Ein Amt rechnet so, das andere komplett anders. Das ein Jobcenter und das Jugendamt keine TBG kennen oder was eine sozial familäre Beziehung ist, wow da erschreckt man sich wirklich.

      Das ich im Vorfeld falsch gehandelt habe, das sehe ich ein. Irgendwo war es einfach nur dumm. Das am Ende aber trotzdem alles ignoriert wird und lustig weiter gepfändet wird hat meine Familie zu drei sozialfällen in kurzer Zeit gemacht. Darunter leiden jetzt auch die Kinder die nicht immer hier sind.

      Danke für die Zeit um mein Beitrag zu lesen

      Pierre
    • Hallo Pierre
      Bezüglich der Temporären Bedarfsgemeinschaft, lade Dir bitte die FW der Arbeitsagentur herunter, da sind auch Berechnungsbeispiele dabei, diese druck Dir aus und nimm Sie mit zum Job Center.Trotz alle dem Ärger den Du im Augenblick hast ist es wichtig das Du gegen diese Pfändung vorgehst,aber dafür brauchst Du einen Anwalt, denn wenn Du einen Antrag auf Heraufsetzung des Pfändungsfreibetrages stellst wird er Dir ohne Hilfe wahrscheinlich abgelehnt. Am besten holst Du Dir schnellstens einen Beratungsschein bei der Rechtsberatungsstelle am Amtsgericht. Dahin nimmst Du die Belege des Einkommens von Dir und Deiner Freundin, die Belege für Miete und Versicherungen etc.. Es gibt auch im Internet einen Rechner für Verfahrenskostenhilfe, da kannst Du schon vorab einmal prüfen ob Du VKH bekommst.

      LG Hugoleser
    • Hey, danke für die schnelle Antwort.
      Also der Antrag auf einen höheren Pfändungsfreibetrag wurde schon gestellt. Dem gab der Gerichtsvollzieher recht und setzte es auf 3/4, da kam sofort der Widerspruch vom Beistand es auf Max 1/2 zu setzen. Wie gesagt trotzdem wurde im Dezember nochmal komplett gepfändet! Im November wurde auch mein Jahresbonus komplett mitgepfändet.
      Anwalt ist eingeschaltet, der prüft im Moment die Rechtsgrundlage des Festsetzungsbescheids, der muss ja auch erstmal ein Überblick bekommen.
      TBG wurde ja ab Dezember anerkannt, allerdings nur vorläufig und immernoch nicht unter Berücksichtigung aller Tatsachen und Familienmitglieder.
      Im Moment geht alles den Bach runter, ab dem 28.01 bekomme ich dann sogar nur noch Krankengeld, weil ich mir vor Weihnachten das Bein gebrochen habe.
      Was ich vergessen hatte zu schreiben. Ich verdiene nur bis Juni ca 1600,- Euro und seit dem 1800,-Euro je nach Monat. Im November viel das Elterngeld weg somit hat meine Freundin nur das Kindergeld von 194,-Euro
      Dagegen stehen 800,- Miete, Telefon, Strom, Schulden und Versicherungen mit 300,- Unterhalt 302,- laut Titel sowie Unterhalt 302,- Versorgung der TBG Fahrtkosten Verpflegung und Unternehmungen
    • Hallo Pierre
      Bei der Berechnung des Unterhalts bist Du in der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Wie Du schreibst hast Du drei leibliche Kinder, so das meiner Meinung nach eine Mangelfall Berechnung durchgeführt werden muss. Ist Dein Einkommen schon bereinigt? Beziehst Du schon länger Krankengeld? Denn es hört sich so an als wenn das Jugendamt dich einfach so gestellt hat als wenn Du arbeitslos wärst. Das ist aber nicht statthaft, da Du ja arbeitest und Krankengeld als Lohnersatz gilt. Bei den Schulden würde ich versuchen mit der Bank zu reden damit die Raten gesenkt werden. Hast Du die Schulden während der Ehe gemacht? Wenn ja sind Sie Ehe - und damit auch Unterhalts prägend. Die Versicherungen wirst Du wohl sieben müssen, was wirklich lebensnotwendig ist. Sollte eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge dabei sein, stell sie beitragsfrei bis die ganze Sachlage geklärt ist. Bei den Fahrtkosten ist es so, wenn Du keinen Öffentlichen Nahverkehr nutzen kannst ( es wird versucht werden Dich darauf zu verweisen ) dann müssen die Fahrtkosten von Deinem Nettolohn vor Berechnung des Unterhaltes abgezogen werden. Als erstes würde ich morgen oder Freitag an Deiner Stelle zum Job Center gehen und für Dich ergänzendes ALG II beantragen. Denn das nächste Problem welches für Dich und Deine Freundin ansteht ist, das Sie sobald Elterngeld wegfällt Sie nach sechs Wochen nicht mehr Krankenversichert ist. Das heißt wenn Sie weiter krankenversichert sein will muss Sie ca. 180 Euro pro Monat für die Krankenkasse aufbringen. Beantrage auch direkt Wohngeld.
      LG Hugoleser
    • Ja das Elterngeld ist ja seit November weg, Sie war dann auch nicht mehr Versichert. Nachdem wir dann im Dezember Druck gemacht haben das die TBG anerkannt wird und das Problem mit der Pfändung erklärt haben, wurde auch promt gehandelt. Da wir ja mit der Pfändung sozialfälle geworden sind. Alle zusammen nicht nur ich.
      Das Thema Mangelfall hat auch unsere Anwältin gesagt. Gut mein Fehler es nicht nachzuweisen aber seit der Pfändung liegen alle Unterlagen dem Beistand vor.... Ablehnungsbescheide vom Jobcenter alles, jedes Dokument. Warum werden trotzdem 3 Menschen zu sozialfällen gemacht?
      Statt dessen wird mir noch mein Vorteil in meiner Beziehung vorgerechnet um meine 1080 EUR Selbstbehalt bei Unterhaltsschulden um 10% zu kürzen. Was ist mein Vorteil bei dem Einkommen meiner Freundin, die nur Kindergeld bekommt.
      Krankengeld bekomme ich erst ab 28.01
      Gemeinsame Schulden haben wir nicht.

      Gruß
    • Das kann ich auch nicht verstehen warum Männer ganz bewusst zu Sozialfällen gemacht werden. Ist das Kind Deiner Freundin auch Deins? Verzeih wenn ich so direkt frage, weil das mit den Kindern oben ein wenig durcheinander war. Geh wegen der Schulden am besten morgen auf die Bank und rede mit Deinem Sachbearbeiter und beantrage morgen auch gleich Wohngeld. Das hilft ein wenig bis der ganze Rest geklärt ist. Das Jugendamt hat mit Sicherheit die Bereinigung Deines Lohnes geflissentlich übersehen. Ich weiß nicht wie weit Dein Weg zur Arbeit ist, aber gehen wir mal den Einfachen Weg mit 30 km. Dann wird so gerechnet 30 km x 0,30 € 2 = 18 € pro Arbeitstag . Diese mal 251 Tage für Niedersachsen = 4518 € pro Jahr /12 = 376,50€ Monatlich. Diese Summe muss dann erst mal von Deinem Nettolohn abgezogen werden. Aber wie gesagt das ist eine Beispielrechnung.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      du hast also eine Tochter, die bei dir lebt (T1), eine Tochter für die barunterhaltspflichtig ist und die bei der Mutter lebt (K2) und eine gemeinsame Tochter mit deiner Lebensgefährtin(?) (T3).
      T3 ist unter 3?
      Deine Lebensgefährtin hat ein Kind (K1) was nicht bei ihr lebt.
      Und du hast noch ein soziales Kind (SK1).

      Habe ich das jetzt richtig auseinanderklamüsert?

      Damit bist du ingesamt T1, T2, T3 und sofern T3 unter 3 Jahren ist LG unterhaltspflichtig.
      Damit sind das 4 unterhaltsberechtige Personen.

      Du hast ein Nettoeinkommen von 1.600-1.800 €.

      von diesem gehen die berufsbedingten Aufwendungen, zumindest die Monatskarte, je nach Job auch 5 % oder nach Aufwand ab.
      Ich rechne mal mit 100 € dafür.

      Damit hast du ein Nettoeinkommen (1700-100) 1.600 €.
      Du hast einen Selbstbehalt von 1.080 €. Damit bleiben 500 € für alle Unterhaltsberechtigten.
      Die Kinder stehen alle im selben Rang. Deine Lebensgefährtin im 2. Rang, sprich die Kinder gehen vor.


      Was ist mit T1? Bekommst du Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für sie?
      Bekommt deine Lebensgefährtin Unterhalt für K1?
      Wenn ihr nicht verheiratet seid und keinen Unterhalt bekommt solltet ihr entspannt Unterhaltsvorschuss beantragen.

      Aber, wenn ich dein Gehalt und die Unterhaltsberechtigen mir anschaue dürftet ihr ein Hartz4-Fall sein.

      Hartz4-anspruch für dich (Regelsatz) 424
      Deine Lebensgefährtin 382
      T1 245 bis 322 (abzüglich Kindergeld)
      T3 245 (abzüglich Kindergeld)
      Das sind 1.372 (abzüglich Kindergeld) plus Miete.

      Also bitte ganz schnell einen Hartz4-Antrag stellen, denn du hast ja auch noch den Vorteil, dass du einen bestimmten Prozentsatz vom Brutto noch zusätzlich behalten kannst. Dann muss noch der Unterhaltstitel in der Höhe abgezogen werden.
      Und bei der temporären Bedarfsgemeinschaft musst du mit den Tipps von Hugoleser auch dranbleiben.

      Evtl. noch parallel den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.

      Und dein Konto auf ein P-Konto umstellen lassen. Und der Bank und dem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse mitteilen, dass du nicht nur T2 sondern auch T3, T1 und der LG unterhaltspflichtig bist und deswegen der Pfändungsfreibetrag hochzusetzen ist. Und der Beistandschaft schreiben, dass die rückständigen Beiträge nicht gepfändet werden dürfen, da der laufende Unterhalt vorgeht.

      Ich glaube, ohne Anwalt kommst du hier nicht weiter, auch beim JobCenter wegen der temporären Bedarfsgemeinschaft und bei der Beistandschaft wegen der Pfändung.

      Und du musst dringend - sofern die Berechnungsgrundlage für den gerichtlichen Titel falsch ist- diesen aus der Welt schaffen, im Zweifelsfall mit einer Klage dagegen. Wiederum mit Anwalt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Habe gerade auch schon überlegt den ersten Beitrag zu bearbeiten. Zur Verständnis schlecht geschrieben.

      Anna Sophie hat das fast gut entschlüsselt.

      T1 lebt nicht bei mir aber ich bin unterhaltspflichtig, es besteht auch kein Kontakt mehr.
      K2 und T3 ist richtig auch das T3 unter 3 Jahren ist.
      K1 und SK1 ist auch richtig.

      T1 wie geschrieben muss ich Unterhalt zahlen, kann ich aber seit Februar nicht, wie im ersten Beitrag beschrieben. Für K1 gibt es eine Einigung zwischen den Eltern welche nicht festgesetzt ist.

      Ja da wir drei auf sozialniveau gepfändet wurden mussten wir ja Hartz 4 beantragen.
      Aber wieso wird soweit gepfändet? Es liegen der Beistandschaft alle Dokumente vor.
      Wie vorher geschrieben. Das Jobcenter hat bis Dezember die TGB nicht anerkannt, hat dann auf Grund der Notwendigkeit in Bezug auf die Pfändung das schnell berechnet ohne tatsächlich alle Fakten zu berechnen. Antrag auf Hartz 4 mussten wir ja stellen.
      Das sind ja meine Fragen,wie kann man 3 Menschen auf 800 Euro setzen. Darf man ja nur bei einer und das dann eigentlich bis 1080 Euro.
      Wo wird hier SK 1 berücksichtigt?
      Natürlich hilft hier nur ein Anwalt. Gute zu finden ist schwer. Deshalb habe ich mich hier angemeldet auch wenn ich Geld zahlen muss was ich nicht habe. Wir reden hier trotz meiner Fehler von wissentlichen Pfändungen weit unter dem erlaubten.

      Rechnen wir das mal anders. Laut dem neuen Bescheid des Jobcenters für Dezember könnten wir sogar eine Wohnung beziehen die 200 Euro teurer ist, sieht der Beistand anders. Für die ist die TBG nicht existent. Rechnen wir weiter... hätte das Jobcenter im Februar und nicht erst im Dezember die TBG anerkannt dann würden Schulden nicht sein müssen und ich hätte ein Teil des Unterhalts zahlen können.
      Auch bei SK1 hätte die Mutter einem entgegenkommen können, da sie das volle Kindergeld und den vollen Unterhalt bekommt. Wie beschrieben im ersten Beitrag. Dann wäre es gar nicht so weit gekommen......
      Laufenden Unterhalt kann ich gar nicht bezahlen.... Wovon auch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pierre998 ()

    • Guten Morgen Pierre
      Wie Anna Sophie schon schreibt, hast Du Anspruch auf ergänzendes ALG II . Ich hänge hier mal eine Exel Tabelle an, das ist ein ALG II Rechner, den ich sehr gut und übersichtlich finde, damit man mal einen Überblick hat, was so in etwa rauskommt. Ich hoffe das Anhängen der Datei ist statthaft. Hilfreich ist wie Ana Sophie sagt die Umwandlung Deines Kontos in ein P Konto. Die Bescheinigung über die Höhe kann Dein Arbeitgeber unterschreiben, da brauchst Du weder die Arge noch Gericht oder Caritas dafür. Das Formular dafür hänge ich Dir auch als PDF an, wenn Statthaft. So mit dem ALG Rechner hat nicht geklappt da Exel. Kannst Du Dir aber bei Thome runterladen. So mit der P Konto Bescheinigung hat das geklappt. Das Formular von der Bank muss nicht genutzt werden, weil diese nicht alles aufführen. Ich weiß nicht in welchem OLG Bezirk Du lebst und welchen Beruf Du hast, aber wenn Dir Verpflegungsmehraufwendungen zustehen und die im Nettolohn der Ausgezahlt wird drin sind, dann die auch freistellen lassen. Die sind nicht pfändbar.

      LG Hugoleser
      Dateien
    • Hallo,

      der ausgeurteilte Unterhalt sowie der Rückstand ist ein Problem.
      Ich habe online gefunden, dass auch der Rückstand gepfändet werden darf, aber eben nur bis zum Pfändungsfreibetrag.
      Hier wäre die Frage, da bei der zweiten Pfändung der korrekte Pfändungsfreibetrag nicht berücksichtigt wurde, ob der Anteil des rückständigen Unterhaltes nicht zurückgeholt werden kann bzw. verrechnet werden muss mit dem laufenden Unterhalt? Das kann aber nur ein Anwalt beantworten.

      Denn so wie ich das der Pfändungsfreigrenzentabelle für 2019 entnehme darf der rückständige Unterhalt gar nicht gepfändet werden, da du weniger als 1.800 € bereinigt verdienst und erst ab diesem Betrag bei 2 Unterhaltsberechtigten (wobei du mehr hast) ein Betrag zur Pfändung anfällt. Ja, der laufende Unterhalt darf gepfändet werden, weil dieser in der Tabelle ja gesehen wird.

      Aber ich vermute mal, dass der ausgeurteilte Unterhaltsbetrag für T1 zu hoch ist.

      Du hast geschrieben, dass du dich hier angemeldet (und Mitglied geworden bist?) hast. Wenn du Mitglied bist kannst du ja für 30 € eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
      Parallel würde ich eben gleich einen Beratungshilfeschein und einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen und alles mit zum Anwalt nehmen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin, Danke euch beiden schonmal für die Mühe. Top
      Ja nur ein Anwalt kann da helfen. Vielleicht gibt's ja auch jemand der ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder ein Anwalt der sich auf Paragraphen beziehen kann.

      Werde eure Dinge, die Ihr vorgeschlagen habt umsetzen. Die ganze Sache ist echt ein Psycho Spiel. Für weitere Infos bin ich trotzdem dankbar.
      Jedenfalls darf sowas auch nicht ungestraft bleiben.

      Gruß
    • Hallo Pierre
      Ich werde mich weiter mal nach § umschauen. Es wäre schön wenn du mal was sagen könntest wegen Beruf und länge Arbeitsweg un Kleidung, Versicherung etc. dann können Dir hier einige bei der vorläufigen Berechnung helfen, damit Du nicht ganz im Blindflug durch die Gegend segelst. Von wegen ungestraft, wenn Du mit dem Bescheid des Job Centers nicht zufrieden bist, direkt Widerspruch einlegen oder wenn es ganz eilig ist, aufs nächste Sozialgericht zum Rechtspfleger gehen und dann einen Eilantrag stellen. Das ist kostenlos.
      Lg Hugoleser
    • Ja ungestraft damit war eigentlich die Vorgehensweise vom Beistand gemeint.

      Ich hab ein 15 km weg zur Arbeit und arbeite auf wechselnden Baustellen. Arbeitskleidung wird mir direkt vom Lohn mit 5 EUR im Monat berechnet. Werkzeug und Schuhe werden gestellt.
      Versicherung für Auto müsste bezahlt werden, Kann ich aber gerade nicht.
      Elektroinstallateur ist mein Beruf und der zuständige Landkreis ist Göttingen.

      Gruß
    • Hallo,

      15 km x2 (hin- und zurück)x,30 € pro Kilometerx220 ARbeitstage/12=165 € (lt. OLG Braunschweig zulässig).
      Es sei denn, du arbeitest 6 Tage die Woche. Dann wären es mehr Arbeitstage.

      Entscheidend für das OLG wäre aber wo das Kind wohnt, da es minderjährig ist.

      1.700 - 165 = 1.535-1080 (Selbstbehalt) = 455 € für alle Unterhaltsberechtigten.
      Das ist eigentlich aufzuteilen.
      Eigentlich kannst du auch noch 4 % vom Brutto als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen, dies wird beim Mangefall aber meist gestrichen.

      K2 und T2 stehen im gleichen Rang.
      K2 vermutlich über 6 und T2 vermutlich unter 6
      K2: 325 (bis 11 Jahre)
      T2: 270
      Gesamt 595

      Du hast aber nur 455.

      Damit bekommt
      K2 243 €
      T2 212 €

      Deine Lebensgefährtin und deine bei dir lebende Tochter werden nicht berücksichtigt.
      Ausnahme: das bei dir lebende Kind bekommt keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss, dass könnte es auch in diese Rechnung mit gehören.

      Wenn der Titel über einen anderen Betrag lautet müsste dieser unbedingt geändert werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich bin T1 unterhaltspflichtig mit Titel sie wird diesen Monat 12
      K2 bin ich unterhaltspflichtig lebt ein Ort weiter und ist 8 darüber gibt es jetzt ja den neuen Titel.
      K3 wohnt bei mir mit meiner LG in einer Wohnung. Bis zur Pfändung hab ich dafür alles bezahlt, jetzt bekommen sie Hartz 4 wo die Pfändung läuft genauso wie ich.
      Ist die TBG nicht zu berücksichtigen? Immerhin muss Zb die Wohnung dem entsprechend grösser sein

      Gruß
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    • Bezüglich deiner Unzufriedenheit mit der Beistandschaft ist die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde mal ins Auge zu fassen. Die 5 € für Arbeitskleidung im Monat ist das Miete oder Reinigungskosten? Weil die Kosten fürs Waschen und Trocknen sind Werbungskosten, die können Abgesetzt werden. Rede mal mit der Versicherung ob man die Beiträge auf monatlich umstellen kann. Fährst Du mit Deinem PKW auf die wechselnden Baustellen? Da Du als Installateur auf wechselnden Einsatzstellen tätig bist, bist über 8 Stunden unterwegs. Daher sind arbeitstäglich 12 € als Verpflegungsmehraufwendungen anzusetzen. Die km Rechnung würde dann bei Dir so aussehen. Bei fünf Tage Woche: 251 Tg. * 15 km *0,30 € *2/12 = 188,25 €. Die Verpflegungsmehraufwendungen: 251 *12 € =3012€/12 Monate = 251 € Monatlich. Hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen ist für dich das OLG Braunschweig und das sagt mit dem Urteil 6. Auslösungen, Spesen und Reisekosten werden pauschal zu 1/3-Anteil als Einkommen behandelt, soweit nicht der Nachweis geführt wird, daß derartige Leistungen notwendigerweise in weitergehendem Umfang verbraucht werden und deshalb keine entsprechende häusliche Ersparnis eintritt; bei steuerfrei gewährten Auslösungen pp. wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß sie als Aufwandsentschädigung auf Nachweis gezahlt worden sind. Ich füge den Link mal bei,https://www.familienrecht-deutschland.de/Unterhaltstabellen_Leitlinien/Unterhaltstabellen_Leitlinien_Archiv/Tabellen_Leitlinien_OLGe/OLG_Braunschweig. Dies gilt auch für das Jugendamt.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      dann müssen vermutlich die Titel für die Kids geändert werden.
      Den die Titel für die Kinder T1 und K2 sind vermutlich höher als du überhaupt zahlen kannst.
      K3 hat ja auch noch einen Anspruch.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • wie verhält es sich mit SK 1 ?

      Wie schon oben beschrieben, würde ich vor ca drei Jahre vom Jugendamt und der Mutter so unter Druck gesetzt, Ich müsse ihn ja nicht nehmen und ich habe keine Rechte.
      Was allerdings nicht stimmt, wenn man sich auf § 1685 Abs 2 BGB beruft. Ein Urteil des OLG Brandenburg gibt es auch. Sprich er ist genauso Teil der TBG wie alle anderen, da das Recht auf Umgang besteht.
    • Hallo,

      mit temporären Bedarfsgemeinschaften kenne ich mich nicht aus.
      Vielleicht gibt es da die Möglichkeit in einenm Hart4-Forum mal nachzufragen?
      Oder jemand anders hier kann dir das beantworten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Pierre
      Wenn die Titel schon 3 Jahre alt ist hast Du Anspruch auf Abänderung, da soll Dein Anwalt mal dran gehen.
      @ AnnaSophie wegen der temp. Bedarfsgemeinschaft habe ich Pierre auf die Arbeitsanweisung der Agentur für Arbeit aufmerksam gemacht, die ist auch für andere Fälle wahrscheinlich sehr hilfreich.

      LG Hugoleser