Arbeitszeitreduzierung als Unterhaltspflichtiger

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    • Arbeitszeitreduzierung als Unterhaltspflichtiger

      Hallo,

      ich bin mir nicht sicher, ob dieses Thema schon in einem anderen Thread aufgegriffen wurde...

      Ich stelle mir die Frage, ob ich meine Arbeitszeit reduzieren darf, um meine Kinder besser betreuen oder gar das Wechselmodell realisieren zu können?

      Im 1. Fall wäre ich unterhaltspflichtig, bei dem 2. Fall (Wechselmodell) ja dann nicht mehr.

      Viele Grüße
    • Hallo joeythetomato
      Das Problem das ich bei deinem verständlichen Wunsch nach dem Wechselmodell sehe ist folgendes. 1. wenn Wechselmodell, dann beide Bar unterhaltspflichtig für die Zeit wo die Kinder jeweils beim anderen sind. 2. Wenn KM nicht leistungsfähig ist und oder vom Job Center abhängig, dann musst Du trotzdem Du weniger Verdienst den vollen Unterhaltsbetrag zahlen. 3. Im schlimmsten Fall wird Dir vom gegnerischen Anwalt unterstellt das Du das Wechselmodell und die Reduzierung der Arbeitszeit nur willst um keinen Unterhalt zu zahle.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      ein Wechselmodell zieht nicht automatisch nach sich, dass niemand mehr Unterhalt zahlen muss.

      Bei minderjährigen Kindern ist das nicht-betreuende Elternteil gesteigert erwerbspflichtig. Sprich du könntest so gestellt werden, als hättest du die Arbeitszeit nicht reduziert und der alte Unterhalt für die Kinder wird fällig.
      Beim Wechselmodell wird - zumindest teilweise - das Einkommen der Eltern addiert, geschaut wie hoch der Bedarf ist und ob ein Elternteil dem anderen einen Ausgleich zahlen muss.
      Und das Kindergeld muss von dem Elternteil, der es erhält, hälftig an den anderen ausgezahlt werden.

      Denn beim Wechselmodell fallen ja weiterhin viele Kosten an: Kita-/Hortgebühren, Kleidung, Verein etc. Was dann bei beiden gleich ist, ist das Kinderzimmer und die Lebensmittel. Für alles andere muss ja ein Konsens getroffen werden, da dann nicht einer allein diese Kosten tragen kann, sondern alles hälftig geteilt wird. Und bei großem Ungleichgewicht der Einkommen muss da eben eine Regelung gefunden werden.

      Wie alt sind die Kids und wie sind sie derzeit betreut? Und wer betreut seit wann und wie lange?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      im Trennungsjahr werden die bisherigen Rollenmodelle im Regelfall weitergeschrieben.
      Heisst, deine Frau muss nicht gleich Vollzeit arbeiten und du musst weiterhin Vollzeit arbeiten, es sei denn ihr hättet eine andere Regelung getroffen. Die ihr nicht habt.
      Nach Ende des Trennungsjahrs kann deine Frau dazu verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten. Es sei denn, kindbezogene Gründe sprechen dagegen.
      Dann würde weiterhin Unterhalt für deine Frau fällig.

      Insofern kannst du eigentlich nur eins machen, versuchen einen erweiterten Umgang zu bekommen.
      Jedes 2. Wochenende von Freitag bis Montag morgen sowie zusätzlich von Mittwoch abend bis Donnerstag morgen jede Woche.
      Oder mehr, wenn du das verlässlich realisieren kannst.

      Wenn deine Frau dann Vollzeit arbeitet ist sie vielleicht ganz froh, wenn sie die Kids auch unter der Woche mal nicht hat.

      Und so im Trennungsjahr auf eine fast hälftige Betreuung hinarbeiten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Dann sprich doch mit der Mutter, Evtl. Wäre ja auch mehr möglich.

      Vielleicht kannst du die ja am Dienstag von der Kita abholen oder ihren sporttermin oder Musikschule etc. Mit ihnen machen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich lese schon lange im Forum mit und auch wenn der Beitrag älter ist, will ich hier nochmal was zu sagen.

      Ich realisiere mit meiner ExFrau das Wechselmodell mit 3 Kindern, alle im KiTa bzw. Grundschulalter. Wir wohnen im selben Ort, die Wege sind kurz, wir haben unter der Woche also die Betreuung in Nachmittags- und Abendschicht geteilt. Ich würde stark davon abraten die eigene Stelle zu reduzieren, wenn man nicht gerade richtig gut verdient. Das Wechselmodell ist teuer, sehr teuer sogar. Wenn ich einrechne, dass ich das Haus nun alleine bezahle (Kinder brauchen im Wechselmodell eigene Zimmer), gibt es sonst kaum eine Position, die man sich teilen kann. Ich vermute sogar, dass das Wechselmodell teurer wäre als der Unterhalt, den ich sonst zahlen müsste, von dem Stress mal ganz abgesehen. Selbst Schuhe, Jacken usw. müssen oft doppelt angeschafft werden, denn wenn man was bei dem ExPartner vegißt, will man nicht ohne sein. Überleg es dir gut, ob du nicht wo anders Zeit einsparen kannst. Ich habe alle Überstunden abgesagt (Führungslaufbahn an den Nagel gehangen) und sämtliche Hobbies an den Nagel gehangen. Aber 5-jährige Kinder kosten Geld.

      Nicht falsch verstehen: ich bin absolut fürs Wechselmodell, aber überleg dir, ob du die Sorgen um deine Kinder gegen finanzielle Sorgen tauschen willst, wenn du es dir nicht wirklich leisten kannst, oder ob du nicht woanders Zeit einsparen kannst (Einkäufe zum Großteil im Internet, Hobbies, Freunde,...). Denn in eine kleine 1-Raum-Wohnung ziehen und den Kids erzählen, dass das Schlafen auf der Matratze die Alternative zum Residenzmodell ist, könnte schnell zum Ende des Wechselmodells führen (mal überspitzt dargestellt).

      Mich würde mal interessieren, wie es bei euch weiter gegangen ist.
    • Hallo Max,

      danke für Deinen Beitrag. Es ist interessant für mich zu hören, wie es bei anderen läuft!


      MaxMustermann schrieb:

      Denn in eine kleine 1-Raum-Wohnung ziehen und den Kids erzählen, dass das Schlafen auf der Matratze die Alternative zum Residenzmodell ist, könnte schnell zum Ende des Wechselmodells führen (mal überspitzt dargestellt).
      Den Satz verstehe ich nicht so ganz...

      Bei mir ist es nun inzwischen so, dass das gemeinsame Haus verkauft wurde. Im nächsten Monat muss ich in eine Mietwohnung ziehen.
      Da ich die Kinder ca. zu 40% habe, brauche auch ich ein Kinderzimmer. Das heißt die Wohnung muss entsprechend groß sein. Nicht sehr billig in der Ecke wo ich wohne. Es ist eigentlich egal, ob ein Wechselmodell oder das Residenzmodel vorliegt, weil ich trotzdem für meine Kinder da sein und ihnen was bieten möchte. Wie lange geht das gut, wenn die Kinder bei mir sind, auf der Matratze oder auf dem Sofa schlafen dürfen,
      nix zum Spielen haben usw. Irgendwann haben die Kinder keine Lust mehr auf ihren Papa.
      Auch wenn die Kinder nur zu 40% bei mir sind haben sie ihre Bedürfnisse. Auch ich muss Lebensmittel kaufen, möchte Ausflüge mit ihnen machen, auch mal was zum Anziehen kaufen dürfen etc. Nur das ich noch obendrein Unterhalt zahlen darf. Irgendwie bescheuert.

      Ob ich mir die Wohnung langfristig leisten kann weiß ich noch nicht, da meine Frau nach meinem Umzug noch mehr Geld von mir haben möchte. Auf jeden Fall möchte ich solange es geht den Kindern auch bei mir ein zuhause bieten können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fuhrmann ()

    • Das Nachtrag in den Klammern ist wichtig: mal überspitzt dargestellt. Ich will damit sagen, dass ein Wechselmodell am einfachsten darstellbar ist, wenn sich für die Kinder am wenigsten ändert. Wenn die Kinder aber bei der Mutter eigene Zimmer usw. vorfinden, beim Vater aber eher weniger, dann wird es schwer das auf Dauer durchzuziehen.

      Als Tipp: der BGH hat ja geurteilt, dass ein Wechselmodell ab 40/60 ausscheidet. Wenn du die Kinder mehr als 40% hast, könntest du versuchen den Unterhalt auf Basis eines Wechselmodells rechnen zu lassen. Ich weiß nicht, wie ihr euch da geeinigt habt. Ich hatte das Glück, dass meine ExFrau keinen Rechtsstreit wollte, so dass wir alles in einer Mediation erarbeiten konnten. Der Rest lief ausschließlich über Notar. Da haben wir auch den Unterhalt "ausgehandelt". Wir hier schon gesagt wurde: Unterhalt fällt leider nicht weg. Wenn einer der beiden das Haus für die Kinder erhalten möchte, wird der durch das aktuelle Unterhaltsrecht hart dafür bestraft (Wohnvorteil, der effektiv nur auf dem Papier entsteht, mehr Geld hat man ja nicht in der Tasche).
    • Hallo ihr Beiden,

      Wenn ich mich mal kurz einklinken darf: wenn beide Elternteile ein Wechselmodell wollen, geht das auch! Ganz easy und ohne Anwalt, Notar, Jugendamt, Gericht...
      Weiß ich aus eigener Erfahrung.
      Ich bin dennoch was das Wechselmodell angeht, im Zwiespalt.
      Ja, es ist einerseits teurer, was die Kosten für die Kinder anbelangt, langfristig könnte es aber günstiger sein, weil "Folgeschäden" eines sich über Jahre um die Kinder hinziehenden Rechtsstreits (oder mehrerer) nicht therapiert oder anderweitig "ausgebadet" werden müssen.
      Und es sich irgendwann einruckelt.
      Dann versuchen einem engstirnige Leute (in Behörden) gern mal Steine in den Weg zu legen, da sie mit der Einigkeit der getrennt lebenden Eltern nicht umgehen können und gesetzlich Z. B. gar nicht vorgesehen ist, dass Kinder 2 Hauptwohnsitze haben können.
      Mein Zwiespalt kommt daher, dass nicht jedes Kind für diese Art der wechselnden Betreuung geeignet ist.
      Es müsste also in meinen Augen viel mehr dahin gehend geschehen, dass Eltern, die das wollen, Beratungsmöglichkeiten haben. Zuerst allein und dann mit dem betroffenen Kind.
      Beim finanziellen schließe ich mich den Forderungen des ISUV an...
      Bestimmung des Gesamteinkommens der Eltern und dann Bestimmung des Unterhaltsbedarfes des Kindes.
      Davon ausgehend nach Betreuungsschlüssel eine prozentuale Verteilung.

      Jeder Elternteil, der bereit ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt Sorge zu tragen, wird sich dieser (in meinen Augen äußerst gerechten) Verteilung der finanziellen Ressourcen nicht verschließen können.

      Der Ex und ich haben das über Jahre gemeinsam hin bekommen. Und wieviele Stellen mit unserem Modell überfordert waren. :rolleyes:

      Gruß Tanja

      P. S. @MaxMustermann, mir war so, als ziehe der BGH die Grenze zum Wechselmodell sehr rigoros: 46-54 war wohl eins, darunter lässt der BGH zu, dass der Unterhalt unter Wertung der Betreuungsanteile gewichtet werden könne. Aber immer nur, wenn wenigstens der Mindestunterhalt (und sei es über die Ersatzrolle des Betreuenden als auch Barunterhalt übernehmen Müssenden) des minderjährigen Kindes gewährleistet sei.
    • Vielleicht habe ich die aktuellste Rechtssprechung des BGH nicht mehr verfolgt, für mich ist das nicht relevant, ich habe 48,6%, ich verzichte auf die restlichen 1,4%, weil es keinen Sinn macht die Kinder am Sonntag für 2 Stunden abzuholen, das wäre (für sie) nicht gut.

      Ich habe gute Erfahrung mit Mediation gemacht, klar ist, dass Anwälte eskalieren (wollen). Lief bei mir über die Trennungs- und Scheidungsberatung, die glücklichersweise auch die Väterberatung macht. Bei mir war es auch so, dass meine Ex zunächst ein Residenzmodell wollte. Begründung: das Leben, dass wir unseren Kindern bisher gegönnt haben, war teuer, das muss ja weiter finanziert werden, geht nur mit Unterhalt. Hilfreich ist es, wenn man mal aufzeigt, dass beide Partner im Wechselmodell voll arbeiten können, das bringt mehr als der Unterhalt. Schwierig wird es, wenn die Frau nicht wirklich arbeiten will.

      Ich kenne das Thema mit den Behörden auch. Bspw. lasse ich nicht zu, dass meine Kinder bei mir abgemeldet werden, da ich als Vater einfach in der schwächeren Position bin.

      Wie es bei anderen Kindern ist, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube, dass es einfacher ist, wenn man als Vater zuvor schon paritätisch betreut hat. Meine Kinder fahren bspw. eine Woche über Ostern mit ihrer Mutter weg. Ich freue mich wirklich für sie, hab ihnen das auch ehrlich gesagt. Es gab eine riesen Diskussion und ich konnte meinen Großen nur überzeugen mitzufahren, weil er ein Handy mitbekommt, mit dem er mich anrufen kann. Ich glaube aber, dass es schwer wird ein Wechselmodell zu realisieren, wenn Kinder vorher vornehmlich nur von einer Person betreut wurden. Dazu kommt noch das Alter, oft auch Trennungsgründe. Hat ein Partner den anderen betrogen und der andere breitet das Thema vor einem Teenager aus, sind das sicher auch nicht die besten Voraussetzungen für ein Wechselmodell.

      Persönlich glaube ich, dass es schwer ist eine pauschale Regelung zum Thema Unterhalt zu finden, denn jede Situation ist halt anders. Meine gefühlte Position ist, dass es bei 50/50 Sorge zu keinem Unterhalt kommen sollte, denn der Kindesunterhalt ist nicht dazu da, um Einkommensunterschiede der Eltern auszugleichen. Bei Quoten finde ich es schwer, aber wahrscheinlich ist hier eine Quotelung des Unterhalts die fairste Lösung. Ich habe mich nicht damit auseinander gesetzt, wie der Bedarf des Kindes bestimmt wird, aber Addition der Gehälter beider Eltern mit Blick in die Düsseldorfer Tabelle ist wahrscheinlich nicht wirklich zutreffend.
    • MaxMustermann schrieb:

      Ich habe gute Erfahrung mit Mediation gemacht, klar ist, dass Anwälte eskalieren (wollen). Lief bei mir über die Trennungs- und Scheidungsberatung, die glücklichersweise auch die Väterberatung macht. Bei mir war es auch so, dass meine Ex zunächst ein Residenzmodell wollte. Begründung: das Leben, dass wir unseren Kindern bisher gegönnt haben, war teuer, das muss ja weiter finanziert werden, geht nur mit Unterhalt. Hilfreich ist es, wenn man mal aufzeigt, dass beide Partner im Wechselmodell voll arbeiten können, das bringt mehr als der Unterhalt. Schwierig wird es, wenn die Frau nicht wirklich arbeiten will.
      Meine Ex will leider auch das Wechselmodell überhaupt nicht. Erste Aussage war, dass sie dann ja keinen Unterhalt bekäme, und ich doch nicht erwarten kann, dass sie wieder Vollzeit arbeitet. Später waren plötzlich die Kinder der Grund, damit diese nicht hin- und hergerissen werden.
      Sie will einfach nicht mehr arbeiten. Ansonsten bin ich aber immer gut genug dafür die Kinder abzuschieben, wenn sie mal jemanden braucht.
      Aber ganz ehrlich, ich mache das gerne.
      Die Kinder selbst empfinden es als unfair, warum sie nicht gleich viel beim Papa, wie bei der Mama sein dürfen. Gerne würde eins, oft auch beide Kinder länger bei mir bleiben, aber die Mutter erlaubt es einfach nicht. Da sind schon oft Tränen geflossen.

      Grundsätzlich für mich die Frage, wie machen das andere Väter mit dem Residenzmodell... haben die eine 1 Zimmerwohnung? Wo schlafen dann die Kinder?
      Laut meinem Anwalt sind in dem Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle 450 € für eine Miete vorgesehen. Für diese Summe bekomme ich hier gerade mal ein WG-Zimmer...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fuhrmann ()

    • Ja, ich kenne das nur zu gut. Vielleicht kannst du deine Ex mal wirklich in Ruhe und sachlich darauf hinweisen, dass sie an euer Kinder denken soll und das sie auch mal erwachsen werden. Kindesunterhalt geht zum großen Teil auch für Kinder drauf, aber man zahlt davon nichts in die Rentenkasse. Das Wechselmodell dagegen ist halt der beste Weg, wenn nicht einer im Alter Probleme haben will. Sie kann ohne Probleme wieder arbeiten gehen (auch voll, schaffe ich auch) und hat auch weniger Kosten, weil Essen und Freizeitaktivitäten zur Hälfte nicht mehr finanziert werden müssen. Am Ende hat sie vielleicht sogar mehr (ok, dafür muss sie aber auch arbeiten gehen).

      Das du das gerne machst, verstehe ich. Geht wohl jedem Vater so, der sich für das Wechselmodell einsetzt.

      Ein Wechselmodell kann ja auch im Umgangsverfahren angeordnet werden, wie realistisch das ist, weiß ich nicht. Am besten ist immer, dass man sich gütlich einigt. Erklär deiner Frau doch mal, dass man mit 5 jährigen Kindern durchaus wieder voll arbeiten kann. Mein jüngster ist wesentlich jünger.

      Ach ja, die Aussage, dass sie keinen Unterhalt bekommt, ist natürlich falsch. Ob die gesteigerte Erwerbspflicht auch im Wechselmodell für die Frau gilt, weil sie ja auch barunterhaltspflichtig ist, auch gilt, weiß ich nicht. Falls ja, müsste sie sich dann tatsächlich bewegen. Aber mal ehrlich: Wir reden hier über 500€ Mindestunterhalt für zwei Kinder (Zahlbetrag). Wenn ich davon noch die Hälfte der Fixkosten wie Kindergarten, Sportvereine, Sparverträge, Versicherungen,... abziehe, bleibt doch am Ende keine Summe übrig wegen derer man sich ein dauerhaftes Residenzmodell antun möchte. Oder bist du in der DDT weit unten? Das war mein Problem, bei mir wäre es mit 3 Kindern und meiner Stufe schon fast lukrativ gewesen.
    • Nein ich bin in der DDT weiter oben angesiedelt. :)
      Aber wenn meine Frau dann, so wie sie es mir angedeutet hat, mehr Unterhalt möchte, bleibt mir evtl. nur noch der Selbstbehalt übrig...
      dann weiß ich nicht genau wie ich über die Runden kommen soll, und noch für die Kinder da sein kann. Das wird dann mehr als schwierig.
      Hättest Du Lust Deine Kinder in einem WG-Zimmer zu empfangen und übers WE zu haben? Wie soll das gehen.
      In den Ecken Deutschlands, wo die Mieten günstig sind, mag das mit dem Selbstbehalt laut DDT funktionieren, aber in Städten wie München und Co.
      ist das richtig schwierig.
    • Vielleicht äußert sich hier noch jemand, der Erfahrung damit hat wie gut man ein Wechselmodell auch rechtlich durchsetzen kann. Oftmals wird da die Karte "Kommunikationsschwierigkeiten" gespielt. Im Normalfall ist der Unterhalt im Wechselmodell geringer als der im Residenzmodell, dafür aber wesentlich höhere Kosten.
    • Hallo nochmal ihr beiden.

      Ich habe die Rechtsprechung übers Wechselmodell die Jahre über verfolgt, auch was das unterhaltsrechtliche angeht.
      Demnach rechnet der BGH die Einkünfte beider Elternteile zusammen und schaut dann in die Düsseldorfer Tabelle. Geschuldet wird dann tatsächlich aber nur die Hälfte davon, weil ja beide Elternteile auch Betreuung erbringen.

      Was die gerichtliche Anordnung des Wechselmodell anbelangt, tun sich die Gerichte schwer damit.
      Das Olg Brandenburg hat wohl einmal abgelehnt und einmal angeordnet (hoffentlich verwechsele ich die Anordnung nicht gerade mit dem KG).
      Und natürlich kann man von einer gestörten Kommunikation (oder Machtspielen mindestens eines Elternteiles) ausgehen, sonst bräuchte es ja keine gerichtliche Anordnung!
      Wenn Ihr ISUV Mitglieder seid, in den letzten beiden Zeitschriften hat Katrin Frey über ihre Erfahrung als Mutter (und ihre Meinung über die Verweigerung mancher Eltern) mit dem Wechselmodell berichtet.

      Und noch was: Ein erst mal an geordnetes Wechselmodell kann auch ganz schnell wieder gekippt werden...und spätestens in der Pubertät haben die Kinder eigene Wünsche und Vorstellungen, die sie dann auch oft gnadenlos durchsetzen :D

      Gruß Tanja

      Edit: es war doch das KG Berlin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Urteil nachgereicht