Arbeitszeitreduzierung als Unterhaltspflichtiger

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    • Hallo Tanja,

      ich habe in letzter Zeit, seit mein Wechselmodell funktioniert, damit aufgehört mi die Urteile zur Anordnung von Wechselmodellen anzugucken. Ich finde das teilweise grausig, dass Gerichte versuchen eine fehlende rechtliche Grunrdlage durch seltsame Urteile zu ersetzen. Prinzipiell sollte man immer versuchen sich gütlich zu einigen, aber mit dem Damoklesschwert des Unterhalts ist das oft kaum möglich.

      Wenn ein Wechselmodell einmal läuft, schafft das oft bessere Bedingungen zwischen den ExPartnern. Bspw. haben meine Kinder gestern danach gefragt, ob sie bei mir übernachten können, während sie bei meiner Ex waren, weil es ihr wohl gesundheitlich schlecht ging und sie sich nicht mit ihnen beschäftigen konnte. Sie hat mich dann auch tatsächlich angeschrieben und wir haben das so umgesetzt. Wir haben aber auch vereinbart, dass Änderungen des Wechselmodells, die nicht dauerhaft sind, zu keinen Unterhaltsansprüchen führen (gegenseitiger Regress) und dass stets versucht wird ein Wechselmodell, in welcher Art und Weise auch immer, aufrecht zu erhalten.

      Ich hoffe, dass die geplante Änderung im Umgangs- und Unterhaltsrecht hier Abhilfe schafft, damit es nicht mehr lukrativ ist sich um 5% Betreuungsanteil zu streiten.

      LG
      Max
    • Der Vater scheint sich angreifbar gemacht zu haben, weil er nicht zum Arzt, Elternabend und sowas gegangen ist. Trotzdem ist das Urteil eine Frechheit. Bei 45% kann man sicher nicht von "erweitertem Umgang sprechen". Ich habe 52,5%, mache nur 1 x die Woche zusammen Hausaufgaben, bringe aber 5 x die Woche morgens in die Betreuung. Arzt zu 90% die Ex. Bin mal gespannt, wie die das bei uns sehen würden.

      Der Vater wäre doch jetzt eigentlich gut beraten seiner Ex zu sagen: ich komme alle 2 Wochenenden, sorg du für den Rest. Ob das im Sinne des Kindes ist, wage ich mal zu bezweifeln. Vielleicht hätte eine Beteiligung an den KiTa-Kosten geholfen, wer weiß.
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