Ausklammern der Fragestellung aus dem Thema:
"Psychische Probleme behindern Ausbildungsfähigkeit"
Hallo zusammen,
ich recherchiere gerade zum Thema Erstausbildung im Rahmen der beruflichen Reha, da meine Tochter (23) aufgrund einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Labilität ihr Studium wohl abbricht und ich skeptisch bin, ob sie eine Ausbildung unter "normalen" Bedingungen überhaupt schaffen (durchhalten) kann.
Für eine Erstausbildung käme ein Berufsbildungswerk im Frage, das bei bestehender oder drohender Behinderung über die Agentur für Arbeit finanziert würde.
Würde sie dann z.B. in einem Wohnheim untergebracht, würde das Einkommen der Eltern keine Rolle spielen.
Was mir aber nicht ganz klar ist:
Was ist, wenn sie weiterhin bei ihrer Mutter lebt und pendelt? Welche Kosten könnten in diesem Fall auf mich zukommen (maximal)? Wo kann ich das nachlesen? Muss ich dann z.B. auch die Krankenversicherung bezahlen? Eine Mitversicherung über die Mutter ist ja nur bis zum 25. Lj. möglich?
Und was wäre, wenn man ihr keine Behinderung attestieren würde?
Wer zahlt dann was?
Und wenn sie die Ausbildung abbrechen würde, kämen dann Rückforderungen auf uns zu?
Weiß dazu jemand etwas?
Besten Dank,
HT
"Psychische Probleme behindern Ausbildungsfähigkeit"
Hallo zusammen,
ich recherchiere gerade zum Thema Erstausbildung im Rahmen der beruflichen Reha, da meine Tochter (23) aufgrund einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Labilität ihr Studium wohl abbricht und ich skeptisch bin, ob sie eine Ausbildung unter "normalen" Bedingungen überhaupt schaffen (durchhalten) kann.
Für eine Erstausbildung käme ein Berufsbildungswerk im Frage, das bei bestehender oder drohender Behinderung über die Agentur für Arbeit finanziert würde.
Würde sie dann z.B. in einem Wohnheim untergebracht, würde das Einkommen der Eltern keine Rolle spielen.
Was mir aber nicht ganz klar ist:
Was ist, wenn sie weiterhin bei ihrer Mutter lebt und pendelt? Welche Kosten könnten in diesem Fall auf mich zukommen (maximal)? Wo kann ich das nachlesen? Muss ich dann z.B. auch die Krankenversicherung bezahlen? Eine Mitversicherung über die Mutter ist ja nur bis zum 25. Lj. möglich?
Und was wäre, wenn man ihr keine Behinderung attestieren würde?
Wer zahlt dann was?
Und wenn sie die Ausbildung abbrechen würde, kämen dann Rückforderungen auf uns zu?
Weiß dazu jemand etwas?
Besten Dank,
HT