Erstausbildung in Reha-Maßnahme - Sozialrecht

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    • Erstausbildung in Reha-Maßnahme - Sozialrecht

      Ausklammern der Fragestellung aus dem Thema:

      "Psychische Probleme behindern Ausbildungsfähigkeit"


      Hallo zusammen,

      ich recherchiere gerade zum Thema Erstausbildung im Rahmen der beruflichen Reha, da meine Tochter (23) aufgrund einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Labilität ihr Studium wohl abbricht und ich skeptisch bin, ob sie eine Ausbildung unter "normalen" Bedingungen überhaupt schaffen (durchhalten) kann.

      Für eine Erstausbildung käme ein Berufsbildungswerk im Frage, das bei bestehender oder drohender Behinderung über die Agentur für Arbeit finanziert würde.

      Würde sie dann z.B. in einem Wohnheim untergebracht, würde das Einkommen der Eltern keine Rolle spielen.

      Was mir aber nicht ganz klar ist:

      Was ist, wenn sie weiterhin bei ihrer Mutter lebt und pendelt? Welche Kosten könnten in diesem Fall auf mich zukommen (maximal)? Wo kann ich das nachlesen? Muss ich dann z.B. auch die Krankenversicherung bezahlen? Eine Mitversicherung über die Mutter ist ja nur bis zum 25. Lj. möglich?

      Und was wäre, wenn man ihr keine Behinderung attestieren würde?
      Wer zahlt dann was?

      Und wenn sie die Ausbildung abbrechen würde, kämen dann Rückforderungen auf uns zu?

      Weiß dazu jemand etwas?

      Besten Dank,
      HT
    • Hallo Hochtief,

      ich möchte einige Fragen beantworten weil ja vielleicht auch andere auf der Suche nach Antworten sind.

      Hochtief schrieb:

      Für eine Erstausbildung käme ein Berufsbildungswerk im Frage, das bei bestehender oder drohender Behinderung über die Agentur für Arbeit finanziert würde.

      Würde sie dann z.B. in einem Wohnheim untergebracht, würde das Einkommen der Eltern keine Rolle spielen.

      Was mir aber nicht ganz klar ist:

      Was ist, wenn sie weiterhin bei ihrer Mutter lebt und pendelt? Welche Kosten könnten in diesem Fall auf mich zukommen (maximal)? Wo kann ich das nachlesen? Muss ich dann z.B. auch die Krankenversicherung bezahlen? Eine Mitversicherung über die Mutter ist ja nur bis zum 25. Lj. möglich?
      Also, auch wenn das Kind nicht in einem Wohnheim untergebracht ist, sind sie Anträge für die Kostenübernahme der Berufsausbildung über die Arge zu stellen.
      Ich wüsste nicht, dass man da etwas zusteuern müsste.
      Allerdings gibt es wohl nur Gelder der Eingliederungshilfe direkt als Berufsausbildungsbeihilfe an den Jugendlichen wenn man auswärts untergebracht ist (111 Euro).
      Die KV übernimmt - so weit ich weiß - auch die Arge.


      Hochtief schrieb:

      Und was wäre, wenn man ihr keine Behinderung attestieren würde?
      Wer zahlt dann was?
      Dann gäbe es kein Platz/keine Ausbildung im geschützen Rahmen eines Berufsbildungswerkes.

      Deine letzte Frage nach den Kosten bei Abbruch kann ich nicht beantworten, glaube aber nicht, dass man da etwas zurückzahlen muss.

      noch ein Link zum Nachlesen (ich habe ihn nur kurz überflogen, falls er schlecht sein sollte oder gegen die Forenregeln verstoßen, bitte löschen)

      Gruß Tanja
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