Unterhalt verletzung

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    • Unterhalt verletzung

      Hallo

      Ich lebe seit 2018 in einer bedarfsgemeinschaft mit 3 Kindern.
      Der ex Mann weigert sich komplett Unterhalt zu zahlen mal kommt etwas mal garnicht.eine Pfändung läuft schon .trotzdem haben wir seit ein Jahr Existenz ängste wie wir was bezahlen sollen geschweige wie wir unssere schulden abbezahlen die da entstanden sind . Hab gelesen das der letzte schritt Anzeige wegen Verletzung der Unterhalt Pflicht abgebracht wäre da es seit 1jahr besteht und auch keine einsicht bzw. er gibt sein Geld was den Kindern zusteht lieber für sein Lebenswerk aus Größere Wohnung zwei Alexa usw. MEine frage was kann ich tun ?wir möchten das nicht unser lebenlang weiter machen in Hoffnung das Ende des Monats vollständig Unterhalt kommt geschweige vlt. die Pfändung. Bitte hilfe.mfg
    • Hallo Baseball ben
      Bevor Du so etwas Extremes wie eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung anstrebst, sollte erst einmal festgestellt werden ob Dein Ex Mann überhaupt leistungsfähig ist. Denn es ist doch nach einer Scheidung so, das der oder die Ex , in der Lohnsteuerklasse eins landen. Das bedeutet im Schnitt schon einmal 200 - 300 € weniger in der Gehaltstüte . Je nach Netto Einkommen ist es da möglich das Dein Ex ein Mangelfall ist. Wenn Du eine Lohnpfändung anstrebst kann es durchaus sein das gar kein oder nur wenig Geld zum Pfänden da ist. Das nächste Problem besteht wenn der Ex durch eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzunng und Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Knast, Du immer noch keinen Unterhalt hast und der Ex eventuell die Arbeit verliert.
      Wenn Dein Ex so wenig verdient das er den Unterhalt nicht leisten kann, besteht aber noch die Möglichkeit das er mit dem Titulierten Unterhalt zum Job Center geht und dort ergänzendes ALG II beantragt.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      es ist auch möglich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.

      Der Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr nur für eine bestimmte Dauer bewilligt und ist auch nicht mehr an ein Alter der Kinder gebunden.
      Bedarfsgemeinschaft heisst für mich ALGII-Bezug über das Jobcenter.

      Die Grundsicherungsstelle wird dich über kurz oder lang zum Antrag Unterhaltsvorschuss auffordern, wenn du dort vorträgst, dass der Vater keinen Unterhalt leistet.

      Wichtig: du solltest das unbedingt klären!
      Ich gehe davon aus, dass das JC den Unterhalt des Vaters bei den Kindern als Einkommen/ bedarfsmindernd anrechnet...

      Viele Grüße
      fras12
    • Hallo Fras 12
      Das Problem beim Antrag auf UVG ist , das wenn er auf Anweisung des Job Center gestellt wird in leere läuft. Denn bei ALG II Bezug wird wird ein Antrag auf UVG nicht genehmigt.
      Die einzige Möglichkeit die ich noch sehe ist, wenn beim Vater das Geld für den Unterhalt nicht reicht, das der Vater wie oben gesagt , ergänzendes ALG II oder Wohngeld beantragt.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      Ist der Unterhalt tituliert?

      Wann fand die letzte Überprüfung statt?

      Wobei das nicht das entscheidende ist wenn ihr hartz4 bekommt. Alles was anderes Unterhalt fliesst wird komplett auf hartz4 angerechnet.

      Wenn es aber so ist dass das Jobcenter den Unterhalt anrechnet, obwohl er nicht gezahlt wird musst du das klären.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein ;)

      Ich habe es auf die Schnelle nicht gefunden, dafür aber von offizieller Seite dies


      BMFSFJ schrieb:

      Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 Kinder erreicht. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr. Mit dieser praktischen Umsetzung wird der Forderung der Kommunen nach Bürokratieabbau entsprochen.
      und noch aktueller auch das BMFSFJ