Kurzfristiges Upgrade einer bestehenden Zahnzusatzversicherung möglich ?

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    • Kurzfristiges Upgrade einer bestehenden Zahnzusatzversicherung möglich ?

      Hallo !

      Leider konnte ich im Netzt nichts finden konnte über dieses Thema und möchte die User doch um einen Rat bitten:

      Situtation: UHP 1 mit mindestens Brutto 200-250 TSD Schweizer Franken p.a. + Ferrari oder Maserati als Dienstwagen
      sowie möglicherweise Bonuszahlungen + sonstige Zahlungen.
      UHP 2 (ich) mit Brutto 54 TSD Euro p.a. + ca. 1,5 TSD Dividenden und Zinsen
      UHP 3 Mutter mit Kind 9 Jahre und ohne Einkommen, Mann Beamter mit 72 TSD p.a.

      Deckungslücke für Mutter im Heim. ca 2 - 2,2 TSD Euro

      Fall soweit klar bzgl. anteilige Zahlung, jedoch will UHP 2 sicherheitshalber nochmals seinen Anteil drücken.

      Fall: UHP 1 will das Soziamat einschalten um die Anteile der Geschwister zu ermitteln bzw. dessen Betrag
      zu minimieren.

      Soweit habe ich bereits seit 2016 eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und will diese sehr kurzfristig upgraden.
      Grund: Kronen an der Zahnfront werden asbald fällig.

      Bisher: 75 % Erstattung mit 26 Euro Beitrag (Vertrag seit 2016)
      Neu: 90 % Erstattung mit 41 Euro Beitrag

      Die Verwahrungsanzeige kann kurzfristig kommen, der neue Antrag bzw. Vertrag sollte in wenigen Tagen kommen.

      Der Antrag wird ggf. noch vor der möglichen Verwahrungsanzeige unterschrieben, der erste neue Beitrag
      dann nach der Verwahrungsanzeige fällig bzw. gültig.

      Meine Frage:Wie wird dies dann die Berechnung beeinflussen d.h. wird die Zahlung anerkannt oder muss
      befürchtet werden das die Zahlungen nicht mindernt anerkannt wird ?
      Wenn der neue Vertrag das SA nicht anerkennt wird automatisch der alte Vertrag dann anerkannt ?
    • Hallo,

      ich habe mal ein bisschen im Netz recherchiert und folgendes grundsätzliches gefunden:
      Privatdarlehen sind zu berücksichtigen
      Rücklagen für die Instandsetzung einer Immobilie abziehbar
      fünf Prozent des Bruttoeinkommens generell als Altersvorsorge anzuerkennen
      mindestens 75.000 bis 100.000 Euro an Vermögen geschützt – aus Gründen der Altersversorge.
      selbst bewohnte Immobilie ist geschützt
      belastete Zweitimmobilie ist geschützt, maximal die Mieteinnahmen

      Alleinstehende: Selbstbehalt von 1.600 Euro (Ehepaare: 2.880 Euro) plus die Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens (Ehepaare: 55 Prozent)
      Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen, etwa für Kinder und Frauen
      Zins- und Tilgungsleistungen für eine eigene Immobilie
      alles, was über eine Warmmiete von 450 Euro (Single) oder 800 Euro (Ehepaar) hinaus geht

      Hast du das alles schon berücksichtigt?

      Zu Zahnversicherung habe ich nichts gefunden, würde aber den neuen, höheren Betrag in Ansatz bringen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:Alleinstehende: Selbstbehalt von 1.600 Euro (Ehepaare: 2.880 Euro) plus die Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens (Ehepaare: 55 Prozent)
      Längst überholt: Zur Zeit gilt: 1800 EUR für Alleinstehende, 3240 EUR für Verheiratete.
      Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen, etwa für Kinder und Frauen
      Zins- und Tilgungsleistungen für eine eigene Immobilie
      alles, was über eine Warmmiete von 450 Euro (Single) oder 800 Euro (Ehepaar) hinaus geht
      Längst überholt: Zur Zeit gilt: 480 EUR für Alleinstehende, 860 EUR für Verheiratete.
    • Franz_Schubert schrieb:

      Soweit habe ich bereits seit 2016 eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und will diese sehr kurzfristig upgraden.
      Grund: Kronen an der Zahnfront werden asbald fällig.
      Muss anerkannt werden. Bei einem kurzfristigen Upgrade könnte es Schwierigkeiten geben, wenn es auffällt. Mit einer guten Begründung könnte man es aber durch bringen. Ich würde einfach eine Bestätigung der Versicherung über den aktuellen Beitrag vor legen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von awi ()

    • Hallo !

      Vielen Dank für die Antworten und möchte auf die Rückmeldungen eingehen:

      Soweit ist alles bekannt - ISUV sei herzlichsten Dank dafür ! - ist alles soweit ausgereitzt was zum ausreizen ist.
      Es geht jetzt um den Feinschliff um noch etwas herauszukitzeln (auch wenn es nur 15 Euro sind) aber es geht ja
      um einen niedrigen Anteil.

      Ich möchte aber zunächst auf einige Antworten eingehten:

      1) UHP 1 hatt eine Villa in Konstanz und passiert regelmäßig die Deutsche Grenze. Soweit keine Gefahr das
      etwas in Verzug gerät.
      2) Mutter ist alleinstehend, Vermögen ist alle.

      Hier noch einige Informationen: Auf elternunterhalt.org gibt es einen Rechner der das inviduelle Schonvermögen ermittelt.

      Bevor die Verwahrungsanzeige kommt werde ich demnäschst einen Anwalt konsultieren (Rechtsgutschein) und mein Entwurf, zur Darstellung meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse, gegenüber dem SA darlegen.

      Ich hoffe dort eine Antwort auf meine knifflige Frage zu finde.
    • Update:

      Zwischenzeitlich habe ich das Upgrade getätigt, mit Nachzahlung sein Vertragsbeginn (November 2016).
      UHP 1 hatt für die Monate Januar, März die Deckungslücke selbst bezahlt.
      Anfang April hatt UPH 1, auf einer Empfehlung hin, einen Antrag aus Sozialhilfe gestellt.

      Hier ist an dieser Stelle zu empfehlen recht frühzeitig, wenn sich ein Unterhaltsfall anbahnt, Lücken im Versicherungsschutz zu schließen (Versicherungen die nicht aus dem Selbstbehalt zu bezahlen sind).

      Noch zu erwänhen sei das ein Kontaktanwalt, mit Hilfe des Rechtsgutschein, mir eine sehr gute Prognose erstellt hatt.