Unterhalt und Nutzungsentschädigung

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    • Moin moin,

      selbst wenn er die Kinder regelmäßig im Wechselmodell betreut, ist Kindesunterhalt nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern abzugüglich halbes Kindergeld und dann die Hälfte wegen beiderseitigen Betreuung zu leisten (ganz grob vereinfacht ausgedrückt).
      Die Kinderbetreuung eignet sich nicht, den Wegfall der (Mit)Finanzierung durch einen anderen Erwachsenen zu kompensieren.
      Dann lieber gleich den schweren Schritt in die Veräußerung antreten, als einige Jahre auf Dispo oder anderweitig anwachsende Schulden zu leben und dann in die Privatinsolvenz zu müssen.
      Erfahrungsgemäß ist das ehemalige Familienheim immer zu groß um als angemessen für Wohnkostenzuschuss (Pendant zum Wohngeld bei Eigentümern) zu gelten; selbst bei Wechselmodell!

      Joey macht es schon gut, dass er versucht, das Haus schnellstmöglich zu veräußern.

      @ Joey, du könntest zur Unterstützung und Ideensammlung noch eine (kostenlose) Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, aber das habe ich ja schon mal vorgeschlagen 8)

      Gruß Tanja
    • Hallo Pierre,

      im Moment eher unregelmäßig, da meine Frau und die Kinder noch zuhause wohnen. Sprich die Kinder sind öfter mal bei mir, wenn meine Frau keine Zeit hat, oder eben die Kinder mit mir was machen wollen.

      Eine Regelung wird erst greifen, wenn sie ausgezogen sein wird. Da vorerst, bis das Haus verkauft ist und ich wieder in die Nähe ziehen kann, auch noch
      eine örtliche Distanz das Ganze erschwert, wird sich das erst mal einspielen müssen.
      An den Wochenenden geht das einfacher, wie unter der Woche, wo sie in den Kindergarten müssen.