Moin moin,
selbst wenn er die Kinder regelmäßig im Wechselmodell betreut, ist Kindesunterhalt nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern abzugüglich halbes Kindergeld und dann die Hälfte wegen beiderseitigen Betreuung zu leisten (ganz grob vereinfacht ausgedrückt).
Die Kinderbetreuung eignet sich nicht, den Wegfall der (Mit)Finanzierung durch einen anderen Erwachsenen zu kompensieren.
Dann lieber gleich den schweren Schritt in die Veräußerung antreten, als einige Jahre auf Dispo oder anderweitig anwachsende Schulden zu leben und dann in die Privatinsolvenz zu müssen.
Erfahrungsgemäß ist das ehemalige Familienheim immer zu groß um als angemessen für Wohnkostenzuschuss (Pendant zum Wohngeld bei Eigentümern) zu gelten; selbst bei Wechselmodell!
Joey macht es schon gut, dass er versucht, das Haus schnellstmöglich zu veräußern.
@ Joey, du könntest zur Unterstützung und Ideensammlung noch eine (kostenlose) Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, aber das habe ich ja schon mal vorgeschlagen
Gruß Tanja
selbst wenn er die Kinder regelmäßig im Wechselmodell betreut, ist Kindesunterhalt nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern abzugüglich halbes Kindergeld und dann die Hälfte wegen beiderseitigen Betreuung zu leisten (ganz grob vereinfacht ausgedrückt).
Die Kinderbetreuung eignet sich nicht, den Wegfall der (Mit)Finanzierung durch einen anderen Erwachsenen zu kompensieren.
Dann lieber gleich den schweren Schritt in die Veräußerung antreten, als einige Jahre auf Dispo oder anderweitig anwachsende Schulden zu leben und dann in die Privatinsolvenz zu müssen.
Erfahrungsgemäß ist das ehemalige Familienheim immer zu groß um als angemessen für Wohnkostenzuschuss (Pendant zum Wohngeld bei Eigentümern) zu gelten; selbst bei Wechselmodell!
Joey macht es schon gut, dass er versucht, das Haus schnellstmöglich zu veräußern.
@ Joey, du könntest zur Unterstützung und Ideensammlung noch eine (kostenlose) Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, aber das habe ich ja schon mal vorgeschlagen
Gruß Tanja