Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir wohnten bisher in einem Haus. Jetzt zieht sie aus und nimmt die Kinder mit.
Natürlich möchte sie von mir nun Unterhalt haben. Doch leider bleibt mir, wenn ich das zahle, kaum noch selbst etwas zum Leben
übrig, da ich weiterhin das Haus und andere laufende Kredite abbezahle.
Ich muss mir auch weiterhin den Sprit zur Arbeit leisten können, sonst kann ich nicht mehr arbeiten gehen... dann kann ich gar nichts mehr zahlen.
Wie verhält sich das mit dem Mindest-Selbstbehalt... wird die Nutzungsentschädigung (meine Frau ist Miteigentümerin, obwohl sie noch nie was bezahlt hat) vorher abgezogen, und der Selbstbehalt
muss dann noch vorhanden sein, oder erst später?
VG
meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir wohnten bisher in einem Haus. Jetzt zieht sie aus und nimmt die Kinder mit.
Natürlich möchte sie von mir nun Unterhalt haben. Doch leider bleibt mir, wenn ich das zahle, kaum noch selbst etwas zum Leben
übrig, da ich weiterhin das Haus und andere laufende Kredite abbezahle.
Ich muss mir auch weiterhin den Sprit zur Arbeit leisten können, sonst kann ich nicht mehr arbeiten gehen... dann kann ich gar nichts mehr zahlen.
Wie verhält sich das mit dem Mindest-Selbstbehalt... wird die Nutzungsentschädigung (meine Frau ist Miteigentümerin, obwohl sie noch nie was bezahlt hat) vorher abgezogen, und der Selbstbehalt
muss dann noch vorhanden sein, oder erst später?
VG