Unterhalt und Nutzungsentschädigung

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    • Unterhalt und Nutzungsentschädigung

      Hallo zusammen,

      meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir wohnten bisher in einem Haus. Jetzt zieht sie aus und nimmt die Kinder mit.
      Natürlich möchte sie von mir nun Unterhalt haben. Doch leider bleibt mir, wenn ich das zahle, kaum noch selbst etwas zum Leben
      übrig, da ich weiterhin das Haus und andere laufende Kredite abbezahle.
      Ich muss mir auch weiterhin den Sprit zur Arbeit leisten können, sonst kann ich nicht mehr arbeiten gehen... dann kann ich gar nichts mehr zahlen.

      Wie verhält sich das mit dem Mindest-Selbstbehalt... wird die Nutzungsentschädigung (meine Frau ist Miteigentümerin, obwohl sie noch nie was bezahlt hat) vorher abgezogen, und der Selbstbehalt
      muss dann noch vorhanden sein, oder erst später?

      VG
    • Hallo,

      im Prinzip ist es ja so, dass deine Frau Miteigentümerin ist. Damit steht ihr die Nutzung des hälftigen Hauses zu. Diesen nutzt sie nicht. Damit musst du ihr eine "Nutzungsentschädigung" zahlen, von der sie den hälftigen Kredit zahlt.
      Und du zahlst deinen hälftigen Kredit.
      Allerdings wird dir ein Wohnwertvorteil (Wohnen im eigenen Haus) zusätzlich zum Einkommen angerechnet. Aber eben nur für das hälftige Haus. Davon kannst du die Zinsen des Kredits (deiner Hälfte) in Abzug bringen. Die Tilgung kann bei den zus. Altersvorsorge (maximal 4 % vom Brutto) in Ansatz gebracht werden.

      Also: Dein durchschnittliches Nettoeinkommen+halber Wohnwertvorteil-Zinsen= Nettoeinkommen. Davon je nach OLG 5 % berufsbedingte Aufwendungen (oder nach Aufwand). Dann 4 % zus. Altersorge abziehen. Das ergibt das anrechenbare Netto.
      Fordert deine Frau auch Unterhalt für sich bzw. wie alt sind die Kinder?
      Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, bei mehr kann eine Abstufung erfolgen.

      Du nimmst das anrechenbare Netto schaust in welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle du fällst und ob eine Stufe abgestuft werden muss und ob du oberhalb des Selbstbehaltes (mindestens 1.080 €, in höheren Stufen mehr) bleibst.

      Aber: was sind das für andere laufende Kredite?

      Welche Steuerklasse habt ihr und wann habt ihr euch getrennt?
      Wenn ihr euch in 2018 getrennt habt, dann müsst ihr die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 wechseln bzw. 1 und 2.
      Damit bleibt weniger Netto.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      was wird vom Nettoeinkommen abgezogen, bevor die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle erfolgt?
      Riester, Eingenheim-Abzahlung usw.? Gibt es da eine Übersicht?

      Noch sind wir in der 3 und 5.
      Trennung war im Oktober.

      Die Kredite die gerade laufen sind zur Hälfte auf das Haus, die andere Hälfte waren zwar fürs Haus bzw. teilweise für das Nebengewerbe meiner Frau.

      Viele Grüße
    • Hallo,

      damit müsstet ihr jetzt ab Januar die Steuerklassen wechseln/gewechselt haben.

      Jahresnetto/12
      - berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal oder nach Aufwand je nach OLG)
      - 4 % vom Brutto als zus. Altersvorsorge (wenn angespart) hier werden bei einem Wohnwertvorteil die Tilgungszahlungen berücksichtigt
      + Wohnwertvorteil (Kaltmiete einer vergleichbaren Immobilie - im Trennungsjahr kann auch nicht auf den vollen Wohnwertvorteil abgestellt werden)
      - Zinszahlungen fürs Haus
      = durchschnittliches Netto

      Mit diesem schaust du in die Düsseldorfer Tabelle und kannst den Tabellenbetrag bzw. den Zahlbetrag für die Kids ablesen.
      Sind es mehr als zwei Unterhaltsberechtigte kann abgestuft werden, sind es weniger kann hochgestuft werden.

      Bei dir wäre es aber ja so, dass du die hälftigen Hauszahlungen berücksichten müsstest und den hälftigen Wohnwertvorteil, da euch beiden das Haus gehört und du deiner Frau eine Nutzungsentschädigung zahlst.
      Ihr wäre die Nutzungsentschädigung als Einkommen anzurechnen, wobei dann auch die hälftigen Kredite hier in Abzug gebracht werden.

      Die Kredite die nicht füs Haus sind können anerkannt vom Netto auch abgezogen werden, das ist aber kein Selbstläufer.
      Die Kredite für das Nebengewerbe sollten auch über das Nebengewerbe bezahlt werden.

      Auf wen laufen die Kredite?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi Sophie,

      die Kredite laufen voll auf mich. Heißt ich zahle alles.
      Was meinst Du mit: im Trennungsjahr kann auch nicht auf den vollen Wohnwertvorteil abgestellt werden?

      Die Zinszahlungen fürs Haus sind noch recht hoch, da die Kredite noch kaum bedient wurden, sprich fast nix getilgt.
      Mal angenommen ich zahle ca. 1200 im Monat für Kredite.

      Viele Grüße

    • Berechnung des geldwerten Vorteils mietfreien Wohnens BGB § 1361 Abs. 1
      Leitsätze:
      »a) Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere Wohnung zahlen müsste. Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, sind solche Ausnahmen von der grundsätzlichen Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 28. März 2007 - XII ZR 21/05 - FamRZ 2007, 879).

      Sprich: du würdest für eine adäquate 2-Zimmer-Wohnung nur 300 € Kaltmiete zahlen, so würden diese auch nur als Wohnwertvorteil angerechnet werden können.

      Was aber nicht passieren wird ist, dass du dein Einkommen verringerst durch die Kreditzahlungen. Beim Wohnwertvorteil wird meist mit maximal "0" gerechnet. Sprich Vorteil-Zahlungen=0 € Einkommenszuwachs.

      Wie lange bestehen die Kredite (außer die Hauskredite) schon? Und das Haus ist auf euch beide geschrieben? Warum wurden die Kredite nicht auf beide ausgestellt?

      Es geht wohl bei anderen Krediten darum, dass sofern der andere Elternteil vor der Trennung einen Kredit zugestimmt hat, so ist dieser voll abzugsfähig.
      Aber dies vor dem Hintergrund, dass mindestens der Mindestunterhalt für die Kinder gezahlt wird.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • @Tanja: Es geht nicht ums Haus. Ich habe das Haus an diesem Standort gekauft, weil auch sie es wollte und ihre Eltern hier leben. Ich habe keinen Bezug dazu, da ich nicht von hier komme. Es ist nur blöd, mich alleine damit hängen zu lassen inkl. der Kosten. Haus steht eh schon zum Verkauf, jedoch bis es soweit ist...

      @Sophie: Und was ist wenn ich das Haus eh nur zur Hälfte bewohne (im Moment lebe ich sowieso im Keller und das restliche Haus gehört ihr)? Bzw. könnte ich genauso gut ausziehen und mir eine Wohnung nehmen.
    • Hallo Joey,

      Wenn du nicht dran hängst, umso besser.

      Wie wäre es, wenn Du mit der Bank schon mal in Verhandlung trittst?
      Ob die nicht übergangsweise die Rate senken oder aussetzen können.
      Erstaunlich, dass sämtliche Finanzierung über dich läuft und Du trotzdem nur die Hälfte besitzt.

      Und ja, es ist blöd. Habe ich auch im Bekanntenkreis öfter erlebt, dass derjenige, der das Haus am meisten oder an einem bestimmten Ort wollte, sich das plötzlich anders überlegt hat und den ehemaligen Partner dann einfach hängen lässt.

      Such Dir am besten rechtzeitig eine neue Wohnung und dann ans Abwickeln....

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      wenn du nicht drin wohnst kann dir auch kein Wohnwertvorteil angerechnet werden.
      Solange ihr beide drin wohnt wird vermutlich niemand damit rechnen.

      Insofern würde ich ihr sagen, dass du auch ab dem Zeitpunkt ausziehst, wenn sie auszieht.

      Und was die Kredite angeht, ist dein Einkommen so hoch, dass du mit Steuerklasse I alles bezahlen kannst?

      Ich würde die Bank fragen ob sie bis zum Verkauf die Kreditzahlung einfrieren können und du maximal die Zinsen monatlich zahlst.
      Und eben deiner Frau auch erklären,dass der Kredit fürs Nebengewerbe bitte auf sie überschrieben wird und sie die Kreditraten dafür ab sofort alleine zahlt.

      Und berechne mal den Kindesunterhalt und dein Einkommen nach Steuerklasse 1 und für jedes Kind einen halben Kinderfreibetrag.
      Dann siehst du auch etwas klarer mit den Finanzen.

      Sophie
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    • @Tanja: Die Kredite laufen schon alle auf uns beide

      Wäre natürlich auch eine Idee, wenn die Möglichkeit bestehen würde die Zahlungen einzufrieren. Dann hätte ich zumindest erst mal etwas Puffer.

      Das mit dem Abbezahlen in Steuerklasse 1 sowie Unterhalt, Versicherungen, Auto und dann noch die Dinge des täglichen Lebens... das alles wird mehr als knapp.
      Meine Frau meinte nur, ich habe doch einen Dispo den ich erst mal ausschöpfen könnte, bis dann das mit dem Haus geklärt sei.
      Aber ob das so schnell (in den nächsten halben Jahr) über die Bühne geht... ich weiß nicht. Habe von Fällen gehört, da hat das schon mal 1-2 Jahre gedauert.
    • Hallo,

      den Dispo würde ich für die Hauszahlungen nicht nutzen. Das Geld bekommst du nicht wieder.
      Entsprechend: Haus muss weg, haften müssen beide, also bitte versuchen die Zahlungen, bis auf die Zinsen, die ja auch hälftig zu zahlen sind ruhend zu stellen.
      Und wenn die Hauskredite von beiden unterschrieben wurden, muss sie entweder die Hälfte zahlen oder sich gefallen lassen, dass versucht wird, da eine andere Lösung mit der Bank zu finden.
      Und im Zweifelsfall die Bank sie anschreiben lassen und von der Bank erklären lassen, dass sie ab 01.02.2019 die hälftige Kreditrate auf das Kreditkonto zu überweisen hat.
      Vielleicht hilft das.

      Je nach Wohnort/Haus kann ein Verkauf auch etwas länger dauern, das ist richtig.

      Sophie
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    • Hallo nochmal,

      nun hatte ich mal etwas Zeit, um meine Einnahmen und Ausgaben zusammen zu schreiben.
      Nach meiner Rechnung „bleiben“ mir noch -250 € im Monat für Lebensmittel und sonstige Dinge des alltäglichen Lebens. Also weniger als nichts.
      Abgezogen habe ich bereits fast alle monatlich laufenden Kosten, wie Kredite, Versicherungen und Unterhalt. Noch nicht mit drin sind die Nebenkosten vom Haus...
      Ich frage mich wie ich das stemmen soll.
    • Hallo Joey,
      meine banale Aussage "Das Leben ist kein Wunschkonzert" kann auch hier angewandt werden und bedeutet nüchtern ausgedrückt:
      Alleine kannst du das Haus bei deiner finanziell ungünstigen Situation nicht halten, weil euer Finanzierungskonzept nicht mehr aufgeht.
      Der Ausweg aus meiner Sicht: Hausverkauf so schnell wie möglich. Hör' auf zu träumen!
      Warum sollte deine Frau auf deine engen finanziellen Möglichkeiten Rücksicht nehmen, wenn ihr euch nicht versteht? Sie zahlt künftig Miete und kann wohl kaum auf Unterhalt und Nutzungsentschädigung verzichten. Wovon willst du dann menschenwürdig leben?!
      Entschuldige, dass ich dies so hart formuliert habe, aber ich erlebe diese Situationen bei anderen Menschen öfter, und nach einer relativ kurzen Zeit des finanziellen Leidens stand der Hausverkauf.

      Ich wünsche dir die richtige Entscheidung

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      Deswegen würde ich da auch sofort ausziehen, die Bank um Stundung bitten. Und nach dem Verkauf bleibt durch die Stundung weniger übrig.

      Aber damit müsste dir noch Geld zum Leben bleiben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Joey,
      das ist doch schon ein vernünftiger Ansatz.
      Vielleicht könnt ihr euch darauf einigen, dass du bis zum Eingang des Geldes aus dem Verkauf einen reduzierten Unterhalt zahlst und die Differenz aus deinem Anteil am Verkaufserlös ausgleichst.
      Andere Variante: Deine Frau zieht mit den Kindern wieder ein. Dann steht dir die Nutzungsentschädigung zu, solange das Haus nicht verkauft ist und euch beiden gehört.
      Auch deine Frau wird bzw. kann nicht an einer Zwangsversteigerung des Hauses interessiert sein.

      Viel und schnellen Erfolg beim Hausverkauf

      Villa
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