TanjaW9 schrieb:
ab 18 des älteren Kindes ist gemäß 10.5 der Leitlinie der Unterhalt für das minderjährige andere Kind vorab abzuziehen.
Das 18 jährige befindet sich in der Berufsausbildung und ist somit nicht mehr privilegiert und nicht gleichrangig.
TanjaW9 schrieb:
Edit : da das andere Kind dann 12 wird, beachte auch, dass sich der Unterhalt für dieses Kind erhöht (3. Altersklasse ab 12)
Nein, nur die zwei genannten Kinder!Clint schrieb:
Oder gibt es weitere Unterhaltsberechtigte in Rang 1 bis 3?
Davon ist eventuell auszugehen. Dennoch ist es mir der Versuch wert und allein schon daher, sofern sich die Gegenseite einen Rechtsbeistand sucht, dass die Weiche für mich in die korrekten Richtung gestellt sind. Vorarbeit ist alles !!! Vielleicht erkennt Sohn und Mutter dann, dass es klare Regeln im Sinne des Unterhaltsrecht gibt. Denke, die Dinge sprechen ja größtenteils für mich!Clint schrieb:
Ich fürchte, dass du bei den außergerichtlichen Abänderungsversuchen des Vergleichs schon bei Ausbildungsbeginn auf Schwierigkeiten mit der Mutter stoßen wirst und sich das bei Eintritt der Volljährigkeit von Kind1 auch nicht bessern wird. Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg dabei. Manchmal läuft es ja doch ohne Stress und hohe Kosten.
Hugoleser schrieb:
Bekommst Du Verpflegungsmehraufwendungen(z.B. wechselnde Einsatzstellen,Kraftfahrer oder ähnliches).....
Dieses steht bei den Leitlinien OLG Braunschweig unter Punkt 1.4 und ich füge den entsprechenden Absatz hier mal ein. Bei steuerfrei gewährten
Auslösungen pp. wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie
als Aufwandsentschädigung auf Nachweis gezahlt worden sind.
1.5