Psychische Probleme behindern Ausbildungsfähigkeit

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    • Psychische Probleme behindern Ausbildungsfähigkeit

      Hallo zusammen,

      meine Tochter (23) ist seit vielen Jahren psychisch labil und deshalb auch immer wieder in therapeutischer Behandlung (das erste Mal vor etwa 10 Jahren). Laut ihren eigenen Aussagen stellt das Hauptproblem die Beziehung zu ihrer Mutter dar, für die sie sich extrem verantwortlich fühlt. Die Mutter ist seit Jahren wegen Depressionen in Rente.
      Nichtsdestotrotz schaffte meine Tochter zunächst die mittlere Reife (2012), dann über Umwege die FH-Reife (2016) und ist seit drei Semestern an einer FH immatrikuliert.

      Vor ca. 1,5 Jahren begab sie sich auf eigenen Wunsch zum ersten Mal zur Behandlung in eine Klinik; eine offizielle, klare Diagnose gibt es nicht; sie weise Symptome verschiedener Störungen auf; am ehesten treffe eine Art chronische Verstimmung zu (eine leichtere, aber quasi permanent vorhandene Depression). Auch im letzten Jahr war sie wieder in der Klinik, dieses Mal nicht teil-, sondern vollstationär, und nach ihrer Entlassung im September setzt sie erneut eine ambulante Therapie fort.
      Auch in diesem Jahr möchte sie wieder für drei Monate in die Klinik gehen.

      Das Schlimme ist, dass es ihr seit ihrem ersten Klinikaufenthalt immer schlechter statt besser geht. Sie war im dritten Semester nicht ein einziges Mal an der FH, weil sie es nicht schafft, wie sie sagt, obwohl selbst ihre Therapeutin ein Urlaubssemester nicht befürwortete, weil das Zu-Hause-Herumsitzen die Depression noch befeuern könnte, aber meine Tochter hat sich das offiziell nicht beantragte Urlaubssemester nun einfach selbst genommen und Fakten geschaffen. Da ihre Therapeutin im Urlaub sei, schaffe sie es gerade auch nicht, das Haus zu verlassen, um sich mit mir zu treffen; ich weiß aber, dass sie sich mit anderen Personen gerade erst getroffen hat, u.a. mit meinem Vater, auf den sie einen gelösten Eindruck gemacht hatte.

      Ich gehe davon aus, dass sie sich nicht mit mir treffen will, weil sie ahnt, dass ich es nicht dauerhaft unterstützen will, dass sie einfach gar nichts macht, außer, einmal in der Woche zur Therapie zu gehen.
      Sie hatte selbst angeboten, sich im Dezember einen Job zu suchen, aber bisher hat sich hier, soweit ich das weiß, nichts getan. Auch nicht in Sachen Alternativen zum Studium, das sie nach eigenen Aussagen eher nicht schafft, weil sie zu viel Angst vor der Prüfung hat.

      Es geht mir nicht nur ums Geld (natürlich will man irgendwann mal fertig sein mit Unterhaltszahlungen), es geht mir auch darum, dass ich mir große Sorgen um sie mache, weil sie immer "alltagsuntauglicher" wird, je mehr sie sich therapieren lässt. Früher hat sie immerhin, trotz aller Probleme, die Schule geschafft, das FSJ durchgehalten und sogar vorübergehend gejobbt, als sie keinen Studienplatz hatte; inzwischen schafft sie nach eigenen Aussagen gar nichts mehr.

      Und ehe man mir das vorwirft: Nein, ich verharmlose die Erkrankung nicht. Meine Frau leidet seit Jahren an depressiven Schüben und befindet sich gerade in einem ausgprägten Tief. Ich weiß also, dass es nicht reicht, sich "zusammenzureißen"; ich weiß aber auch, dass man zu einer gelingenden Therapie selbst aktiv beitragen muss. Ich befürchte, wenn ich ehrlich bin, dass meine Tochter genau das nicht wirklich tut, weil sie den Krankheitsgewinn, den sie durch ihre psychischen Probleme hat, (unbewusst?) nicht aufgeben will. Und ich weiß auch, dass man mit einer Depression nicht zwingend arbeitsunfähig ist und, im Gegenteil, eine Arbeit sogar förderlich sein kann, weil sie den Tag strukturiert, weil sie einen "zwingt", aufzustehen, weil sie einem soziale Kontakte verschafft und vielleicht sogar Erfolgserlebnisse.

      Vielleicht habe ich mich all die Zeit zu viel gekümmert? Zu viel entschuldigt? Zu viel verstanden?
      Vielleicht habe ich sie genau damit in ihrer Passivität bestärkt, weil ich ihr immer genau gesagt habe, was ich erwarte, oder indem ich sie habe machen lassen, weil sie sich das gewünscht hat oder meinte, nicht anders zu können?

      Ich weiß nicht mehr. was ich noch tun soll. Vielleicht habt ihr einen Rat für mich.

      Zur rechtlichen Situation (obwohl ich das eigentlich nicht wichtig finde, aber manche fragen standardmäßig danach): Sie wohnt bei ihrer Mutter; ein Titel existiert nicht; die Mutter ist nicht leistungsfähig; BAföG bezieht sie nicht.

      Danke und Gruß,
      HT
    • Hallo Hochtief,

      ich kann Dich verstehen und fühle mit Dir.
      Ich schlage Dir vor, dass Du Dich erst mal informierst, ob es bei Euch eine Jugendberufsagentur gibt. Die sind für Jugendlich bis 25 zuständig.
      Wenn es bei Deiner Tochter schon so lange Probleme gibt, sind diese hoffentlich gut dokumentiert.
      Die ReHa-Abteilung der Agentur für Arbeit sollte dann weiterhelfen können.
      Allerdings funktioniert das alles nur, wenn Deine Tochter zumindest mit kommt zu den entsprechenden Stellen. Du alleine wirst gnadenlos weggeschickt. Schließlich sind die Kinder volljährig und es gibt in Deutschland in keiner Form aufsuchende Hilfe...

      Ich habe noch eine Frage: hast Du Infos ausschließlich von Deiner Tochter oder gab es auch mal Gespräche mit der Therapeutin oder damals in der Klinik mit Ärzten mit Dir?

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      das ist ein schwieriges Thema.

      Ich würde die Tochter bitten gemeinsam mit ihr und ihrer Therapeutin ein Gespräch führen zu können.

      Solange sie kein Urlaubssemester nimmt, studiert sie ja sozusagen weiter. Im Zweifelsfall je nach fH versäumt sie ja auch Prüfungen, die dann zu einer automatischen Exmatrikulation führen könnten.
      Es wäre also wichtig, ein Attest abzugeben, dass sie als chronisch krank bezeichnet, bzw. dieses Status erhält. Das birgt einige Vorteile.

      Und es wäre die Frage, ob es möglilch wäre, dass sie zur Studienberatung geht, damit ein Plan erstellt wird, wie sie ihren Abschluss schaffen kann. Bachelorabschlüsse sind im Regelfall auf 6-7 Semester Regelstudienzeit ausgerichtet.

      Und evtl. kann sie jetzt auch noch rückwirkend ein Urlaubssemester beantragen, bei mir an der FH geht das bis 6 oder 8 Wochen vor Semesterende. Und das Semester endet nicht mit dem Prüfungszeitraum, sondern die Vorlesungsfreie Zeit gehöhrt im Regelfall auch dazu. So dass dies vermutlich noch möglich wäre.

      Gibt es an ihrer FH eine Person, die sich um Studienderende mit besonderen Einschränkungen kümmert oder auch eine psychologische Beratungsstelle? Im Zweifelsfall soll sie zum Studierendenwerk gehen, die haben auf jeden Fall solche Stellen zur Beratung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Tanja, hallo Sophie,

      vielen Dank für eure Rückmeldungen!

      Zuerst zu deiner Frage, Tanja:

      Ich habe sowohl im Zuge des ersten Klinikaufenthaltes als auch im Rahmen der aktuellen ambulanten Therapie je ein gemeinsames Gespräch mit meiner Tochter und ihrer jeweiligen Therapeutin führen können. Insofern habe ich einige Informationen sozusagen aus "erster Hand", z.B. dass auch die jetzige Therapeutin ein Urlaubssemester nicht befürwortete. Und in der Tat ist jetzt auch genau das eingetreten, was auch die Therapeutin (wie ich) befürchtet hatte, nämlich, dass meine Tochter zu Hause regelrecht versumpft.

      Grundsätzlich aber bin ich mit beiden Gesprächen eher unzufrieden, da beide Therapeutinnen (im Unterschied z.B. zum Therapeuten meiner Frau) sich nur vage äußerten und kaum konkrete Aussagen gemacht haben.
      Ich würde deshalb gern ein weiteres Gespräch führen und hoffe, dass man mir dann Genaueres sagen kann bzgl. der konkreten weiteren geplanten Therapieschritte, der anvisierten Therapiedauer, der derzeitigen Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit (Belastbarkeit) usw., aber auch bzgl. der Frage, warum es seit 1,5 Jahren immer weiter bergab geht. Mit einer vorübergehenden Verschlechterung, die auftreten kann, weil man sich (vielleicht zum ersten Mal) mit unangenehmen Dingen auseinandersetzt, hat das m.E. nichts mehr zu tun.

      Was das Urlaubssemester betrifft, Sophie,

      so hatte ich meine Tochter "genötigt", sich an der Hochschule beraten zu lassen, was sie dann auch tatsächlich getan hat. Sie erhielt dort die Auskunft, dass ohne Urlaubssemester die Semesterzahlen zwar steigen, aber kein Risiko damit verbunden sei. Eine automatische Exmatrikulation nach einer gewissen Semesterzahl drohe ihr nicht. Und da ich die Hoffnung hatte, dass sie vielleicht doch ein bisschen etwas schaffen kann und sie im Urlaubssemester keine Leistungsnachweise erbringen darf, hätte ich ein Urlaubssemester auch aus diesen Gründen (neben den oben genannten "medizinischen") nicht befürwortet.

      Bezüglich der Jugendberufsagentur, von der ich zuvor nie gehört hatte, habe ich mal ein bisschen gegoogelt, aber spontan nicht herausgelesen, dass es sich hier um eine spezifische Hilfe für psychisch labile Jugendliche handelt. Ich werde mich aber diesbezüglich noch weiter informieren.
      Der Punkt ist aber auch hier: Soll ich das wieder alles machen? Für sie quasi? Oder wäre es nicht an der Zeit (immerhin ist sie 23 Jahre alt), dass sie selbst ihre Zukunft in die Hand nimmt? Wenn ich sie immer "nötigen" muss, kostet das nicht nur mich enorm viel Kraft und Nerven, was wiederum meine Frau und unseren gemeinsamen Kinder "abbekommen" (ich bin gereizt, schlafe schlecht, es zehrt einfach an mir), auch sie fühlt sich gegängelt und bevormundet, unter "Druck" gesetzt, und das Ziel sollte es nicht sein, dass sie Dinge nur macht, weil ich es von ihr verlange. Oder?
      Vielleicht sollte ich insofern "aufgeben", als ich mich künftig heraushalte und sie sich kümmern muss (weil ich es nicht mehr für sie tue)?
      Ich bin hin- und hergerissen.

      Eine weitere Frage an alle anderen:
      Habe ich das richtig verstanden, dass sie erst ab 25 Anspruch auf Alg-II hat, solange sie noch bei ihrer Mutter wohnt? Sprich: Besteht für mich die Unterhaltspflicht auch dann, wenn sie gar nichts macht?

      Vielen Dank und Gruß, HT
    • Hallo Hochtief, soweit ich weiß ist Deine Tochter nicht mehr privilegiert und steht Unterhalts rechtlich hinter Deiner Frau und eurem gemeinsamen Kind an vierter Stellte. Das heißt wenn Sie nichts macht hat Sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt von Dir, auch wenn das Job Center Dir versuchen wird gegenteiliges unterzujubeln. Sie lebt wenn sie noch bei der Mutter wohnt dann mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft , so das sie auf etwa 380€ Anspruch hätte. Es ist schwer Dir zu Raten was Du bezüglich Deiner Tochter und Ihrer psychischen Situation machen sollst, aber vielleicht hilft es ihr mehr wenn Du ihr nicht mehr alles abnimmst, so das sie selber die Verantwortung für ihr Leben übernehmen muss. Besprich das doch einmal mit einem Arzt.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      die Frage wäre, wie wird reagiert, wenn du sagst, dass sie ab nächstem Semester, wenn sie nicht mindestens die Hälfte der Kurse des Regelstudienplans belegt und absolviert, du keine Unterhaltspflicht mehr siehst. Und deswegen auch den Unterhalt kürzen bzw. komplett einstellen wirst?

      Dies würde ich zum Thema bei dem Gespräch mit der Therapeutin und der Tochter machen.

      Und zwar eben bewusst, es reicht nicht aus nur eingeschrieben zu sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo hochtief,

      ich finde du hast die situation sehr einfühlsam beschrieben. alle achtung. ich fühle da sehr mit.

      gäbe es eine möglichkeit etwas daran zu ändern, dass sie bei ihrer mutter lebt? ich kann mir vorstellen dass das der knackpunkt ist. sie ziehen sich beide dauerhaft runter. ich vermute nur dass deine tochter nicht woanders leben will, weil es so das einfachste ist. wahrscheinlich fühlt sie sich gebraucht und das gibt ihrem leben einen sinn und ihrer passivität eine berechtigung.

      auch wenn du dich dadurch sozusagen noch unbeliebter bei ihr machst, könnte ich mir vorstellen, dass die drohung der einstellung vom unterhalt, falls sie so weitermacht, der weg sein könnte, sie zu motivieren. wenn sie in einer wg mit gleichaltrigen wohnen würde, würde das ihre gedanken ganz anders beeinflussen.

      betest du für deine tochter? das scheint mir auch ein geistiger kampf zu sein, der da abläuft.

      ich beschäftige mich auch sehr viel mit dem thema ernährung und gesundheit. falls deine tochter da offen wäre, könnte ich dir das buch medical food von anthony williams empfehlen. ist auf deutsch, leider recht esoterisch, aber sehr hilfreich. ansonsten lese ich auch gerade das buch: was die seele essen will. beide sind sehr spannend.

      liebe grüße von anemone
    • Hochtief schrieb:

      Ich habe sowohl im Zuge des ersten Klinikaufenthaltes als auch im Rahmen der aktuellen ambulanten Therapie je ein gemeinsames Gespräch mit meiner Tochter und ihrer jeweiligen Therapeutin führen können. Insofern habe ich einige Informationen sozusagen aus "erster Hand", z.B. dass auch die jetzige Therapeutin ein Urlaubssemester nicht befürwortete. Und in der Tat ist jetzt auch genau das eingetreten, was auch die Therapeutin (wie ich) befürchtet hatte, nämlich, dass meine Tochter zu Hause regelrecht versumpft.

      Grundsätzlich aber bin ich mit beiden Gesprächen eher unzufrieden, da beide Therapeutinnen (im Unterschied z.B. zum Therapeuten meiner Frau) sich nur vage äußerten und kaum konkrete Aussagen gemacht haben.
      Ich würde deshalb gern ein weiteres Gespräch führen und hoffe, dass man mir dann Genaueres sagen kann bzgl. der konkreten weiteren geplanten Therapieschritte, der anvisierten Therapiedauer, der derzeitigen Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit (Belastbarkeit) usw., aber auch bzgl. der Frage, warum es seit 1,5 Jahren immer weiter bergab geht. Mit einer vorübergehenden Verschlechterung, die auftreten kann, weil man sich (vielleicht zum ersten Mal) mit unangenehmen Dingen auseinandersetzt, hat das m.E. nichts mehr zu tun.

      ...

      Bezüglich der Jugendberufsagentur, von der ich zuvor nie gehört hatte, habe ich mal ein bisschen gegoogelt, aber spontan nicht herausgelesen, dass es sich hier um eine spezifische Hilfe für psychisch labile Jugendliche handelt. Ich werde mich aber diesbezüglich noch weiter informieren.
      Der Punkt ist aber auch hier: Soll ich das wieder alles machen? Für sie quasi? Oder wäre es nicht an der Zeit (immerhin ist sie 23 Jahre alt), dass sie selbst ihre Zukunft in die Hand nimmt? Wenn ich sie immer "nötigen" muss, kostet das nicht nur mich enorm viel Kraft und Nerven, was wiederum meine Frau und unseren gemeinsamen Kinder "abbekommen" (ich bin gereizt, schlafe schlecht, es zehrt einfach an mir), auch sie fühlt sich gegängelt und bevormundet, unter "Druck" gesetzt, und das Ziel sollte es nicht sein, dass sie Dinge nur macht, weil ich es von ihr verlange. Oder?
      Vielleicht sollte ich insofern "aufgeben", als ich mich künftig heraushalte und sie sich kümmern muss (weil ich es nicht mehr für sie tue)?
      Ich bin hin- und hergerissen.
      Hallo Hochtief,

      wie hier schon angeklungen, bist Du Deiner großen Tochter nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig.
      Du bist nur verpflichtet, ihr eine ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung zu finanzieren.
      Vielleicht stehe ich mit dieser Meinung allein auf weiter Flur, aber ich denke, dass ein Studium (bei dem man ja nun sehr gut selbstorganisiert sein muss) bei einer so tiefgreifenden Erkrankung wie einer Depression (und auch andere psychische Erkrankungen) selten die geeignete Ausbildung sein dürfte.
      Wir Eltern sind aber gehalten, zumindest über einige Monate auch ungeeignete Ausbildungen zu finanzieren.
      Allerdings hört der "Spaß" da auf, wo das Kind schon von anderen gesagt bekommt, was nach Therapie(plan?) angemessen wäre, nämlich kein Urlaubssemester "einzulegen" und es trotzdem macht.
      Das Unterhaltsverhältnis ist von Gegenseitigkeit geprägt - auf die Belange ist wechselseitig Rücksicht zu nehmen.
      Das hast Du meiner Meinung nach nun ausreichend getan (wenn es Anzeichen für Störungen in der Entwicklung Deiner Tochter schon vor 10 Jahren gab und wenn ich mir Deine Beiträge von Spätsommer 2017 anschaue).
      Um den Krankheitsgewinn (sie kümmert sich nicht um ihre Genesung, sondern stützt die Mutter in ihrer Krankheit mit) nicht weiter zu befeuern, ist es vermutlich an der Zeit, das Du ein paar ernste Worte mit ihr wechselst - unter Zeugen.
      Am besten bist Du auch dabei, wenn die Therapeutin mit ihr einen Therapieplan bespricht.

      Der Tipp mit der Jugendberufsagentur kam von mir, weil die Dir die Ansprechpartner für eine berufliche Rehabilitation (Eingliederungshilfe) nach SGB 12 im Arbeitsamt benennen können sollten. Und auch, welche Schritte auf dem Weg Deiner Tochter dahin führen.

      Nochmal: nimm Dich zurück und arangiere nichts mehr für sie, sondern begleite sie maximal noch zu derartigen Terminen (du kannst sie natürlich fragen, ob Du einen Termin bei der ARGE für sie vereinbaren sollst und ob es ihr Recht ist, wenn Du mit dabei bist - es wäre zuviel verlangt, wenn ein an Depression erkrankter Jugendlicher diese Schritte allein in Angriff nehmen können sollte - das schaffen ja noch nicht mal alle "gesunden" Jugendlichen).
      Ich werde den Eindruck nicht los, dass es entweder an Krankheitseinsicht oder Therapiewilligkeit mangelt - aber das nehme ich natürlich nur aus dem von Dir geschriebenen wahr.

      Es wird Zeit, dass Du Deine große Tochter die Verantwortung für ihr Leben übergibst (wir nennen es gern "kontrolliert scheitern lassen") - bis 25 bekommt sie noch als junge Heranwachsende von allen möglichen Seiten Unterstützung.
      Deine anderen Kinder, Deine Frau und auch Du (!) haben ein Anrecht darauf, dass der Fokus mal wieder ein bisschen vom großen Kind weggenommen und zum Rest der Familie geleitet wird.

      Achja, ich habe noch ein Urteil, nicht ganz passend, aber es kann zumindest aufzeigen, wohin es führt, wenn ein Kind nicht die notwendigen Schlüsse zieht:

      51 F 782/17 (Verpflichtung eines volljährigen Kindes sich um eine Ausbildung im Rahmen einer sog. RPK-Maßnahme zu bemühen)

      Das hin- und hergerissen-sein wird Dich noch oftmals beschäftigen. Solche Erkranlungen verlaufen auch in Phasen und ich gehe davon aus, dass bei Deiner Tochter bereits Chronifizierung eingetreten ist.
      Ich drück Dir die Daumen für einen guten Weg für Euch!

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen!

      Vielen Dank für eure Antworten!

      Dass meine Tochter inzwischen auf Rang 4 steht, weiß ich.Was den Unterhaltsanspruch meiner Frau gegen mich betrifft, so haben unterschiedliche Rechtsanwälte unterschiedliche Auskünfte erteilt, sodass eventuell nichts mehr oder eben doch ein bisschen was für meine Tochter übrigbleibt, je nach Lesart.... Den aktuellen Betrag können wir zahlen, eine umfangreichere Finanzierung (wenn z.B. das Kindergeld und die kostenlose Kranmkenversicherung über die Mutter entfallen) wäre hingegen ein Problem für uns.

      Was Alg-II betrifft, so liest man eben auf den entsprechenden Info-Seiten immer, dass ein Anspruch auf Alg-II für Unter-25-Jährige, die noch zu Hause leben, immer dann nicht bestehe, wenn "die Eltern" in der Lage seien, für sie aufzukommen. Nun bildet sie in der Tat mit ihrer Mutter und nicht mit mir eine Bedarfsgemeinschaft, aber inwiefern ich doch wieder im Boot wäre, wenn trotz der BG mit der Mutter ein Anspruch bestünde, das weiß ich eben nicht. Bist du sicher, Hugoleser, dass das Amt da nichts von mir fordern kann?
      Unabhängig vom Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gibt es ja auch eine generelle Unterhaltspflicht im BGB?

      Vorteilhaft wäre es in diesem Zusammenhang, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen würde, denn dann wäre zum einen rein finanziell kein Unterhaltsrückgriff mehr möglich, zum anderen und v.a. aber wäre sie nicht mehr dem belastenden Einfluss durch die Mutter ausgesetzt. Sie selbst hat formuliert, dass sie gern ausziehen würde. Was sie noch abhält, ist neben der Frage der Finanzierbarkeit aber v.a. die Angst, dies der Mutter zu sagen und sie dieser Tatsache (und sich selbst der mütterlichen Reaktion) auszusetzen. Da ein Auszug der Genesung aber sicher guttun würde, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Amt eine eigene Wohnung sogar genehmigen würde.

      Ich lese aus euren Antworten heraus, dass ihr ein Zurückziehen meinerseits für sinnvoll erachten würdet, und ich neige selbst auch immer mehr dazu, diesen Weg zu gehen. Die Formulierung des "kontrollierten Scheiternlassens" von Tanja finde ich interessant. Du sprachst davon, dass "ihr" das so nennt, Tanja. Hast du beruflich damit zu tun?
      Ein Scheitern befürchte ich nämlich in der Umsetzung ihres Wunsches, eine Ausbildung zur Ergotherapeutin zu machen, die aber Geld kostet (etwa 400 € im Monat). Eine Vergütung gibt es nicht. Wenn sie mit dann 24 mit der Ausbildung beginnt, bekommt sie auch nur noch ein Jahr lang Kindergeld und ist nur noch ein Jahr über die Mutter versichert. Anschließend müsste sie sich kostenpflichtig selbst versichern.
      Nun erwägt sie, dafür einen Kredit aufzunehmen. Mal davon abgesehen, dass ein Bildungskredit nicht die volle Ausbildungszeit gewährt wird und auch nicht annähernd in der benötigten Höhe, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine private Bank ihr ohne jede Sicherheit so viel Geld gibt. Und was, wenn sie auch diese Ausbildung abbrechen würde? Dann stünde sie mit einem Berg Schulden da.
      Ihr Problem?

      Und wenn sie es angeblich nicht schafft, ihre Kurse an der FH zu besuchen oder auch nur einen Minijob zu machen oder gar das Haus zu verlassen, um mich zu treffen, wie soll sie dann eine Ausbildung durchhalten?
      Sie meint, sie könne das dann, weil sie das dann ja "wolle". Was heißt das? Kann sie jetzt nur nicht, weil sie nicht will? Ist das Ganze dann überhaupt auf ihre Erkrankung zurückzuführen? Ich fühle mich durch diese Äußerung letztlich doch reichlich veralbert. Oder sie macht sich (mal wieder?) selbst etwas vor? Wie seht ihr das?

      Danke auch für den LInk, Tanja. Ich habe mir das Urteil durchgelesen, muss aber gestehen, dass ich es nicht ganz verstehe. Könntest du mir kurz erläutern, was die Kernaussagen des Urteils sind? Vielen Dank vorab dafür!

      Liebe anemone,
      einen Zugang zum Thema Beten/Spiritualität habe ich leider gar nicht. Über die empfohlenen Bücher werde ich mich informieren. Ob mich das überzeugt, kann ich nicht sagen; ich habe mich aber noch nie damit befasst und finde es auf jeden Fall interessant. Danke für den Hinweis!

      Gruß an alle, HT
    • Hallo Hochtief,
      ich verstehe Deine Rat- und Hilflosigkeit sehr gut.

      Nein, ich habe nicht beruflich damit etwas zu tun. Nur privat und im Freundes- und Bekanntenkreis immer mal wieder.

      So lange den Kindern immer alles aus dem Weg geräumt wird, müssen die ja auch gar nicht aus ihrer Komfortzone raus (neue Bezeichnung: Rasenmähereltern; ab und zu bin ich das auch.... )

      Das Urteil besagt im Endeffekt, dass auch ein psychisch behindertes Kind nicht einfach machen kann, was es will (gar nichts oder zig Ausbildungen anfangen und nichts zu Ende bringen). Hier hatte schon ein Gutachter eine kombinierte Ausbildung mit Internatsunterbringung vorgeschlagen um allumfassend auf die Problemlage einzugehen.
      Kind hat aber nicht gemacht....das Gericht hat hier schon ziemlich Gnade walten lassen und erst mit 26 die Unterhaltspflicht entfallen lassen.

      Nochmal: eine Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten ist nur gegeben, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen ist.

      Wenn der Unterhaltspflichtige (psychisch) erkrankt ist, will ein Gericht ungefragt Vortrag haben über genaue Art der Erkrankung, Nachweis, Therapie, Medikamente und pipapo....
      Aus diesem Grund gibt es das Recht, deinerseits zu überprüfen, ob Deine Tochter ihre Obliegenheit zur zügigen Ausbildung nicht verletzt.
      Also: Leistungsnachweise, bei Studienunfähigkeit aussagekräftige Attest, Therapie Plan etc.

      Aber was vielleicht noch immer nicht so rüber kam: die Eingliederungshilfe für von Behinderung Bedrohte oder von Behinderten ist im 12 Sgb geregelt und der Kostenersatz dabei (durch die Eltern) ist stark eingeschränkt.

      Deswegen immer wieder mein Hinweis auf die berufliche Rehabilitation (die im übrigen auch darin bestehen kann, dass in sehr geschützten Rahmen mit auswärtiger Unterbringung eine Ausbildung absolviert wird)...

      Ansonsten sehe ich in dem Wunsch nach der nun angestrebten Ausbildung eher "Flausen".
      Wie soll das gehen, sie schafft es nicht, vor die Tür zu gehen und will dann wildfremden Menschen behandeln?

      Bei uns gab es für mein großes Kind immer den Sinnspruch: nichts mit Menschen. Steine sind okay...

      Aber wie wäre es auch hier mit einem Praktikum: Kind schnappen und in einer Praxis vorstellig werden und fragen. Dann wird sich ganz schnell rausstellen, wie ernst dieser Wunsch war.

      Was mir aber noch mal einfällt: bist Du sicher, dass sie bei der Mutter ausziehen wollen würde?
      Ich meine, man ist ja nicht plötzlich den Loyalitätskonflikt los, nur weil man volljährig wurde.
      Könnte es sein, dass sie das nur sagt weil sie denkt, Du erwartest das?
      Sonst könnte sie sich auch einfach der Hilfe der Therapeutin bedienen und entsprechende Beratungsstellen aufsuchen um eine Wohngemeinschaft zu finden und Mutti zu verklickern, dass es Zeit ist, die Flügel auszubreiten und los zu fliegen....

      Klingt vielleicht ziemlich hart, aber erkennst Du denn, worin der Krankheitsgewinn bei Deiner Tochter besteht?

      Gruß Tanja

      P. S. Diese unschönen Formatierungen sind dem Schreiben auf dem Smartphone geschuldet....

      Berufsbildungswerke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Link zum Berufsbildungswerk nachgetragen, hoffentlich ist der erlaubt

    • Hallo Hochtief und alle Mitlesenden,
      nach meinem Empfinden hat auch der vorliegende Sachverhalt (mindestens) 2 Ebenen: Eine rechtliche und eine moralische.
      Wenn auch die rechtliche Bewertung nicht immer einfach ist, die vermeintlich richtige moralische Sichtweise ist - wie auch hier erkennbar - oft noch viel schwieriger zu finden.
      Rechtlich betrachtet sind schon einige Kriterien aufgeführt worden.
      Ich möchte ein weiteres und wichtiges hinzufügen: Eine Ausbildung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes "zielstrebig" durchzuführen. Daran scheint es mir hier eindeutig zu fehlen. Entschuldigungsgründe kann ich nicht erkennen: Entweder ich bin nachweislich krank (und kann/muss nicht studieren) oder ich studiere zielstrebig.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Tanja, hallo Villa, hallo zusammen,

      das mit der "Zielstrebigkeit" ist so eine Sache, da ich befürchte, dass man sagen würde, sie habe aufgrund der Erkrankung nicht zielstrebig sein können... Man müsse Verständnis haben....

      Tanja, besten Dank für deine weiteren Erläuterungen! Ich habe inzwischen einiges gelesen zum Thema Eingliederungshilfe, bin mir aber nicht ganz sicher, inwiefern die Last für die Eltern da tatsächlich eingeschränkt ist. Einerseits habe ich gelesen, dass man maximal pauschal 32,75 € leisten müsse, unabhängig vom Einkommen; andererseits habe ich gelesen, dass es für die berufliche Bildung, um die es hier ja gehen würde, ein "Ausbildunsggeld" gebe, bei dem das Einkommen der Eltern berücksichtigt werde, solange man noch bei mind. 1 Elternteil wohne (was ja bei uns der Fall ist). Verwechsle ich hier etwas? Weiß jemand etwas dazu?


      Ich sehe ihren Berufswunsch, an dem sie sehr zu hängen scheint, ähnlich skeptisch wie du, Tanja, nicht nur wegen der fehlenden Finanzierungsmöglichkeit. Ich würde ihr den sozialen Bereich überhaupt nicht als Arbeitsfeld empfehlen, da in diesen Berufsgruppen die Burnout-Quote besonders hoch ist und ich befürchte, dass sie den Anforderungen aufgrund ihrer Psyche letztlich nicht gewachsen ist, zumindest nicht kurz- und mittelfristig.
      Wieso denkst du, es handelt sich um "Flausen"?
      Ihre Therapeutin wertet es aber, so meine Tochter, angeblich als Therapieerfolg, dass sie dieses Ziel nun erneut verfolgt, weil sie damit etwas tut, weil sie es will und nicht, weil ich es sage. Einerseits ist das in der Tat ein Stück weit sinnvolle und wichtige Emanzipation, wenn es aber dazu führt, dass sie sich finanziell ruinieren könnte, fände ich das schon wieder fragwürdig..... Oder denke ich da jetzt wieder in meinem Muster als "Rasenmäherpapa"? ;)

      Ob sie tatsächlich ausziehen will oder das nur sagt, kann ich nicht beurteilen. In ihrer Logik will sie das sicherlich auf jeden Fall, kann es aber (noch) nicht.... Sie würde sagen, dass ihr derzeit die Kraft fehle, sie sei noch nicht soweit, sie brauche noch Zeit.... Letzteres sagt sie oft, sodass ich mir manchmal nicht verkneifen kann zu denken und zu sagen, dass sie sich bisweilen auch hinter ihrer Krankheit "versteckt". Und das ist es, was ich bei ihr unter "Krankheitsgewinn" verstehe: "Weil ich depressiv bin, kann mir nicht zugemutet werden, dass ich mich mit Dingen befasse oder Dinge tue, die mir unangenehm sind." Als würde es "gesunden" Menschen immer gutgehen, als hätten "gesunde" Menschen keine Probleme.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief
      Als erstes möchte ich Dir meine Bewunderung für soviel Kraft ausdrücken. Ist es vielleicht für Deine Tochter eine Möglichkeit sich für längere Zeit in eine Psychosomatische Klinik zu begeben? Das wäre vielleicht hilfreich für sie. Erstens kommt sie dann aus der für sie vielleicht bedrückende und runter ziehende Situation heraus und andererseits wird ihr dort auf längerfristige Art geholfen und sie wird dort auch bei der Berufswahl unterstützt. Das Studium im Sozialen Bereich sehe ich bei Ihrem von Dir geschilderten Krankheitsbild auch einigermaßen kritisch, weil ich nicht glaube das Deine Tochter dafür die Kraft hat.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hochtief,

      diese Ausbildungen werden doch - seit neuestem - sofern sie in einem Krankenhaus gemacht werden, vergütet.
      Nur die reinen Schulen kosten. Insofern wäre doch eine Ausbildung im Krankenhaus die Lösung für deine Tochter.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      besten Dank für den Link!
      Habe dazu etwas gegoogelt, und es ist wohl aktuell eher eine Absicht... Manche BL schaffen als ersten Schritt das Schulgeld stufenweise ab, z.B. NRW, oder haben schon keins mehr, z.B. Sachsen, aber eine gar vergütete Ausbildung konnte ich nicht leider finden. Schade. Das wäre natürlich gut gewesen. . .

      Gruß, HT
    • Hallo Hugoleser,

      meine Tochter hat zwei Klinikaufenthalte hinter sich: im Sommer 17 in einer Tagesklinik, im Sommer 18 vollstationär, jeweils knapp drei Monate.

      Leider ging es ihr danach (und seitdem) sogar schlechter als vorher.

      Deshalb befürchte ich ja, dass sie noch nicht wirklich begriffen hat, dass Therapeuten keine "Zauberer" sind, die sie "irgendwie" glücklicher machen, sondern dass sie ihr Denken und Handeln selbst verändern muss.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      ich hatte einen Link zum Berufsbildungswerk angefügt, hast Du Dich dort mal umgeschaut?

      "Flausen" aus dem gleichen Grund wie Du (und Hugoleser) - psychisch beeinträchtigt und sozialer Beruf finde ich "schwierig".
      Vielleicht eine der üblichen Ideen ala "wenn erstmal ... dann bin ich glücklich/zufrieden/gesund" (oder was auch immer).
      Wir haben hier auch ab und zu mit Luftschlössern zu kämpfen, wo ich dann dem Kind immer sage: Geh doch erstmal einfach geradeaus weiter und schau, was Dir auf dem Weg noch alles so begegnet.
      (Man kann auch später noch studieren...)

      Im Moment geht es bei Deiner Tochter erstmal um einen Weg in die Selbständigkeit und Alltagsbewältigung (und ein Studium halte ich in dem Fall eher für kontraproduktiv - ebenso wie ein weiteres Wohnen bei der Mutter...)

      Was hindert sie / Euch daran, eine Diagnostik anzustreben und darauf aufbauend dann einen kombinierten Plan für Therapie, Behandlung, Verselbständigung zu versuchen?

      Und nö, ich bin auch nicht im Bereich BBW beschäftigt - ich habe gar nichts mit sozialen Berufen zu tun (und danke noch heute meinen Freunden, die mir damals dringend davon abgeraten haben!)

      Zum Wollen Deiner Tochter noch einen Spruch, der mir bei meinem großen Kind auch oft in den Kopf, wenigstens aber nicht über die Lippen kommt:

      Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Ausreden.

      In diesem Sinne: Du schaffst das, Du solltest nur ab und an einen Schritt zurück gehen und Dir klar machen, dass Deine Erziehungszeit für sie abgelaufen ist.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ja, ich gebe dir Recht; ich denke, sie redet sich heraus und windet sich und versteckt sich letztlich hinter ihrer Depression (wie oben geschrieben).

      Und ja, ich habe mir das mit dem Berufsbildungswerk angesehen.
      Deshalb habe ich ja auch oben meine Nachfrage gestellt:
      Bezieht sich das Ausbildungsgeld darauf, oder ist das etwas anderes?
      Wenn es nämlich um das Ausbildungsgeld geht, wäre mein Einkommen doch wieder relevant und ich müsste wieder nennenswert zuschießen.
      Das ist vielleicht nicht entscheidend, aber auch nicht ganz unwichtig.

      Noch habe ich das nicht thematisiert, aber wir hatten es schon vom Thema Behinderungsgrad, und sie befürchtet, dass ihr das auf dem Arbeitsmarkt Nachteile einbringen könnte und will das deshalb nicht. Es wäre aber eine Voraussetzung, oder nicht? Ein subjektives, gefühltes Ich-kann-nicht wird wohl kaum ausreichen .....

      VG, HT