Kindesunterhalt und Steuern

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    • Kindesunterhalt und Steuern

      Nach langer Zeit, Ende des Scheidungsdramas und Einigung (ich habe alle Schulden übernommen und was drauf in bar gezahlt [Geld dafür ausgeliehn und noch nicht zurückgezahlt] sowie Bezahlung nach Düsseldorfere Tabelle. Bisher hörte ich immer wieder, Kindesunterhalt könne ich nicht steuerlich geltend machen, doch einige Beiträge hier reden über Unthalt und Steuer. Also doch?

      Daher die allgemeine Frage: Kann der Zahler (ich) die Unterhaltskosten steuerlich geltend machen? Und wenn ja, muss meine Ex den Kindesunterhalt als Einnahme versteuern? (wäre schlecht fürs Kind, weil nicht mehr alles hängenbleibt bei meiner minderjährigen Tochter)

      Manfred.

      (P.S.: Frage ist nur steuerlich zu sehen. Für die privat ieressierten Mitleser und Leidensgenossen: Reicht ja schon, dass der Papa rund 100.000 Euro Schulden abzuzahlen hat, von Erwerbsminderungsrente und von Zimervermietung in der selbstbewohnten Wohnung leben muss ((und für Letzteres auch noch vom Finzamt abgezockt wird)).
    • ManfredKohlen schrieb:

      Daher die allgemeine Frage: Kann der Zahler (ich) die Unterhaltskosten steuerlich geltend machen? Und wenn ja, muss meine Ex den Kindesunterhalt als Einnahme versteuern?


      Manfred.
      Nein.
      Nein.
      Die (Unterhalts)kosten für minderjährige Kinder gelten als mit dem Kindergeld (welches zu 50% von dem zu leistenden Kindesunterhalt angezogen wurde) oder dem bei der Steuer anzusetzenden Kinderfreibetrag als abgegolten.
      Nur bei Schulgeldzahlungen und Kinderbetreuungskosten, aber auch wenn für die Kinder eigene Krankenversicherungsbeiträge geleistet werden, gibt es noch weitere Steuerermäßigungen.

      Gruß Tanja