Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Steuern und Realssplittung bzw. Unterhalt.
ich habe vor ein paar Tagen den Bescheid vom Finanzamt über die Erstattung die Einkommensteuer bekommen.
Darin erhalte ich aufgrund des Realsplittings eine nicht geringe Erstattung.
Diese muss ich noch mit meiner Exfrau teilen - darauf haben wir uns vor Gericht auch entsprechend verständigt. Das ist von der Berechnung her alles soweit klar.
Ich frage mich jetzt allerdings ob ich den Betrag, den ich meiner Exfrau von der Steuererstattung zukommen lasse, dann in der nächsten Einkommensteuererklärung zusätzlich als Unterhalt für sie in der Anlage U ansetzen kann.
Wir haben uns damals vor Gericht auf die Teilung der Erstattung geeinigt, da wir ansonsten ja eine Neuberechnung des Unterhalts vornehmen müssten.
Von daher sollte das ja im Prinzip dann zum Unterhalt dazuzählen.
Liege ich mit der Überlegung richtig?
Hoffe mir kann jemand was dazu sagen.
Danke und viele Grüße
IronZ
ich habe eine Frage zum Thema Steuern und Realssplittung bzw. Unterhalt.
ich habe vor ein paar Tagen den Bescheid vom Finanzamt über die Erstattung die Einkommensteuer bekommen.
Darin erhalte ich aufgrund des Realsplittings eine nicht geringe Erstattung.
Diese muss ich noch mit meiner Exfrau teilen - darauf haben wir uns vor Gericht auch entsprechend verständigt. Das ist von der Berechnung her alles soweit klar.
Ich frage mich jetzt allerdings ob ich den Betrag, den ich meiner Exfrau von der Steuererstattung zukommen lasse, dann in der nächsten Einkommensteuererklärung zusätzlich als Unterhalt für sie in der Anlage U ansetzen kann.
Wir haben uns damals vor Gericht auf die Teilung der Erstattung geeinigt, da wir ansonsten ja eine Neuberechnung des Unterhalts vornehmen müssten.
Von daher sollte das ja im Prinzip dann zum Unterhalt dazuzählen.
Liege ich mit der Überlegung richtig?
Hoffe mir kann jemand was dazu sagen.
Danke und viele Grüße
IronZ