TanjaW9 schrieb:
P. S. Ich glaube, das Urteil von Clint ist hinsichtlich der getrennten Veranlagung etwas überholt... Zusammen lebende Ehegatten können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen.
Ja, Clint, nur zu. Aber nicht vergessen: Hier lesen viele Ratsuchende mit, die sich Infos erhoffen, vielleicht auch Rechtsgrundlagen. Viele unterschiedliche Statements können da sehr verwirrrend sein. Deshalb sollte am Ende des Austausches auch was Verlässliches stehen.Clint schrieb:
Wir sollten uns mal zusammensetzen und unsere Rechercheerfahrungen austauschen.
Ich fang mal an: JA, Berechtigte haben den Anspruch auf Übernahme der Steuerberaterkosten - ob aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der fehlenden Erfahrung in steuerlichen Dingen...Sie haben ihn. Punkt. Sollten Neuverheiratete die Zusammenveranlagung mit ihrem aktuellen Ehegatten wählen, dann haben Sie nur Anspruch auf die Kosten, die eine Einzelveranlagung beim Steuerbarater verursachen würde.
Gruß
Susanne