Hallo erst einmal,
ich bin zwar schon lange geschieden, aber jetzt, wo die Rente ins Spiel kommt, wird es wieder kompliziert.
Es geht um die Anlage U die ich unterschreiben soll. Dort steht, dass die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Unterhaltsleistung eingetragen werden soll:
Bei meiner Scheidung wurde neben dem Realsplitting auch ein Anspruch aus einer Betriebsrente festgeschrieben. Da der Rententräger der Betriebsrente dem Realsplitting nicht zugestimmt hat, zahlt mein Ex mir monatlich den zur Scheidung festgelegten Betrag.
Das ist für mich der tatsächlich gezahlte Unterhalt, der in der Anlage U auftauchen muß.
Zusätzlich trägt mein Ex den Versorgungsausgleich durch Rentensplitting, der nach § 1587a/I BGB ermittelt wurde, ein.
Frage:
Ist das rechtmäßig? Ich versteuere meine Rente doch sowieso schon monatlich.
Weitere Frage:
Es geht hier um die Steuer von 2017. Mein ExMann kommt jetzt damit hinter dem Busch hervor, weil das Finanzamt wohl ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung abgelehnt hat. Meine Steuererklärung ist aber schon längst abgehakt.
Kann er von mir erwarten, dass ich die Anlage U jetzt noch unterschreibe? Kann ich in dem Fall die Unterschrift verweigern? Meines Wissens darf man die Unterschrift normalerweise nicht verweigern.
ich bin zwar schon lange geschieden, aber jetzt, wo die Rente ins Spiel kommt, wird es wieder kompliziert.
Es geht um die Anlage U die ich unterschreiben soll. Dort steht, dass die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Unterhaltsleistung eingetragen werden soll:
Bei meiner Scheidung wurde neben dem Realsplitting auch ein Anspruch aus einer Betriebsrente festgeschrieben. Da der Rententräger der Betriebsrente dem Realsplitting nicht zugestimmt hat, zahlt mein Ex mir monatlich den zur Scheidung festgelegten Betrag.
Das ist für mich der tatsächlich gezahlte Unterhalt, der in der Anlage U auftauchen muß.
Zusätzlich trägt mein Ex den Versorgungsausgleich durch Rentensplitting, der nach § 1587a/I BGB ermittelt wurde, ein.
Frage:
Ist das rechtmäßig? Ich versteuere meine Rente doch sowieso schon monatlich.
Weitere Frage:
Es geht hier um die Steuer von 2017. Mein ExMann kommt jetzt damit hinter dem Busch hervor, weil das Finanzamt wohl ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung abgelehnt hat. Meine Steuererklärung ist aber schon längst abgehakt.
Kann er von mir erwarten, dass ich die Anlage U jetzt noch unterschreibe? Kann ich in dem Fall die Unterschrift verweigern? Meines Wissens darf man die Unterschrift normalerweise nicht verweigern.