Sohn (13) möchte nach Umzug ins Ausland zum Vater ziehen

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    • Sohn (13) möchte nach Umzug ins Ausland zum Vater ziehen

      Hallo zusammen,
      Ich brauche dringend Rat.
      Ich (w, 35) bin mit meinem 13 jährigem Sohn vor 4 Monaten nach Spanien gezogen. Grund war ein neuer Job, die Aussicht ihm etwas besseres bieten zu wollen und er kam in die Oberschule, Dh er hätte sowieso die Schule wechseln müssen...

      Mein Sohn war von der Idee nach Spanien zu ziehen erstmal begeistert aber nun möchte er wieder zurück. Er tut sich schwer sich einzuleben bzw. Freunde zu finden (obwohl er eine deutsche Schule besucht).
      Wir verstehen uns sehr gut und können über alles reden, aber ich kann ja nicht nach Laune alle 4-5 Monaten das Land wechseln (!)
      Mir ist auch bewusst, dass das Leben mit Mutter alleine auch nicht einfach ist. Ich arbeite in Vollzeit und habe kein Partner oder weitere Kinder.

      Ich habe das alleinige Sorgerecht, der Vater lebt in Deutschland und zahlt 90€ Unterhalt im Monat... Dh er verdient nicht viel und lebt als Single in eine 1 ZW.
      Ich würde ihn gehen lassen, wenn ich wüsste er wird es dort besser haben, aber sein Vater arbeitet in Schichten und wäre oft morgens oder abends nicht da um nach ihm zu schauen...

      Ich würde mich sehr freuen Ratschläge von euch zu bekommen. :)

      Zum offiziellen: wie ist das mit dem Sorgerecht? Muss ich dem Vater eine Vollmacht erteilen oder das Sorgerecht teilen? :huh:

      Zum Thema Unterhalt: er hat immer wenig Unterhalt gezahlt und ich musste 13 Jahre lang alles alleine Stämmen... trotzdem werde ich nicht drum rum kommen ihm das entsprechende Unterhalt zu zahlen... wenn ich in Spanien lebe, wäre der Unterhalt unter dem spanischen Recht zu berechnen, richtig? ?(
    • Hallo,

      lebt sein Vater in dem Ort/Umland, wo ihr früher auch gelebt habt?
      Wenn ja, kann er ja seine alten Freundschaften wieder aufleben lassen.
      Wenn nein, wäre es für ihn auch ein neuer Punkt und er müsste dort auch neue Freundschaften aufbauen.

      Habt ihr schon mal mit dem Vater gesprochen?
      Er müsste ja einiges organisieren; mittelfristig eine neue Wohnung; kurzfristig Schulplatz für Junior sowie Bett etc.
      Ist der Vater grundsätzlich dazu bereit?

      Vermutich würde es ausreichend sein, wenn du zu Beginn dem Vater die Vollmachten erteilst, denn Junior muss ja auch in Deutschland wieder angemeldet werden und das Kindergeld beantragt werden. Aber spricht etwas gegen das gemeinsame Sorgerecht?

      Ja, du bist dann unterhaltspflichtig. Ich weiss aber nicht, nach welchem Recht du dann Unterhalt zahlen müsstest. Und der Vater kann Unterhaltsvorschuss beantragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Vielen Dank für deine Antwort!
      Sein Vater wohnt ein einem Bezirk nebenan, also könnte er seine alten Freundschaften wieder aufleben, dennoch ist es noch nicht klar, ob er auch die Schule besuchen darf die ursprünglich für ihn vorgesehen war... da gehen einige seiner Freunde hin...

      Wir haben zu dritt gesprochen und der Vater hat ihm versucht klarzumachen, dass die Entscheidung große Konsequenzen mit sich trägt, zB müsste er eine größere Wohnung nehmen das mit höheren Kosten verbunden wäre. Er sagt er freut sich...

      Wir hatten ursprünglich das gemeinsames Sorgerecht, aber dann wurde es auf mich übertragen... Mittel oder langfristig sollten wir das wahrscheinlich revidieren...

      Der Vater wird morgen zum Jugendamt gehen um nachzufragen wie es wäre, was er für Vollmachten benötigt werden und wie es mit der Schule aussieht.

      Unterhaltsvorschuss wäre schön, leider verdiene ich etwas drüber... ich müsste entsprechend Unterhalt zahlen...

      Weiß du ob man sich auf einen Betrag einigen kann, ohne dass ein unterhaltstitel erforderlich ist? oder muss es vom J.a. immer geprüft werden?

      Liebe Grüße
      BB
    • Hallo,

      ihr könnt euch auf jeden Unterhaltsbetrag einigen, sofern keine staatlichen Leistungen daraufhin fällig werden.
      Das heißt, solange der Vater kein Wohngeld/Hartz4 oder ähnliches bezieht dürfte das keinen interessieren, da es dann eine Abmachung zwischen euch ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Danke nochmal für deine Antwort!
      Kannst du mir vielleicht sagen, welche Vollmacht notwendig wäre, wenn mein Sohn für 2-3 Monaten nach Deutschland geht um beim Papa zu wohnen? Ich habe das alleinige Sorgerecht und langfristig würde ich es ihm auch übertragen, aber fürs erste würde ich es nur mit einer Vollmacht erledigen wollen... ob das geht?

      LG
    • Hallo,

      ich würde dem Vater schriftlich geben, dass

      der gemeinsame Sohn x, geboren am xx.xx.xxxx, ab xx.xx.2019 beim Vater lebt.
      Damit ist der Vater berechtigt, den Sohn an einer Schule anzumelden und das Kindergeld beantragen sowie alle notwendigen Arzt- und Behördengänge zu erledigen.
      Sollte sich Junior entscheiden, dass er nach 3 Monaten dauerhaft beim Vater lebt, soll das Sorgerecht (komplett) übertragen werden oder alternativ gemeinsam ausgeübt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!