Guten Morgen zusammen,
nachdem das Jugendamt als angebliche neutrale Stelle 6 Monate gebraucht hat um für meine Volljährigen Söhne den Unterhalt Neu zu Berechnen ist nun meine Anwältin involviert, da ich nie Unterlagen zum Bedarfsnachweis der Jungs bekommen habe und die Mutter sich verweigert mir ihr Einkommen offen zu legen. Angeblich hat das Jugendamt alles vor liegen. Nur ich nicht. Da ich jetzt die Zahlungen eingestellt habe, hat das Jugendamt mich Angemahnt mit dem Hinweis, wenn ich der Berechnung des Jugedamtes nicht nachkomme, den beiden Jungs zu Emphelen die Zwangsvollstreckung gegen mich einzuleiten. Zudem hätte ich bisher keine berechtigten bzw. begründeten Einwendungen gegen die Jugendamtsberechnung eingelegt. Sehe ich zwar anders. Jetzt meine Frage: Wie bindent ist die Jugendamtsberechnung bei Volljährigen wenn mir weder meine Söhne noch das Jugendamt selbst mir nachprüfbare Unterlagen vorlegen?
LG Vejun
nachdem das Jugendamt als angebliche neutrale Stelle 6 Monate gebraucht hat um für meine Volljährigen Söhne den Unterhalt Neu zu Berechnen ist nun meine Anwältin involviert, da ich nie Unterlagen zum Bedarfsnachweis der Jungs bekommen habe und die Mutter sich verweigert mir ihr Einkommen offen zu legen. Angeblich hat das Jugendamt alles vor liegen. Nur ich nicht. Da ich jetzt die Zahlungen eingestellt habe, hat das Jugendamt mich Angemahnt mit dem Hinweis, wenn ich der Berechnung des Jugedamtes nicht nachkomme, den beiden Jungs zu Emphelen die Zwangsvollstreckung gegen mich einzuleiten. Zudem hätte ich bisher keine berechtigten bzw. begründeten Einwendungen gegen die Jugendamtsberechnung eingelegt. Sehe ich zwar anders. Jetzt meine Frage: Wie bindent ist die Jugendamtsberechnung bei Volljährigen wenn mir weder meine Söhne noch das Jugendamt selbst mir nachprüfbare Unterlagen vorlegen?
LG Vejun