Die Macht des Jugendamtes ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Clint,

      das mit der Zwangsvollstreckung war wohl eine leere Drohung oder dazu kam bisher noch nichts. Es scheint jetzt eher das Problem der Gegenseite zu sein, dem Amtsgericht des jüngeren Sohnes zu erklären wo die fehlenden Unterlagen sind. Die waren der eigentlich Grund die Zahlungen einszustellen und den Antrag auf Einstellung der Angedrohten Zwangsvollstreckung zu stellen.

      Gruß Vejun
    • Guten Morgen Allerseits,

      ich wollte mal berichten wie es steht zum Thema Zwangsvollstreckung der Unterhaltstitel.

      Mein Sohn in Nordhessen hat im Januar angeboten den Titel zurückzugeben und auf eine Zwangsvollstreckung zu verzichten. Das klingt erstmal sehr erfreulich. Nur sein Anwalt, der auch daraufhingewiesen hat das er den Titel zurückgeben möchte, hat dann im Februar widerklagend beantragt, das ich den noch vermeintlich seit August 2018 ausstehenden Unterhalt mit verzinsung nachzahlen soll und weiter beantragt für die Zukunft die Summe von 106 Euro monatlich zu zahlen. Das lustige an dem ganzem ist die Stellungnahme des Gerichtes, welches erstmal den Widerspruch von Verzicht auf Vollstreckung, Rückgabe des Titels und dann wieder Forderung zur Unterhaltszahlung darstellt. Weiter hat es auch festgestellt, das ein weiterer Bafög Bescheid aufgetaucht ist, mit mein Sohn plus Kindergeld 10 Euro über seinen Bedarf liegt. Mal sehen wie der Gegenanwalt diese Durcheinander erklärt, falls er es tut. Im übrigen ist der Unterhaltstitel trotz Zusage noch nicht zrück gegeben.

      Jetzt mein Sohn in Südniedersachsen. Hier steht die Zwangsvollstreckung noch im Raum. Nur was soll Vollstreckt werden was man nicht berechnen kann. Die Einkommensunterlagen der Mutter liegen noch immer nicht vor. Laut Gegenanwalt wurden diese Unterlagen im November 2018 von meinem Sohn über das Jugendamt per Mail an meine Anwältin übermittelt. Aber weder meine Anwältin noch ich haben per Mail oder in anderer Weise Post bekommen. Mein Sohn hat mir zwar unaufgefordet sein Zwischenzeugnis seiner Ausbildung zugemailt, aber das war es aber auch. Im Februar wurde mir VKH Bewilligt und mir meine Anwältin beigeordnet. Damit treffe ich dann wohl mit meinem Sohn vor Gericht wo wir dann über die verschwundenen Unterlagen reden werden, bevor überhaupt das Thema Vollstreckung auf den Tisch kommt.

      Mein Fazit aus der nicht nachzuvollziehenden Jugendamtsberechnung ist, wenn Kinder Volljährig werden das ganze sofort über Anwalt laufen lassen. Auch wenn einem Geld kostet, aber man dann Tranzparenz und stochert nicht im Nebel rum und findet zufällig noch was wie bei meinem Sohn aus Nordhessen womit er sich selbst ins Aus schießt.

      Gruß Vejun
    • Hallo zusammen,

      vielleicht sollte man diesen Tread jetzt "Folgen des Jugendamtes" nennen.

      Bei meinem Sohn in Nordhessen steht eine mündliche Verhandlung an. Das Gericht hat ihn daraufhin gewiesen, das seine Wideranträge unzulässig sein dürften und er das Einkommen seiner Mutter binnen 3 Wochen vorzulegen hat.

      Bei meinem Sohn aus Südniedersachen hat meine Anwältin einen Antrag auf Versäumnisentscheidung gestellt. Irgendwie scheint sein Antwalt auf unser Januarschreiben nicht zu reagieren.

      VG Vejun
    • Neues aus Südniedersachsen,

      nachdem der Anwalt meines Sohnes sich über knapp 3 Seiten darüber ausgelassen hat, meinen Antrag auf Abänderung der Unterhaltsurkunde abzuweisen, was ich mit Zinsen an Unterhalt Nachzahlen soll, zu was man mich für die Zukunft Verpflichten soll, das ich die Kosten für alles tragen soll, das der Jugendamtsmitarbeiter als Zeuge auftreten soll, das dieses Jugendamt den Unterhalt schließlich mit den einkommensrelaventen Angaben der Mutter berechnet hat, das dieses Jugendamt mir dies mitgeteilt hat, das dieses Jugendamt meiner Anwältin die einkommensrelevanten Unterlagen der Mutter (die nie angekommen sind) zugemailt hat , das die Berechnung des Jugendamtes nicht zu beanstanden sei (wie will der das prüfen ohne meine kompletten Unterlagen?) und das man die Akte des Jugendamtes als Beweis heranziehen soll, hat die bearbeitende Richterin festgestellt: "... hat der Antragsgegner (also mein Sohn) seine Bedürftigkeit darzulegen, die Berechnungen des Landkreises xxx reichen nicht aus. Insbesondere fehlen nach wie vor sämtliche Belege zum Einkommen der Mutter."

      Wie kann man sich an einer beratenden Institution so festbeissen als wäre es in Stein gemeisseltes Gesetz. Ich frage mich was daran so schwer sein kann, wie ich das mache, alles auf den Kopierer zu legen, in einen Briefumschlag zu tun und in einen Briefkasten zu stecken? Und wenn es angeblich nicht ankommt, das ganze nochmal zu machen und per Einschreiben zu verschicken?

      Entweder meinen die Kindesmutter und meine beiden Söhne alles richtig zu machen oder es gibt was zu verbergen was auffallen würde wenn man jetzt nochwas rausrückt.

      Auf jeden Fall sind beide Amtsgerichte, in Südniedersachsen wie in Nordhessen, der Auffassung, das die Einkommensangaben der Mutter von den beiden vorzulegen sind und die Jugendamtsberechnungen nicht ausreichen.

      Was lernt man darauß? Es lohnt sich immer eine Jugendamtsberechnung zu hinterfragen wenn das Kind über 18 ist.

      Grüße Vejun
    • Den Anwalt treibt wahrscheinlich die Verzweiflung um sein Honorar. Wenn die Unterhaltsberechtigten keine Mittel haben, um seine Rechnung zu bezahlen und sie mangels Erfolgsaussichten keine VKH bekommen. Bei mir hat ein Anwalt die Prozessführung mutwillig in die Länge gezogen, weil kein Blumentopf zu gewinnen war. Als dann der VKH-Antrag zum 2. mal ("zur Vermeidung von Wiederholungen") am Oberlandesgericht abgebügelt wurde, hat man einen Versäumnisbeschluß kassiert, weil der Anwalt von der Ex für den Lokaltermin nicht auch noch eine unbezahlte Rechnung schreiben wollte und daher fern geblieben ist.
    • Das könnte es natürlich sein. Für beide Söhne hat er VKH beantragt. Soweit ich weiß aber noch nicht zugesagt bekommen. Ich für meinen Teil habe für beide zugesagt bekommen. Das Theater fing schon damit an das deren RA mir seine Beratungskosten für meinen Söhne aufdrücken wollte weil ich der Unterhaltspflichtige bin. Bei meinem Sohn aus Südniedersachsen läuft auch schon ein Antrag auf Verzögerungsentscheidung da der RA nicht zeitgewäß antwortete.

      Vielleicht sollte man den Thread jetzt in "RA auf der Jagt nach seinem Honorar" mit Untertitel "Eine Geschichte die das Jugendamt begann und in zwei angeschissenen Jungens enden wird"
    • Guten Morgen zusammen,

      ich wollte diesen Thread mal wieder Updaten. Für gewisse Leute schein das Jugendamt immer noch die einizige wahre Institution neben Gott in diesem Universum zu sein.

      Bei meinem Sohn aus Nordhessen wurde der Gerichtstermin um zwei Wochen verschoben und die Einkommensunterlagen der Mutter, welche er vorlegen sollte, sind dabei nicht mitgekommen. Vielleicht werden mir diese bei Gericht vorgelegt. Das ganze macht aber alles keinen Sinn, da er mit Bafög und Kindergeld 10 Euro über seinem Bedarf liegt.

      Bei meinem Sohn aus Südniedersachsen hatte das Gericht daraufhin gewiesen das die Jugendamtsberechnung nicht ausreicht und die Einkommensunterlagen der Mutter nicht vorliegen. Daraufhin zitierte sein Anwalt den Jugendamtsbescheid nochmal von oben bis unten runter (der nachweislich schon nicht mehr stimmt, was das Gericht in Nordhessen festgestellt hat wo er meinen anderen Sohn vertritt) und versucht am Ende darzustellen das ich vorgeschlagen habe das betreffende Jugendamt als neutrale Stelle zur Berechnung zu nehmen und jetzt mich weigere das anzuerkennen.

      Der Fake ist, das ich dieses Jugendamt nie als neutrale Stelle vorgeschlagen und das kann ich belegen, da meine Söhne und ich nur nich schriftlich verkehrt haben. Der Gegenanwalt hat auch in einem Schreiben vorgeschlagen den JA Mitarbeiter und die Akte als Zeugen vorzuladen. Ich denke der wird das bestätigen was ich sage oder sich besser aus allem raus halten.

      Meine Anwältin hat in ihrer Antwort auf sein letztes Schreiben meine kompletten Einkünfte 2018 und die bisherigen 2019 samt Belege vorgetragen und ihm die zu bereinigenden Kosten vorgerechnet und belegt. Damit ist die Gegenseite aktualisiert worden und hat alles was sie zum nachrechnen braucht. Wir haben weiterhin einen nichtsaussagenden Jugendamtsbescheid und einige neuere Daten meiner Sohne welche entweder selbst geschickt haben oder wir über die Gerichte bekommen haben, aber weiterhin nichts von der Mutter, welche vor 9 Monaten das erste mal Aufgefordert wurde ihre Einkünfte offen zu legen.

      Gruß Vejun
    • Hallo,

      um Missverständnissen entgegenzutreten:

      In Unterhaltsangelegenheiten ist das Jugendamt keine neutrale Stelle.

      Als Beistand (§1712 BGB) vertritt es des Kind, ist also Partei und deshalb gerade nicht unparteiisch.

      Ebensowenig ist das Jugendamt in der Beratung und Unterstützung der jungen volljährigen Person neutral. Es berät aus der Sichtweise des Unterhaltsgläubigers. Zu einer guten Beratung gehört allerdings auch, die unterhaltsbegehrende Person auf ihre Verpflichtungen hinzweisen und die gerichtlichen Risiken korrekt darzustellen.


      Es gehört ferner dazu, Wege zur Herstellung eines familiären Friedens aufzuzeigen und nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Was nützt einem Kind 20 EUR mehr Unterhalt, wenn dafür der Kontakt zum barunterhaltspflichtigen Elternteil dauerhaft schwer belastet ist.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • Hallo K. Ahnung,

      danke für die Ausführung. Das daß betreffende Jugendamt weder neutral noch unparteiisch ist, ist in meinen Fall dadurch das es vor Gericht geht, ersichtlich geworden. Der Gegenanwalt und das Jugendamt selber, sehen das mit der Neutralität aber wohl anders. Meines Erachtens hat das Jugendamt keine gute Arbeit gemacht, für beide Seiten nicht. Ich will aber auch nicht ausschließen, daß es am betreffenden Sachbearbeiter liegt. Dieser hat im Laufe der Zeit einmal gewechselt nachdem die Kindesmutter versucht hatte den Unterhaltstitel für den noch nicht volljährigen Sohn gerichtlich auf eine höhere Summe abändern zu lassen und auch selbst Nachehelichen Unterhalt gefordert hatte. Dieser Versuch ist für sie dann nach hinten losgegangen. Den vorherigen Sachbearbeiter konnte mal schon als Neutral bezeichnen. Als ich zum Unterzeichnen der Unterhaltsurkunden im Jugendamt war, habe ich den kennengelernt. Der war sehr umgänglich und hat mir alle meine Fragen ganz neutral beantwortet. Bei dem jetzigen sind einige Anfragen offengeblieben oder wurden sehr schleppend und zeitverzögert beantwortet. Zudem arbeitet er eher mit Drohgebärden als nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Andererseits weiß man auch nicht inwieweit die Gegenseite solche Lösungen wünscht. Da kein Kontakt zu meinen Söhnen besteht, weiß ich leider auch nicht in wieweit die Kindesmutter da mitmischt um ihre eigenen Interessen zu wahren oder auch das ganze zu nutzen um mir eines auszuwischen. Wobei dieser Versuch der Instrumentalisierung auch für meine Söhne nach hinten losgehen kann, was dann wohl wieder mir angelastet werden wird, da ich ja nicht kooperativ bin. Letztendlich weiß ich das warum und wieso nicht und warte ab was die beiden Gerichte sagen werden.

      Gruß Vejun
    • Hallo Zusammen,

      letzten Samstag wurde der Gerichtstermin meines Sohnes in Nordhessen das zweite mal verschoben und für meinen Sohn in Südniedersachsen der Termin zur ersten Güteverhandlung festgelegt.
      Schön jetzt gibt es Termine in denen das Problem der fehlenden Unterlagen die mir zustehen diskutieren wird. Ob das alles soviel Sinn macht? Was macht eigentlich wenn die Gegenseite an dem Termin die Unterlagen komplett auf den Tisch legt und sich einigen möchte? Wäre es dann nicht zu spät wenn man vorher mehrfach aufgefordert wurde was offen zu legen?

      Gruß Vejun
    • Moin Vejun.

      Vejun3 schrieb:

      Was macht eigentlich wenn die Gegenseite an dem Termin die Unterlagen komplett auf den Tisch legt und sich einigen möchte?
      Dann ist dein RA an der Reihe. Er prüft die Ordnungsmäßigkeit der Auskünfte der Mutter und auch alle anderen Voraussetzungen für den Volljährigenunterhalt. Wenn alles i.O. ist, prüft er deinen Haftungsanteil und erkennt ihn an. Gleichzeitig beantragt er, gemäß § 243 FamFG Sohnemann sämtliche Kosten aufzuerlegen. So in etwa läuft das ab. Vielleicht vorher mal genauer mit dem RA besprechen.

      Vejun3 schrieb:

      Wäre es dann nicht zu spät wenn man vorher mehrfach aufgefordert wurde was offen zu legen?
      Der gesetzlich geschuldete Unterhalt ist trotzdem zu zahlen. Aber die Kostenentscheidung des Gerichts, wenn sie denn zu 100% gegen Sohnemann erfolgt, kann als Strafe angesehen werden.
    • Vejun3 schrieb:

      ...
      und für meinen Sohn in Südniedersachsen der Termin zur ersten Güteverhandlung festgelegt.

      Schön jetzt gibt es Termine in denen das Problem der fehlenden Unterlagen die mir zustehen diskutieren wird.
      Hallo Vejun,

      bist Du Dir sicher, dass in der Güteverhandlung die fehlenden Unterlagen "diskutiert" werden sollen?
      Haben denn eigentlich beide Parteien der Güteverhandlung zugestimmt?
      Bei uns hat das Gericht - trotz vorheriger Ablehnung durch die Gegenseite - eine Güteverhandlung durchgeführt.
      Dabei haben beide Parteien "Federn gelassen".
      Allerdings hat sich die Bereitschaft meines Mannes dann auf die Kostenverteilung ausgewirkt :D
      Falls es zum Vergleich (nur dafür mach Güteverhandlung Sinn) kommt, achte darauf, wem die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Den ganzen Quark hätte man sich ja sparen können, wäre Sohnemann gleich mit den Unterlagen rüber gekommen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      in der Güteverhandlung versucht der Richter die Beteiligten dazu zu bringen, dass ganze gütlich abzuschließen.

      Allerdings: das geht bei dir nicht, da Junior nicht die geforderten und notwendigen Unterlagen komplett beigebracht hat. Und auch deswegen müssen ihm die kompletten Kosten des Verfahrens auferlegt werden, da du die Unterlagen explizit eingefordert hast.
      Und ohne die kompletten Unterlagen und die Möglichkeit der Prüfung kann die Haftung beider Elternteile nicht ausgerechnet werden.
      Ergo: hätte Junior alles vorgelegt, hätte ein außergerichtliches und das gerichtliche Verfahren gar nicht stattgefunden, da du natürlich immer bereit warst und auch heute noch bist, deine korrekt berechneten Haftungsanteil zu zahlen. Dies war dir aber nicht möglich, da keine Unterlagen vorlagen.

      Also sozusagen Juniors Schuld das ganze Verfahren. Und du bist nicht bereit Junior hier wegen der Kosten entgegenzukommen, da du ja alle Unterlagen benannt hast, die fehlen. Und Junior diese Liste nur hätte abarbeiten müssen. Und auch nichts mit - ist doch gerade erst volljährig geworden: man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken.
      Er hat Pflichten und ist diesen nicht nachgekommen sondern hat vielmehr durch die Klage dafür gesorgt, dass es eskaliert ist.

      (Hat Junior Nachweise für Studium etc. geliefert? wenn nicht die auch gleich anfordern)

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Nabend noch mal.
      So weit ich das verstanden habe, ist doch der aus Niedersachsen der Jüngere? Der, der eine Ausbildung macht? Und über die liegt doch eine Kopie des Ausbildungsvertrages vor?
      Oder verwechsel ich das mit dem aus Nordhessen? Manchmal steige ich da nicht durch.

      @Sophie, Du glaubst gar nicht, was für Tricks manche Richter aus dem Hut zaubern um die armen Kinderlein zu schützen und aus ihrer Verantwortung für die streitenden Eltern zu nehmen.
      Bis 18 ist das ja noch ansatzweise okay.

      Ich kenne mindestens einen Fall, in dem dann bei volljährigen Kindern mit unterschiedlichen Zeiträumen der Eltern gerechnet wurde (z.B. von dem einen liegen Gehaltsunterlagen von 5/2016 bis 4/2017 vor und ein Steuerbescheid aus 2017, vom anderen Elternteil die (meist doch aufgrund von Inflationsausgleich gestiegenen Gehältern und Löhnen) höheren Einkünfte von 4/2018 bis 3/2019 und den Steuerbescheid aus 2018.

      @Verjun, Dein Anwalt sollte ggf. daran denken, zu beantragen, dass auch die Gegenseite die zeitgleichen Einkünfte vorzulegen/anzugeben hat. Wenn sich jemand weigert, hat ja auch noch das Gericht die Möglichkeit nach 235 FamFG anzuordnen...

      Gruß Tanja
    • Hallo Zusammen,

      danke für die informativen Antworten. Es ist ja nicht nur eine reine Güteverhandlung, sondern eine kombinierte Ladung mit zur eigentlicher Verhandlung. Aus meiner Erfahrung zum Prozeß um Nachehelichen Unterhalt, denke ich es läuft wieder so. Frage: wollen sie sich einigen? Nein, dann jetzt Verhandlung.

      Über die fehlenden Unterlagen wird bestimmt gesprochen. Mein Sohn aus Nordhessen wurde vor 6 Wochen gerichtlich aufgefordert diese Vorzulegen. Vor 2 Tagen kam die neue Terminfestlegung zur Verhandlung, aber keine Unterlagen.

      Mein Sohn aus Südniedersachen wurde nun auch gerichtlich aufgefordert diese Vorzulegen. Er soll binnen drei Wochen zu einem Antrag Stellung nehmen.

      TanjaW9 schrieb:

      Ich kenne mindestens einen Fall, in dem dann bei volljährigen Kindern mit unterschiedlichen Zeiträumen der Eltern gerechnet wurde (z.B. von dem einen liegen Gehaltsunterlagen von 5/2016 bis 4/2017 vor und ein Steuerbescheid aus 2017, vom anderen Elternteil die (meist doch aufgrund von Inflationsausgleich gestiegenen Gehältern und Löhnen) höheren Einkünfte von 4/2018 bis 3/2019 und den Steuerbescheid aus 2018.

      Für beide hat das Gericht auch den Zeitraum der Gehaltsunterlagen der Mutter vorgegeben.

      Clint schrieb:

      Der gesetzlich geschuldete Unterhalt ist trotzdem zu zahlen. Aber die Kostenentscheidung des Gerichts, wenn sie denn zu 100% gegen Sohnemann erfolgt, kann als Strafe angesehen werden.
      Das Nachzahlen ist kein Problem, dazu bin ich auch bereit. Ich bin auch bereit Unterhalt zu zahlen, nur will ich den Nachrechnen können und aus der Erfahrung um den Nachehelichen Unterhalt weiß ich das die Kindesmutter nicht alles korrekt offen legt.

      TanjaW9 schrieb:

      Den ganzen Quark hätte man sich ja sparen können, wäre Sohnemann gleich mit den Unterlagen rüber gekommen.
      Häte das Jugendamt zügiger gearbeitet und nicht sooft auf Fragen nicht geantwortet oder nur lange verzögert und ausweichend, hätte ich die Unterlagen vielleicht garnicht sehen wollen. Letztendlich war es Richtig von mir auf das Nachprüfen der Berechnung zu bestehen. Beide Gerichte haben schon jeder für sich Kritikpunkte an der Jugendamtsberechnung gefunden. Sei es geänderte Bafög Bescheide oder falsch berechnete Fahrtkosten. Unteranderem auch, weil man wegen der fehlenden Unterlagen der Mutter nichts nachrechnen kann.

      AnnaSophie schrieb:

      (Hat Junior Nachweise für Studium etc. geliefert? wenn nicht die auch gleich anfordern)
      Es liegt der Bafög Bescheid aus Nordhessen vor und Ausbildungvertrag sowie Bafög Bescheid aus Südniedersachen. Das wurde alles vorgelegt. Es dreht sich immer nur um die fehlenden Gehaltsunterlagen der Mutter. Selbst aus den Bafög Bescheiden der beiden Jungs ist kein gehalt ersichtlich da die Kindesmutter nicht wollte das es drinne steht. Laut Bafögamt in Südniedersachsen ist dies auf formlosen Antrag möglich.

      Bis dahin einen schönen Gruß von vejun aus Nordthüringen

      P.S. Vielleicht sollte der Thread jetzt "Auf der Suche nach den verschollenen Unterlagen" heißen
    • Hallo zusammen, ich mache mal ein neues Update.

      Die Mutter meiner Söhne hat jetzt ihr Einkommen für 2018 offeneglegt und der Gegenanwalt hat den Unterhaltsbedarf meiner Söhne korrekt und nachvollziehbar mit allen Nachweisen ausgerechnet. Dieser Vorgehenswandel ist schon unheimlich. Das was er da ausgerechnet hat, sind geringere Beträge als das Jugendamt. Für den Sohn in Nordhessen zum Teil bis zu 73 % weniger. Für den Sohn in Südniedersachen hat er versucht die Kindesmutter unter den Selbstbehalt zu rechnen.

      Das nächste ist, Das der Gegenanwalt die Quotenverteilung für die Kindesmutter und mich ausgerechnet hat. Dabei versucht er die Kindesmutter runter und mich hoch zu rechnen und setzt dabei Dinge zur Einkommensbereinigung der Mutter an wie eine Fensterreparatur oder einen Baum fällen. Zudem auch einen zu niedrigen Wohnvorteil, der sich Problemlos mit offiziellen alten Angaben widerlegen läßt.

      Ich bekomme den Eindruck, es geht jetzt nicht mehr darum das ich Unterhalt zahle, sondern auch den höheren Anteil übernehme. Müsste sich der Gegenamwalt bei der Quotenberechnung nicht eher neutral verhalten?
      Man bekommt den Eindruck, das er jetzt auch die Interessen der Mutter vertritt. Die auf die aktuellen Zahlen basierende Quotenberechnung meiner Anwältin sieht dagegen sehr neutral aus. Man kann nicht sagen das sie versucht zu trixen. Immer alles sachlich argumentiert.

      Nächtste Woche ist Gerichtstermin in Nordhessen und in drei Wochen in Südniedersachsen. Mal sehen was die Richter sagen.

      Schönes WE wünscht Vejun
    • Hallo,

      d. h. du hast jetzt zu der - nicht ganz - korrekten Berechnung auch die Unterlagen der Mutter erhalten?

      Ich würde dann über meine Anwältin eine Gegenrechnung (korrekt) aufmachen lassen. Und dadurch aufzeigen, dass das runterrechnen des Einkommens der Mutter so nicht akzeptiert wird.
      Sondern, dass du gern bereit bist, deinen Anteil zu zahlen, sofern er korrekt berechnet ist. Und was nicht abziehbar ist, wird eben auch nicht abgezogen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!