Die Macht des Jugendamtes ?

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    • Die Macht des Jugendamtes ?

      Guten Morgen zusammen,

      nachdem das Jugendamt als angebliche neutrale Stelle 6 Monate gebraucht hat um für meine Volljährigen Söhne den Unterhalt Neu zu Berechnen ist nun meine Anwältin involviert, da ich nie Unterlagen zum Bedarfsnachweis der Jungs bekommen habe und die Mutter sich verweigert mir ihr Einkommen offen zu legen. Angeblich hat das Jugendamt alles vor liegen. Nur ich nicht. Da ich jetzt die Zahlungen eingestellt habe, hat das Jugendamt mich Angemahnt mit dem Hinweis, wenn ich der Berechnung des Jugedamtes nicht nachkomme, den beiden Jungs zu Emphelen die Zwangsvollstreckung gegen mich einzuleiten. Zudem hätte ich bisher keine berechtigten bzw. begründeten Einwendungen gegen die Jugendamtsberechnung eingelegt. Sehe ich zwar anders. Jetzt meine Frage: Wie bindent ist die Jugendamtsberechnung bei Volljährigen wenn mir weder meine Söhne noch das Jugendamt selbst mir nachprüfbare Unterlagen vorlegen?

      LG Vejun
    • Hallo,

      Bei Volljährigen kann das Jugendamt nur noch beratend tätig sein.
      Insofern macht es für die Volljährigen Sinn irgendwann einen Anwalt einzuschalten.

      Das Jugendamt irrt aber, wenn es behauptet dass du die Unterlagen der Km nicht bekommen darfst. Die musst du allein sehen um die Berechnung und die Haftungsquote nachvollziehen und ggf . bemängeln zu können.


      Insofern würde ich das Jugendamt und die Kids Anschreiben und erklären, dass du die Berechnung nur überprüfen kannst wenn dir die Unterlagender Km vorliegen.

      Gibt es einen Titel?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      das ist ja das lustige an der Sache. Das Jugendamt weiß das ich Nachrechnen möchte und weiß auch das ich die Unterlagen haben möchte, diese auch bei den betreffenden Eingefordert habe und es weiß auch das ich wegen fehlender Unterlagen nicht Nachprüfen kann. Trotz dessen spricht es mit dem Hinweis der Zwangsvollstreckung eine Drohung aus. Mal sehen wie weit die Macht dieser Unterhaltsberechnung noch geht bei der alles Geheim zu sein scheint ausser meinem Einkommen.

      Es gibt einen Titel, der aber wegen Volljährigkeit abgeändert werden muß.

      LG Vejun
    • Moin.

      Dieser Fall zeigt mal wieder die Machenschaften des Jugendamtes bei Abänderung unbefristeter Titel. Etliche solcher Fälle sind in diesem Forum im Laufe der Jahre dokumentiert worden. Eine UmUnterlagenBitterei oder-Bettelei oder irgendein anderer Schmusekurs ist in solchen Fällen geradezu kontraproduktiv, denn das Jugendamt fasst das als Schwäche auf und genau dadurch kommt es zu dem miesdreisten Verhalten, was der User @Vejun3 uns hier schildert. Er ist aber auch nicht ganz schludlos an der derzeitigen Situation, denn das Thema wurde in den beiden vorherigen Threads mit ihm diskutiert. Den Weg kannte er. Auf einige Rückfragen ist er leider nicht eingegangen.

      Volljähriger gibt keine Auskunft was er nach der Schule macht

      Auskunftsanspruch durchsetzen

      Ab sofort ist der rechtlich sichere Weg einzuschlagen, wenn er weitere Nachteile vermeiden möchte. Es ist nicht mehr zu bitten, sondern wirksam aufzufordern, die Unterhaltsbedürftigkeit ab Volljährigkeit vollständig nachzuweisen. Und es ist ein Termin zu setzen und für den Fall der Weigerung gerichtliche Abänderung anzudrohen.

      Hoffentlich schafft das seine Anwältin. Irgendwie habe ich das Gefühl, die schläft auf dem Baum. Kleine Hilfestellung: anwaltsimonheinzel.wordpress.c…ritt-der-volljaehrigkeit/
    • Hallo Clint,

      nein sind keine Zwillinge. Der eine (Nr.1) hat ein FSJ gemacht und für diese Zeit auf Unterhalt verzichtet aber nicht für danach. Nachdem das FSJ zu Ende war hat er sich nicht wieder gemeldet wie es mit seinem Unterhaltsanspruch weitergeht. Nur die Bitte ihm bei seinem Bafög Antrag zu Unterstützen. Das er dennoch wieder Unterhalt haben möchte, habe ich aus einem Nebensatz in einer Mal vom Jugendamt erfahren als es um den anderen Sohn (Nr.2) ging der dieses Jahr Volljährig geworden ist. Von Nr.1 habe bisher nicht schriftliches bekommen, Trotz das ich ihn angefragt habe. Trotzdem taucht er in der Jugendamtberechnung auf. Jetzt hat Nr. 1 eine Frist bis zum 14.12.18 seinen Bedarf zu belegen. Wenn da nichts kommt hat er auch schon die Ansage das nichts gezahlt wird. Für Nr. 2 habe ich nach mehrfacher Aufforderung, die letzte durch meine Anwältin, eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Was fehlt ist das Einkommen der Mutter und da denke ich das sie das nicht rausrücken will. Das JA verweißt bei solchen Anfragen an die Mutter und hat jetzt, so wurde es geschrieben, meine Söhne gebeten mir alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das ist aber auch schon über 4 Wochen her.

      Gruß Vejun
    • Hallo Clint,

      das Kindergeld wurde ab Volljährigkeit nicht mehr zur Hälfte sondern ganz abgezogen. Das hatte ich erst telefonisch mit dem JA besprochen und dann auch noch mal per Mail als Info bekommen. Und dann ging das verkackte los das der Sachbearbeiter mal eben ein halbes Jahr krank wurde und die Sache trotz nachfragen von mir nicht weiter bearbeitet wurde.

      Gruß Vejun
      Dateien
    • Hallo Vejun,

      danke für die Infos. Das ging so aus deinen bisherigen Beiträgen nicht hervor.

      Wenn Kinder nach Eintritt der Volljährigkeit mit der Vollstreckung aus unbefristeten Urkunden drohen, ohne ihre Unterhaltsbedürftigkeit vollständig nachgewiesen zu haben (dazu zählen auch ordnungsgemäße Auskünfte über die Einkommensverhältnisse des anderen Elternteils), dann ist das absolute ENDE eines außergerichtlichen Kuschelkurses angesagt. Dann werden weder die Kinder noch das Jugendamt vom Unterhaltspflichtigen gebeten irgendwelche unvollständigen Unterlagen nachzureichen bzw. die Berechnung zu korrigieren, sondern dann erfolgt ohne weitere Aufforderung ein gerichtlicher Abänderungsantrag verbunden mit einem Antrag auf sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der Urkunde. Nur das ist dann die richtige Antwort. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Unterhaltspflichtige mit den Kindern bzw. deren Bevollmächtigten vorab eine außergerichtliche Einigung angestrebt hat, sie also mindestens einmal schriftlich aufgefordert hat ihre Unterhaltsbedürftigkeit ab Volljährigkeit vollständig nachzuweisen und sie auch auf ihre Darlegungs- und Beweislast genügend hingewiesen hat und den Zugang dieser Schreiben im Zweifelsfall auch nachweisen kann. Ansonsten würden die Anträge des Unterhaltspflichtigen abgewiesen und/oder er vollständig mit den Kosten belastet werden. Siehe dazu auch entsprechende ISUV-Merkblätter.

      Nun haben aber deine beiden Kinder noch nicht direkt mit der Vollstreckung gedroht, sondern das Jugendamt will es ihnen anempfehlen. Klar, das ist auch eine Drohung. Und genau darüber solltest du kurzfristig mit deiner Anwältin sprechen und anschließend sollten geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.

      Übrigens: Die lange Bearbeitungszeit mit der Krankheit eines Jugendamtsmitarbeiters zu begründen ist keine Seltenheit. Offenbar will man damit den Unterhaltspflichtigen weichkochen und/oder zu hohe Unterhaltszahlungen provozieren und anschließend mit der Entreicherung aufwarten. Sowas muss und darf man nicht hinnehmen. Das Jugendamt hat gefälligst für Ersatz zu sorgen.


      PS: Während der gesamten Zeitspanne der Abänderung unbefristeter Titel bei Eintritt der Volljährigkeit steuert der Unterhaltspflichtige den Prozess, ansonsten geht es irgendwie schief. Ich habe in diesem Forum keinen einzigen Fall erlebt, der vom Jugendamt zufriedenstellend gelöst wurde. Ein Jugendamt kann volljährige Kinder lt. Gesetz bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche beraten und unterstützen (m.E. auch außergerichtlich Bevollmächtigter sein), womit auch Haftungsfragen verbunden sind. Das kann man denen auch mal in aller Deutlichkeit sagen. 8)
    • Hallo Clint,

      meine Anwältin hat erstmal das Jugendamt auf die Berechnung angeschrieben mit dem Hinweis das diese wegen fehlenden Nachweisen nicht nachvollziehbar ist. Es möge sich dazu erklären. Da kam wohl nicht. Die beiden Jungs wurden auch von ihr angeschrieben und aufgefordert ihren Bedarf nachzuweisen. Von Nr. 1 kam noch nichts, der hat noch 5 Tage Frist. Nr.2 hat schon seinen Ausbildungsvertrag rausgerückt und dazu auf die Berechnung des Jugendamtes verwiesen. Worauf meine Anwältin wieder schrieb das sie von denen nichts bekommen hat und ihn nochmals aufgefordert das Einkommen der Mutter vorzulegen. Nach erhalt der Jugendamtsdrohung ist ein entsprechender Antrag mit Eidesstattlicher Erklärung auf dem Weg. Ich denke das Jugendamt kann jetzt toben, es ist raus. Da Nr. 2 schriftlich der RA geantwortet hat, ist er für sie der Ansprechpartner. Nr. 1 hat sie mitgeteilt das ihr seitens des JA keine Vollmacht von ihm vorliegt und sie davon ausgeht das er seinen Anspruch selber geltend macht. Die Frist die mir das Jugendamt gesetzt hat ist auch in 5 Tagen. Jetzt heist es abwarten was danach passiert.

      LG Vejun
    • Hallo Clint,

      in der Hauptsache die Vollstreckung aus dem Unterhaltstitel enzustellen. Da ich mit meiner RA überwiegend per Mail kommuniziere bekomme ich nicht jeden Schritt sofort ausführlich mit. Da sie mich aber sehr gut in der Geschichte zum nachehelichen Unterhalt vertreten hat, lasse ich sie machen. Das läuft schon. Ich kann gerne später weiter berichten.

      LG Vejun
    • Noch ein Schmakerl aus der Jugendamtberechnung:

      "... hat hier nachgewiesen keiner vollschichtigen Tätigkeit nachgehen zu können."

      Das konnte sie im Prozeß um nachehelichen Unterhalt nicht wie gefordert darlegen. Keine Ahnung was die dem JA aufgetischt hat. Das war einer von 3 Punkten die ich in der Berechnung kritisiert habe. Scheinbar ist eine Jugendamts Berechnung ein göttliches Produkt und deshalb Fehlerfrei.
    • Vejun3 schrieb:

      Scheinbar ist eine Jugendamts Berechnung ein göttliches Produkt und deshalb Fehlerfrei.
      Wenn meine Kinder durch Fehler eines Jugendamtes finanzielle Nachteile erleiden, würde ich sie auch ohne Kontakt mit all meinem Wissen zu einer Schadensersatzklage gegen das Jugendamt animieren. Und wenn ich anfange, dann finanziere ich das auch bis letzten Instanz. Und dann käme etwas, was das Jugendamt hasst wie der Teufel das Weihwasser: Die Veröffentlichung.
    • Hallo Zusammen,

      aktueller Stand, vor Ablauf des Jugendamtultimatums kam schon Post vom Gegenanwalt. Dieser hat festgestellt das die Berechnung des Jugendamtes nicht zu beanstanden ist. Wie er das wohl gemacht hat da ihm meine Einkommensunterlagen NICHT vorlagen. Besonders wichtig war ihm mir gleich seine Beratungsrechnung mitzuschicken und dafür eine Frist zu setzen. Die Forderungen für meine beiden Söhne kam etwas zweitrangig rüber. Meine Anwältin meint dazu, wir warten erstmal ab was die Amtgerichte (Die beiden Söhne wohnen an verschiedenen Orten) zu unseren Anträgen auf Einstellung der Zwangsvollstreckung und Abänderung der Titel aufgrund der fehlenden Einkommensunterlagen der Mutter sagen. Diese hat der Gegenanwalt leider nicht mitgeschickt und fehlen immer noch.

      Gruß Vejun
    • Hallo,

      hat deine Anwältin gesagt, was du dem Anwalt schreiben sollst?
      Ich würde diese Rechnung ansonsten einfach ignorieren oder ihm zurücksenden mit der Info, dass du ihn nicht beauftragt hast.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Zusammen,

      wir haben auch ein Problem mit dem Jugendamt, da sich der Berater immer auf die Seite der Mutter schlägt.Mein Mann hat mit der Ex eine 9 jährige Tochter und hat immer den Unterhalt gezahlt und sie die kleine von Mittwoch bis Sonntag bei sich gehabt. Mein Mann hat immer gut verdient, zuletzt 12000€ im Jahr als Beteiebsleiter in einem Dienstleistungsunternehmen.Da aber auch nur so viel, da der Inhaber ein Freund von ihm war. Mein Mann hat somit mtl. einen Unterhalt von ca. 600€ für das Kind gezahlt. Die Firma ist aus wirtschaftlichen Gründen leider auf minimal Niveau runter gefahren und mein Mann hatte mit seinem ehemaligen Chef damals einen Aufhebungsvertrag aufgesetzt und unterzeichnet, da es hier entweder er geht oder vier Leute aus dem Büro.( da zu teuer) er war danach ca. ein Jahr arbeitslos, da vielen so ein Gehalt zu hoch war. Das Jugendamt fordert aber von ihm, dass er wieder so einen Job findet.Er hat sogar aus den Ersparnissen den vollen Unterhalt weiter gezahlt.Nun hat er einen Job wo er weniger verdient, aber auch weniger Stress hat und glücklich ist. Diesen Job hat er nun schon ein Jahr und dann kam vom Jugendamt eine nachberechnend der Differenz von 450€ zu den 600€ weil die Ex dem Berater sagt, er würde immer noch so viel verdienen. Mein Mann hat dem Jugenamdt aber alles vorgelegt, auch das vom Arbeitsamt und Nachweise, die bestätigen, dass er weniger verdient.Er hat dem Mann auch gesagt, dass er das hohe Gehalt auch nur hatte, weil der Chef ein Freund war.Der Berater sagt nun er solle sich einen Job mit der Höhe des Einkommens suchen. Da ich selbstständig bin und somit gut verdiene, verlacht der Berater nun die ganze Zeit, dass ich meine Einkünfte offen lege.Wir sind beim Anwalt und der sagt, dass ich das nicht muss. Die Ex sagt dem Herren immer wieder sie will mein Einkommen wissen und der fordert es immer wieder ein.ich habe nun Angst das dies wirklich mal durch kommt?mein Mann liegt über dem Mindestsatz und normal dürften solche Forderungen doch gar nicht gestellt werden oder?Unser Anwalt versucht es nun über den Chef vom Jugendamt. Das Kind dürften wir auch schon 6 Monate nicht mehr sehen.Auf Nachfrage beim Jugendamt wurde meinem Mann gesagt, die Mutter darf entscheiden wann er das Kind sehen darf.Das stimmt doch auch nicht.sie ist bei verheiratet und hat ein neues Kind, so wie bei uns auch.Nur kann sie nicht ertragen, dass ich nun mal ein gutes Einkommen habe.Aber das Kind ist nicht meines und ich möchte auch nicht dafür aufkommen, Vorallem arbeite ich hart für mein Geld und dann soll ich am Ende ein fremdes Kind unterstützen?Hatte jemand einen ähnlichen Fall?

      Danke Euch!
    • Hallo zusammen,

      ich wollte mal eine aktuelle Rückmeldung geben. Ab Volljährigkeit besteht die Macht des Jugendamtes nur noch aus warmen Worten. Nun liegt es am Gericht was wird. Nach Aufforderung durch meine Anwältin haben beide Jungs ihre Baföhbescheide vorgelegt. Nachweise zum Einkommen der Mutter wurden nicht vorgelegt. Der ältere Sohn reagiert garnicht mehr und der jüngere meint das Jugendamt hätte mir diese vorgelegt. Daraufhin hat meine Anwältin ihn gebeten seine Mutter uns die Einkommensunterlagen zukommen zu lassen. Die reagiert nicht. Sein Anwalt schiebt den scharzen Peter jetzt dem Jugendamt zu das diese von meinem Sohn gebeten wurden uns die Unterlagen zukommen zu lassen. Von da rührt sich trotz Anfrage meiner Anwältin aber garnichts mehr. Scheinbar kalte Füsse und am besten aus dem kommenden raushalten.

      LG Vejun