Vejun3 schrieb:
Gibt es so eine "Arbeits- und Orientierungshilfe Volljährigenunterhalt" auch für Niedersachsen?
Jugendamt München informiert im Internet ganz gut:
muenchen.de/rathaus/Stadtverwa…lljaehrigenunterhalt.html
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Vejun3 schrieb:
Gibt es so eine "Arbeits- und Orientierungshilfe Volljährigenunterhalt" auch für Niedersachsen?
Vejun3 schrieb:
Was macht eigentlich wenn die Gegenseite an dem Termin die Unterlagen komplett auf den Tisch legt und sich einigen möchte?
Vejun3 schrieb:
Wäre es dann nicht zu spät wenn man vorher mehrfach aufgefordert wurde was offen zu legen?
Vejun3 schrieb:
...
und für meinen Sohn in Südniedersachsen der Termin zur ersten Güteverhandlung festgelegt.
Schön jetzt gibt es Termine in denen das Problem der fehlenden Unterlagen die mir zustehen diskutieren wird.
TanjaW9 schrieb:
Ich kenne mindestens einen Fall, in dem dann bei volljährigen Kindern mit unterschiedlichen Zeiträumen der Eltern gerechnet wurde (z.B. von dem einen liegen Gehaltsunterlagen von 5/2016 bis 4/2017 vor und ein Steuerbescheid aus 2017, vom anderen Elternteil die (meist doch aufgrund von Inflationsausgleich gestiegenen Gehältern und Löhnen) höheren Einkünfte von 4/2018 bis 3/2019 und den Steuerbescheid aus 2018.
Das Nachzahlen ist kein Problem, dazu bin ich auch bereit. Ich bin auch bereit Unterhalt zu zahlen, nur will ich den Nachrechnen können und aus der Erfahrung um den Nachehelichen Unterhalt weiß ich das die Kindesmutter nicht alles korrekt offen legt.Clint schrieb:
Der gesetzlich geschuldete Unterhalt ist trotzdem zu zahlen. Aber die Kostenentscheidung des Gerichts, wenn sie denn zu 100% gegen Sohnemann erfolgt, kann als Strafe angesehen werden.
TanjaW9 schrieb:
Den ganzen Quark hätte man sich ja sparen können, wäre Sohnemann gleich mit den Unterlagen rüber gekommen.
AnnaSophie schrieb:
(Hat Junior Nachweise für Studium etc. geliefert? wenn nicht die auch gleich anfordern)