Hallo,
ich würde den Jungs mitteilen, dass sie für dich die Ansprechpersonen sind und nicht das Jugendamt oder die Mutter.
Wenn sie die notwendigen Unterlagen u. a. Bescheinigungen der Mutter nicht vorlegen, sind sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen.
Und deswegen kann der Unterhalt nicht korrekt berechnet und gezahlt werden.
Und ab 18 ist das volljährige Kinder in der Pflicht diese Dinge zu besorgen und darzulegen, dass es bedürftig ist.
Und deswegen forderst du sie nun letztmalig auf die Unterlagen beizubringen.
Sophie
ich würde den Jungs mitteilen, dass sie für dich die Ansprechpersonen sind und nicht das Jugendamt oder die Mutter.
Wenn sie die notwendigen Unterlagen u. a. Bescheinigungen der Mutter nicht vorlegen, sind sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen.
Und deswegen kann der Unterhalt nicht korrekt berechnet und gezahlt werden.
Und ab 18 ist das volljährige Kinder in der Pflicht diese Dinge zu besorgen und darzulegen, dass es bedürftig ist.
Und deswegen forderst du sie nun letztmalig auf die Unterlagen beizubringen.
Sophie
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!