Die Macht des Jugendamtes ?

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    • Hallo Sophie,

      der Briefverkehr der beiden Anwälte läuft ja über das Gericht. Anwalt schickt ans Gerichtt, das Gericht liest mit und schickt an den anderen Anwalt. Dadurch hat das Gericht auch schon mitgemischt und selbst einiges in Frage gestellt. Aber bis jetzt nur bei dem Anwalt meiner Söhne. Eine Gegegenrechnung ist auch schon unterwegs. Das läuft alles und liegt am Verhandlungstag dann dem Gericht vor.

      Was ich nur komisch finde. Der Anwalt meiner Söhne rechnet den Bedarf meiner Söhne, mittels vorliegender Unterlagen korrekt aus. Alles korrekt und von meiner Anwältin akzeptiert. So nachvollziehbar das ich es auch verstehe.

      Dann fängt er an die Quotenverteilung zwischen Vater und Mutter zu Berechnen und diese strotz formlich so das sie zu gunsten der Mutter ist. Die Fehlerhaften Punkte, 4 oder 5 waren es, hat meine Anwältin mit ihrem Schreiben locker bloß gestellt.

      Was mich wundert, warum rechnet der Gegenanwalt den Bedarf korrekt und versucht dann mir den Hauptteil zuzuschieben. Hätte er nicht einfach sagen können, hier sind alle Unterlagen. Den Bedarf habe ich ausgerechnet und jetzt liebes Gericht, macht ihr die Quotenverteilung.

      Schönes WE Vejun
    • Tach Verjun,

      Warum wundert Dich das? Der Anwalt wird doch sicherlich nach Streitwert abrechnen. Den kann man ja vielleicht so höher treiben... (und im Übrigen versucht er vielleicht so das Gericht zu überzeugen, dass - hätten die Unterlagen der Mutter rechtzeitig vorgelegen - ein gerichtlich ausgetragener Streit dennoch nicht vermeidbar gewesen wäre - ergo die Kostentragungslast schön entsprechend dem Unterliegen/Obsiegen zu verteilen sei...)

      Nach so langer Zeit müsste Dir doch klar sein, dass der Anwalt der Jungs nichts "neutral" berechnen muss, sondern er einzig und allein seinen Mandanten (den Jungs) verpflichtet ist.
      Bis den Jungs ein Licht aufgeht, dass der Anwalt (oder die Mutter) sie möglicherweise durch sein(ihr) Verhalten in kostenintensive Gerichtsverfahren gelenkt hat, vergeht sicherlich noch einiges an Zeit, so sie denn überhaupt jemals in der Lage sind das zu realisieren.

      Bis jetzt sieht es doch (wieder) ganz gut aus, lehn Dich zurück und harre der Dinge, die da diese Woche und vielleicht in 3 Wochen kommen werden.

      Gruß Tanja
    • Gerichtstermin in Nordhessen

      Der Richter hatte sich gut vorbereitet und alles Erforderliche lag vor nachdem mein Sohn gerichtlich aufgefordert wurde die fehlenden Unterlagen bei zu bringen. Der Richter ist mit uns alle Posten zur Einkommensbereinigung durchgegangen und hat dann vor uns den Unterhaltsbedarf meines Sohnes und die Quotenverteilung der Eltern ausgerechnet. Er kam zu dem Ergebnis, das mein Sohn aufgrund des Bafögs und des Kindergeldes für den Zeitraum von Dezember 2018 bis Juli 2019 keinerlei Anspruch auf Unterhalt hat. Für den Zeitraum von August 2018 bis November 2018 hatte mein Sohn, warum auch immer, auf Anspruch verzichtet. Für August und September 2019 hat er einen monatlichen Anspruch, da er hier etwas weniger Bafög bekommt. Das sind dann 68 Euro was mit der berechneten Quote für jedes Elternteil 34 Euro ausmacht. Dies ist aber nur vorbehaltlich, da sich die Mutter noch gegen die Quote wehren könnte. Zudem kann mein Sohn noch einen Antrag auf Aktualisierung seines Bafögs stellen, da ich seit Anfang 2019 weniger Einkommen habe. Diese Möglichkeit wurde meinem Sohn vom Richter aufgezeigt und schien weder ihm noch seinem Anwalt bekannt. Das war jetzt viel Aufwand für 2 mal 34 Euro, wobei noch nicht mal klar ist, ob es dabei bleibt oder auch noch wegfällt. Übernächste Woche ist dann Verhandlung in Südniedersachsen. Ich hoffe die dortige Richterin rechnet genauso und kommt zu einem fehlerfreien Ergebnis.

      Das Jugendamt hat Fehler bei Berechnung und Informationssammlung der jeweiligen Einkommen gemacht. Es hat schlecht beraten, einem bei Anfragen hängen gelassen, mit Zwangsvollstreckung gedroht und sich dann weggeduckt. Kein faires Verhalten.

      Gruß Vejun
    • Hallo,

      schön, dass der Richter alles korrekt gemacht hat.
      Und schade, dass Junior durch falsche Berechnung vom Jugendamt und von seinem Anwalt diese Lektion lernen musste.

      Aber vielleicht verbessert sich euer Verhältnis dadurch, da er nun gemerkt hat, dass du nur korrekte Auskunft etc. haben wolltest und das dann im Prinzip dabei rauskam, dass du recht hattest mit deinen Vorschlägen.

      Gab es nun ein Urteil, ein Vergleich und was ist mit den Kosten für Anwalt und Gericht?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Überraschende Wendung in Nordhessen.

      Gestern hat mein studierender Sohn mir über meine Mutter mitgeteilt, das er sein Studium beendet und ab August 2019 eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten beginnen wird.

      Vor 10 Tagen saßen wir vor Gericht und es wurde letztendlich festgestellt, das er nur Bedarf ab August 2019 hat. Dieser Bedarf wurde auch peinlich genau berechnet und bezog sich auf sein Bafög und Studium.
      Da fragt man sich, ob er und sein Anwalt das an dem Termin schon wußten und diesen nur abgesessen haben. Einen anderen Eindruck habe ich jetzt von den beiden nicht mehr.
      Ich denke damit hat sich das Thema Unterhalt für diesen Sohn schneller erledigt als gedacht.

      Der Sohn in Südniedersachsen ist nächsten Woche dran mit Verhandlung. Mal sehen was da für Überraschungen kommen.

      Gruß Vejun
    • Guten Morgen an alle,

      ich möchte dieses Thema nun mal abschließen und die Ergebnisse mitteilen.

      Fangen wir mit meinem Sohn aus Nordhessen an. Hier hatte das Jugendamt für den Zeitraum August bis Dezember 2018 eine Gesamtsumme an Unterhalt von 623 Euro gefordert. Aus denen ist eine Gesamtsumme von 0 geworden. Für die Monate August und September wurde verzichtet und für den Rest gab es keinen Anspruch. Bei 2019 gabe es dann erst Anspruch für August und September, der wird aber auch wegfallen weil er da eine Ausbildung mit ausreichender Ausbildungsvergütung beginnt. Hätte ich hier blind nach Jugendamt bezahlt, wären das 1471 Euro in die Tonne gewesen.

      Bei meinem Sohn ist Südniedersachsen gab es laut JA Berechnung für 2018 eine Nachforderung von 570 Euro. Daraus wurden jetzt 294 Euro. Die genaue monatliche Summe für 2019 steht noch nicht fest. Das Gericht hat zwar die Grundlagen zur Berechnung geschaffen, es fehlen aber noch einige genaue Zahlen wie rückwirdende Bafögaktualisierung, Bafögerhöhung ab August und eine Kindergeldänderung weil eine Schwester wohl rausfehlt. Das sind alles Dinge die mein Sohn bis September ranbringen muß. Bis dahin gibt es monatlich nur einen Kleinbetrag auf Vorbehalt.

      Liebend gerne würde ich dem Typen vom Jugendamt den Mist den er da verzapft hat vorhalten, aber ich denke das wird im Gesamten nichts bringen. Viel wichtiger sollte sein das Unterhaltspflichtige die bereit sind Unterhalt zu zahlen auch das Recht haben alle Daten einzusehen und selbst zu prüfen ohne das man gleich den nervenaufreibenden und Kostenpflichtigen Weg über das Gericht nimmt.

      Gruß Vejun