Ausnutzung der abgegebenen Anwartschaft/Rentenpunkte bis zur Verrentung der Frau

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    • Ausnutzung der abgegebenen Anwartschaft/Rentenpunkte bis zur Verrentung der Frau

      Unsere Scheidung erfolgte in 2014 und unsere Punkte wurden jeweils hälftig auf den anderen Partner übertragen. Jetzt im Februar d.J. ging mein Exmann in Rente und hat bei Gericht beantragt die mir damals von ihm übertragenen Punkte zu nutzen, bis ich in Rente gehe (noch 2,5 Jahre). Und er hatte ERFOLG !!! Das Gerichtsurteil - nach vielem Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenanstalt - fiel positiv für ihn aus.
      D.h. er kann seine mir übertragenen Punkte bis zu meiner Verrentung nutzen und bekommt so monatlich € 570,00 mehr Rente.
      Ich habe trotz intensiver Suche im Netz nichts zu dieser Rechtssprechung gefunden. Laut meiner Anwältin ist das möglich, aber ich kann darüber nur den Kopf schütteln. Wie komme ich bei meiner Verrentung wieder meine Punkte zurück? Muss ich das dann über das Gericht beantragen?
    • Hallo rbrehm56,

      warum konnte deine Anwältin dir das nicht besser erklären? Die Rechtsgrundlage für die Aussetzung des Versorgungsausgleichs ist der § 33 Versorgungsausgleichgesetz.
      gesetze-im-internet.de/versausglg/__33.html


      Ich verstehe deine Aufregung nicht. Du hast keinen Nachteil (weil du ja noch keine Versorgung beziehst). Auf der anderen Seite hast du aber den Vorteil, dass du durch die Aussetzung mehr Unterhalt - bzw. überhaupt Unterhalt - bekommst.


      Sobald du selbst in Rente gehst, ist die Aussetzung vorbei, du bekommst wieder deine Rentenpunkte lt. Versorgungsausgleich. Das musst du nicht gerichtlich durchsetzen. Die Rentenversicherungen sind doch über den Versorgungsausgleich bzw. auch dessen Aussetzung informiert. Das regeln die.


      Gruß

      Susanne
    • Susanne vielen Dank für deine Info. Deine Aussage, dass ich die Rentenpunkte automatisch wieder zugeschrieben bekomme hilft mir sehr weiter.
      Mein Missmut ist darauf zurückzuführen, dass er schon seit 2010 gegen Zahlung Unterhalt kämpft, auf Urteile mit Widerspruch reagiert und das letzte 3/4 Jahr musste ich meinen Unterhalt letztendlich zwangsvollstrecken. Ich hatte noch nie von diesem Paragraphen gehört bzw. keiner in meinem Umfeld hat je davon gehört, dass man so etwas beantragen kann.
      Ihm wurde fast unser ganzes Vermögen zugesprochen, da alles auf seinen Namen lief und es hat mich tierisch geärgert, dass er nun noch mehr "auf meine Kosten" erhält.
      Nochmals danke!
      :)
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