Hallo Zusammen,
hat schon jemand bei einen volljährigen wegen Kontaktverweigerung versucht den Unterhalt mindern zu lassen. Im meinen Fall seit über 5 Jahre.
Nach § 1611 I BGB fällt der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise weg (nach Billigkeit)
Wegfallen lassen währe gar nicht mein Ziel.
Es ist überhaupt nicht möglich mit meiner Tochter etwas abzuklären. Brief zum 18Geburtstag kam zurück.WhatsApp wird nicht beantwortet und ist nun blockiert.
Die Kommunikation bis jetzt nur übers Jugendamt für die Berechnung.
Geschenke wurden aber gerne die letzten Jahre ohne Dank angenommen.
So kann es doch nicht weitergehen?
hat schon jemand bei einen volljährigen wegen Kontaktverweigerung versucht den Unterhalt mindern zu lassen. Im meinen Fall seit über 5 Jahre.
Nach § 1611 I BGB fällt der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise weg (nach Billigkeit)
Wegfallen lassen währe gar nicht mein Ziel.
Es ist überhaupt nicht möglich mit meiner Tochter etwas abzuklären. Brief zum 18Geburtstag kam zurück.WhatsApp wird nicht beantwortet und ist nun blockiert.
Die Kommunikation bis jetzt nur übers Jugendamt für die Berechnung.
Geschenke wurden aber gerne die letzten Jahre ohne Dank angenommen.
So kann es doch nicht weitergehen?