Hallo liebes Forum,
ich habe eine 12-jährige Tochter aus erster Ehe und zahle für sie Unterhalt in Höhe der 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Seit September habe ich eine Tochter mit meiner zweiten Frau. Zunächst hatte ich 4 Monate Elternzeit beantragt, dann allerdings eine Erschöpfungsdepression erlitten und statt mich arbeitsunfähig zu melden, 12 Monate Elternzeit beantragt.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich nun auch meinen Unterhalt auf die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle anpassen kann. Die Beistandschaft des Jugendamtes erkennt meinen Rollenwechsel allerdings nicht an und fordert von mir weiterhin die gleiche Höhe an Unterhaltszahlungen.
Kann ich als triftigen Grund für den Rollenwechsel meine Erschöpfungsdepression kurz vor der Geburt meiner Tochter angeben?
Über eine Antwort von Euch freue ich mich.
Mfg
Michael
ich habe eine 12-jährige Tochter aus erster Ehe und zahle für sie Unterhalt in Höhe der 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Seit September habe ich eine Tochter mit meiner zweiten Frau. Zunächst hatte ich 4 Monate Elternzeit beantragt, dann allerdings eine Erschöpfungsdepression erlitten und statt mich arbeitsunfähig zu melden, 12 Monate Elternzeit beantragt.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich nun auch meinen Unterhalt auf die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle anpassen kann. Die Beistandschaft des Jugendamtes erkennt meinen Rollenwechsel allerdings nicht an und fordert von mir weiterhin die gleiche Höhe an Unterhaltszahlungen.
Kann ich als triftigen Grund für den Rollenwechsel meine Erschöpfungsdepression kurz vor der Geburt meiner Tochter angeben?
Über eine Antwort von Euch freue ich mich.
Mfg
Michael