Wie wird das Praktikumsentgelt auf den Kindesunterhalt angerechnet?

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    • Wie wird das Praktikumsentgelt auf den Kindesunterhalt angerechnet?

      Hallo,


      ein Kind (16 Jahre) besucht die Fachoberschule 2 Jahre und leistet im 1. Schuljahr 2 mal wöchentlich ein Pflichtpraktikum ab (2 Tage in der Woche), bei dem es monatlich 450 netto bekommt. Wie ist die Praktikumsvergütung auf den Unterhalt anzurechnen? Ganz....abzüglich einer Pauschale von 100 Euro oder Abzug einer Pauschale für Fahrtkosten etc. und vom Rest die Hälfte????


      Gruß
      Chriniju
    • Hallo,

      ich würde es wie bei einer Ausbildungsvergütung machen: 450-100 € berufsbedingte Aufwendungen = 350 /2 = 175 € abzuziehen.
      Erst ab 18 wird das volle Kindergeld und die volle Vergütung abzüglich die berufsbedingten Aufwendungen vom Bedarf abgezogen, da ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!