Unterhalt über das JobCenter falsch berechnet

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    • Unterhalt über das JobCenter falsch berechnet

      Hallo zusammen,

      vor einigen Jahren habe ich hier sehr gute Unterstützung und Hilfe zu meiner Scheidung erfahren.

      Kurz zu den Personen :

      Ich, 37 Jahre alt
      Meine Ex, 36 Jahre alt
      seit knapp 3 Jahren geschieden
      Tochter 10 Jahre
      Sohnemann 6 Jahre

      Die Kinder leben zu 60 % bei meiner Ex, zu 40 % bei mir (In Tagen : 3 Tage bei meiner Ex, 2 Tage bei mir, selten auch 3 Tage bei mir, und das in den Wochen durchlaufend)


      Nun zu dem Problem :

      Meine Ex hat vor knapp über 2 Jahren noch eine Ausbildung begonnen. Aufgrund der schlechten Einkünfte ihrerseits bekommen SIe und die Kinder Unterstützung vom JobCenter
      (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bestimmungen des ZWeiten Buch Sozialgesetzbuch)

      Vor 2 Jahren hatte ich also eine Brief vom JobCenter bekommen, um meine finanzielle Lage offenzulegen.
      Dem bin ich zeitnah nachgekommen und es wurden von meinem durschnittlichen Nettoeinkommen insgegsamt 919 Euro an monatlichen Aufwendungen abgezogen

      Aufgrund von 2 unterhaltsberechtigten Kindern wurde ich von Einkommensgruppe 2 in die Stufe 1 gesetzt.
      Es ergab sich nun für beide Kinder zusammen eine monatiche Überweisung von 543 Euro.


      Aktuell (bzw im August) kam eine neue Prüfung, heute der Bescheid (andere Sachbearbeiterin)
      An meinen finanzielle Verhältnissen hat sich nicht viel getan (bekomme 100 Euro mehr im Monat).
      Die Aufwendungen sind auch bei 888,64 fast gleich geblieben.
      Allerdings erfolgt nun nicht mehr die Herabstufung in der Einkommensgruppe, und das macht nun fast insgesamt 100 Euro/monatlich mehr Unterhalt aus.

      Die Frage die sich mir stellt, warum entscheidet die eine Sachbearbeiterin so, und die andere so?

      Sollte man diesbezgl. einen Anwalt einschalten, oder ist gegen dem JobCenter eh kein Kraut gewachsen?


      Wenn noch wichtige Informationen für euch fehlen, reiche ich diese gerne nach.
      Ansonsten bin ich dankbar das es dieses Forum gibt und erhoffe mir Antworten.

      Mit vielen Grüßen

      Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,
      wenn du uns noch dein der ersten und der neuen (zweiten) Berechnung zugrundegelegtes unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen mitteilst wirst du sicher fundierte Antworten erhalten.
      Super wäre es, wenn du - Personendaten geschwärzt - die Berechnung des Jobcenters hier einstellst.
      Allerdings kann es sein, dass die Berechnung nach dem SGB abweichend von der im Familienrecht erfolgt und damit das Ergebnis unterschiedlich ausfällt.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo und danke der Antwort.

      Daten aus meinem ersten BEscheid :

      durchschnittliches Nettoeinkommen von 2767 Euro
      monatliche Aufwendungen : 919,77 Euro


      der jetzige Bescheid (2 Jahre später) :
      durchschnittliches Nettoeinkommen von 2862 Euro
      monatliche Aufwendungen : 647,72 Euro + 240,92 Euro erhöhte Mietkosten = 888, 64 Euro

      Allerdings werden die 240,92 nicht direkt mit abgezogen, sondern zu meinen Gunsten als bedarfserhöhend berücksichtigt.


      Ich hatte mit der neuen Sachbearbeiterin schon telefonischen Kontakt aufgenommen, und sie möchte das ganze nochmal prüfen.
      Mir geht es hier darum, mich über meine Rechte zu informieren, und dem ein oder anderen mit ähnlichen Fall evtl zu helfen.

      Viele Grüße

      Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo nochmal.

      Die Dame hat es mir nun versucht zu erklären :

      Auf das ich im Mai 2018 neu geheiratet habe, wird eine 3te, unterhaltsberechtigte Person (sprich meine Ex) nicht mehr "fiktiv" mit angerechnet.
      Ich musste keinen nachehelichen Unterhalt zahlen, trotzdem wurde meine Ex als Person fiktiv angerechnet.

      Aufgrund meiner neuen Ehe und das sich meine neue Frau selbst unterhalten kann, fällt eine 3te Person nun weg.
      Demnach kann eine Kürzung nicht mehr erfolgen.

      Ich hoffe mit "meinem Fall" anderen Leuten evtl geholfen zu haben, bin aber auch immer dankbar wenn der ein oder andere doch noch hilfreiche Informationen für mich hat.


      Grüße, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas 81
      Hast Du Dein Durchschnittliches Netto bereinigt? Das wird gerne vergessen. Arbeitet Deine Ehefrau? Wenn ja ist sie voll am arbeiten oder Teilzeit. Das Jobcenter hat nicht das Recht Dir die Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Ehefrau abzusprechen. Stell doch die Daten einfach mal geschwärzt ein.

      LG Hugoleser
    • Hi Hugoleser,

      Bin derzeit nicht zu Hause, gerade mit den Kids beim Fußballtraining.
      Später kann ich dann gerne mal die Schriftstücke geschwärzt online stellen.

      Bereinigt habe ich es, das meinte ich mit den "monatlichen Aufwendungen", die das JobCenter auch so abzieht.

      Meine neue Frau arbeitet voll in Selbstständigkeit, verdient demnach ca so viel wie ich.
      Somit geht das JobCenter davon aus, das sie sich selbst versorgen kann, und somit wird sie nicht mit angerechnet.


      Dazu muss ich anmerken das meine Frau schwanger ist, und wir im Mai das Kind erwarten. Denke das sich dann definitiv was in der Berechnung ändern wird.

      Wie gesagt, später stelle ich es online.

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hier die Schriftstücke.
      Ich habe jetzt nur einen vom Sohnemann abfotografiert.

      Bild 1 und 2 der neue Bescheid
      Bild 3 und 4 der alte Bescheid

      Gruß, Thomas
      Dateien
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,
      ich denke, die Begründung für die Herabstufung im alten Bescheid war falsch. Nicht, weil du 2 Kindern unterhaltspflichtig bist, wurdest du "herabgestuft" sondern weil der Bedarfskontrollbetrag nach Zahlung des Unterhalts (ohne Anrechnung des hälftigen Kindergeldes) nicht mehr erreicht wurde.
      Ansonsten ist ja die Tabelle genau für 2 Unterhaltspflichtige ausgelegt...
      Bitte teile schon jetzt mit, dass du im Mai wieder Vater wirst. Und lass Dir nicht einreden, dass dieses Kind nicht berücksichtigt werden kann, da du (und deine Frau) ihm ja "nur" Naturalunterhalt schulden.


      Düsseldorfer Tabelle 2017 schrieb:

      Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er
      soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unter-
      haltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unter-
      schritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unter-
      schritten wird, anzusetzen.
      Gruß Tanja
    • Danke der Antwort.

      Also wenn ich das zusammenfassen kann :
      Aufgrund einer Überschreitung des Bedarfkontrollbetrages um 20,92 Euro, zahle ich nun 100 Euro mehr ?

      Da wundern sich die Leute, das Man(n) extra wenig verdient, auf das man nicht so ausgenommen wird.
      DAs ist mir aufgrund meiner Verbeamtung nicht möglich, wäre aber auch eh keine Option für mich.
      Erst heute war ich wieder 1h unterwegs, um die beiden Kiddies zur Schule zu bringen.
      Das ganze wird morgen und übermorgen auch so sein, da sie 3 Tage bei uns sind.
      Sowas aber fällt in der Berechnung des Unterhaltes komplett raus.
      Sei ein guter Vater, dann zahle auch gefälligst mehr :cursing:

      Sry wenn ich mich im Ton vergriffen habe, aber das ist ungerecht bei einem 60/40 Model.


      Viele Grüße
      Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo,

      vielleicht hilft dir das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 12.03.2014, Az.: XII ZB 234/13?
      Da ging es um einen Vater der ein "Fast"-Wechselmodell lebt, aber nicht ganz, da er im Schichtdienst arbeitet.
      Der BGH hat argumentiert, dass bei einer Betreuung von 10 Tagen(/Monat) dies bei der Eingruppierung der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen sei. Und diesem Fall wird der Vater bei der Eingruppierung nicht um eine Stufe hochgestuft, weil er nur eine Unterhaltsberechtigte hat.
      Wenn man das weiterdenkt, würde dann, wenn nicht hochgestuft werden würde, eine Abstufung um eine Stufe in Betracht kommen.

      Lies dir das Urteil mal durch.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Thomas81 schrieb:

      Sry wenn ich mich im Ton vergriffen habe, aber das ist ungerecht bei einem 60/40 Model.
      Nicht dafür. Ich verstehe und teile Deine Empörung über die Behandlung der zahlungswilligen (aber halt mitunter nicht -fähigen) Väter.
      "Unser" Fall (Mutter mit doppelt so hohem Einkommen und Erhalt von Unterhaltsvorschuss) ist dem Bundesministerium für Justiz mit anderen ähnlich gelagerten Fällen vorgetragen worden - wir sind kein Einzelfall, dennoch sieht sich das BM nicht in der Lage und Pflicht, etwas für die Zweitfamilien zu tun...
      Auch mein Mann wurde zum "Zahlesel" degradiert, nachdem von der Mutter das Wechelmodell einseitig aufgekündigt wurde...

      Es bleibt ein K(r)ampf mit Elternteilen, die den anderen diffamieren und degradieren...


      Kopf hoch und freuen auf das große Ereignis im Mai!

      Gruß Tanja
    • Hi.

      Ich habe nun beim JobCenter Widerspruch aufgrund des BGH Urteils von 2014 eingereicht.
      Das ganze habe ich erstmal per Mail geschickt mit der Bitte sich bei mir zu melden, wenn der Widerspruch bzw der Antrag auf Neuprüfung postalisch erfolgen muss.
      Ratet mal : nicht ein Hauch einer Reaktion. Ich rufe heute schon die ganze Zeit an ... wie ausgeflogen die Abteilung.

      Ich werde trotzem die Differnz von 101 Euro seperat an meine Ex überweisen, damit die mir da kein Strick raus drehen können.
      Es ist so unfassbar frustrierend, das man seit Jahren einen festen, absolut sicheren Job hat, und sich trotzdem mit diesem JobCenter rumärgern muss. ||

      ... to be continued... :huh:


      und danke TanjaW9, auf Mai freuen wir uns schon (das aber ganz losgelöst von Unterhaltszahlungen) :D
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo,

      ich würde den Widerspruch immer noch postalisch hinterhersenden. Vorab per Mail, das ja. Aber eben nachweislich auch per Einschreiben.
      Bei mir in der Firma kommen teilweise interne Mails in den Spamordner vom System aus. Deswegen bin ich bei so was ein gebranntes Kind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo.

      Ich habe nun Antwort bekommen.
      Mit viel "Wohlwollen" wurde ich wieder zurück in die erste Stufe eingestuft.

      Riesen Dank für den Hinweis auf das BGH Urteil... das hat als Argument höchstwahrscheinlich gezogen ^^ .

      Das ganze wurde mir nur mündlich am Telefon zugesagt, aber der Bescheid ist raus und wird spätestens Montag ankommen.

      Super Community... :thumbup:

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.