Post vom Jugendamt wegen Volljährigen

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    • Post vom Jugendamt wegen Volljährigen

      Hallo zusammen,

      heute hab ich Post vom Jugendamt wegen Volljährigen unterhalt bekommen.Mit Fragebogen und so. Tochter hat das Jugendamt zu Rate gezogen.

      Nun will man Einkommen und Besitz ermitteln. Mein Einkommen und der der nicht Besitz ist ja kein Problem. Meinen Kontostand möchte ich nicht preisgeben. Kann man das verlangen?
    • Hallo Velocat,

      den aktuellen Kontostand musst du auf dem Girokonto, egal ob im Plus oder im Minus nicht preisgeben.
      Aber die Sparkonten, Depots uä. Konten, Altersvorsorgeverträge (Riester u.a.) solltest du offenlegen.

      Es geht einmal um das laufende Nettoeinkommen, was mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden sollte.
      Und zum anderen geht es darum, ob du aus möglichem Vermögen ebenfalls Einkünfte erzielst, hier: Zinsen.

      Ich habe damals meinen Kontostand geschwärzt, aber die lfd. Einkünfte waren erkennbar.

      Außerdem wurde ja auch nach den Lohnbescheinigungen gefragt.

      Wenn du nach deinem Einkommen gefragt wirst, solltest du auch gleich die Einkommensbereinigung erklären:

      hier kommt sicher gleich eine Antwort eines weiteren Lesers...

      Der Weg zur Arbeit, (jegliche tatsächlich monatlich bedienten) Sparverträge für die Altersvorsorge sind anzubringen.
      Schaue dir die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines zuständigen OLG (für den Wohnsitz des auskunftspflichtigen Elternteiles) dazu an:

      famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

      Gruß,
      fras-12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Mein Einkommen sieht man ja aus den Lohnscheinen. Kontoauszüge will ich nur gefilterte vorlegen wo meine Altersvorsorge/LV und RV abgeht.

      Den Kontostand für meine Vorsorgesparen fürs Alter ( separates Sparkonto) gebe ich gerne Preis. Auf meinen Normalen Gehaltskonto hat sich hat mittlerweile ein sechsstelliger Betrag angesammelt. Und das muss die Exe/Kind nicht wissen.
    • Hallo,

      du bist verpflichtet eine vollständige Auflistung deiner Einnahmen/Ausgaben zu machen und zu belegen.
      Du bist nicht verpflichtet die Formulare vom Jugendamt zu benutzen.

      Sprich: 12 Monate Einkommensnachweise und Steuerbescheid. Damit sind auch die Zinserträge zu sehen.
      Wenn du noch weitere Unterhaltsberechtigte hast, würde ich diese auch angeben.
      Wenn du Selbständig bist sind es 3 Jahre Nachweise.

      Was macht das volljährige Kind? Schule, Ausbildung, Studium?
      Sind dafür Nachweise vorgelegt worden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich würde die Unterlagen schicken und erklären, dass bei Volljährigkeit die Bedürftigkeit nachzuweisen ist und deswegen um entsprechende Nachweise (Schulbescheinigung etc.) bitten.
      Und mitteilen, dass ebenfalls die Kontoverbindung fehlt und zur Überprüfung der Berechnung und Quotelung des Anteils die Unterlagen der KM der Berechnung beizufügen sind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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