Hallo Clint,
ich hoffe, ich habe alles, was Rückschlüsse auf direkte Personen zuließe, weggelassen.
Das war der Antrag meines Mannes von Anfang Dezember vorigen Jahres:
Der Antragsteller beantragt:
1. die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gemäß in den Hausbriefkasten eingeworfenen Antrag und sodann, die Antragsgegnerin zu verpflichten,
2. dem Vater zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November, eines jeden Jahres, beginnend am 15.02.2018, zwei aktuelle Fotos des gemeinsamen Kindes in ordentlicher Qualität zu übersenden, ebenso Fotos des Kindes anlässlich von Feierlichkeiten, die in Bezug auf das Kind stattfinden, wie Feiern des Geburtstages des Kindes oder Schul(abschluss)feier(n);
3. dem Vater zum 01.01.2018 und sodann jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes zu erteilen und hierzu jeweils aktuelle Atteste, Entlassungsberichte, Konsiliarberichte der behandelnden Ärzte und Therapeuten des Kindes vorzulegen;
4.dem Vater den Abschlussbericht der xxx Klinik xxx zum Aufenthalt xxx vom 30.12.2016-24.03.2017 und die gutachterliche Stellungnahme(n) des xxx
ab 04/2017 zur Weiterbewilligung der Hilfe nach 35a SGB VIII in Kopie zu überlassen;
5. dem Vater Berichte über die schulische Entwicklung unter Beifügung von Zeugnissen und Einschätzungen des Sozialverhaltens zum 5. Februar und 5.Juli eines jeden Jahres, beginnend am 05.02.2018 zu erstatten;
6.dem Vater zum 05.02.2018 mit dem Zeugnis 10. Klasse Halbjahr Unterlagen vorzulegen, welche Art Bildungsweg xxx für die Zeit nach Beendigung der 10. Klasse wählt, sowie mit Zeugnis der 10. Klasse am 05.07.2018 die Aufnahmebestätigung der entsprechenden Bildungseinrichtung vorzulegen;
7. dem Vater einen Aufenthaltswechsel des Kindes innerhalb von 14 Tagen nach Wechsel, Klinikaufenthalte länger als 14 Tage und Umzug in eine Wohngemeinschaft oder ähnliches innerhalb von 14 Tagen unter Nennung des konkreten Aufenthaltsortes (Ort, Straße, Hausnummer) anzuzeigen.
Darüber hinaus beantragt der Antragsteller, der Antragsgegnerin für Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Anträge Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro anzudrohen und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft anzuordnen.
die Gründe lasse ich nun erstmal weg.
Sachstandsanfrage am 7.2.18
Die gengerische Anwältin rotzt wie üblich rum (der Fachanwältin für Familienrecht ! wurde im Unterhaltsbeschwerdeverfahren vor dem KG "Kriegstreiberei" vom Richter vorgehalten...)
noch ein paar Schriftsätze hin und her und plötzlich am 11.5. Nachfragen zur beantragten VKH inkl. Beleganforderung (u.a. die vollständigen Kontobelege der letzten drei Monate). Brav beantwortet.
Weitere Nachfragen am 10.7.18 - wieder beantwortet
Nach Eingang der vom AG angekündigten Unterlagen (es wurden die dem Schriftsatz der gegnerischen Anwältin beigefügten und zur Akte gereichten Unterlagen einfach nicht an Männe weitergereicht ???) abschließende Stellungnahme meines Mannes am 10.9.2018.
Seitdem ruht der See....
Wir sind ziemlich genervt und doch machtlos...
Tanja
ich hoffe, ich habe alles, was Rückschlüsse auf direkte Personen zuließe, weggelassen.
Das war der Antrag meines Mannes von Anfang Dezember vorigen Jahres:
Der Antragsteller beantragt:
1. die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gemäß in den Hausbriefkasten eingeworfenen Antrag und sodann, die Antragsgegnerin zu verpflichten,
2. dem Vater zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November, eines jeden Jahres, beginnend am 15.02.2018, zwei aktuelle Fotos des gemeinsamen Kindes in ordentlicher Qualität zu übersenden, ebenso Fotos des Kindes anlässlich von Feierlichkeiten, die in Bezug auf das Kind stattfinden, wie Feiern des Geburtstages des Kindes oder Schul(abschluss)feier(n);
3. dem Vater zum 01.01.2018 und sodann jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes zu erteilen und hierzu jeweils aktuelle Atteste, Entlassungsberichte, Konsiliarberichte der behandelnden Ärzte und Therapeuten des Kindes vorzulegen;
4.dem Vater den Abschlussbericht der xxx Klinik xxx zum Aufenthalt xxx vom 30.12.2016-24.03.2017 und die gutachterliche Stellungnahme(n) des xxx
ab 04/2017 zur Weiterbewilligung der Hilfe nach 35a SGB VIII in Kopie zu überlassen;
5. dem Vater Berichte über die schulische Entwicklung unter Beifügung von Zeugnissen und Einschätzungen des Sozialverhaltens zum 5. Februar und 5.Juli eines jeden Jahres, beginnend am 05.02.2018 zu erstatten;
6.dem Vater zum 05.02.2018 mit dem Zeugnis 10. Klasse Halbjahr Unterlagen vorzulegen, welche Art Bildungsweg xxx für die Zeit nach Beendigung der 10. Klasse wählt, sowie mit Zeugnis der 10. Klasse am 05.07.2018 die Aufnahmebestätigung der entsprechenden Bildungseinrichtung vorzulegen;
7. dem Vater einen Aufenthaltswechsel des Kindes innerhalb von 14 Tagen nach Wechsel, Klinikaufenthalte länger als 14 Tage und Umzug in eine Wohngemeinschaft oder ähnliches innerhalb von 14 Tagen unter Nennung des konkreten Aufenthaltsortes (Ort, Straße, Hausnummer) anzuzeigen.
Darüber hinaus beantragt der Antragsteller, der Antragsgegnerin für Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Anträge Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro anzudrohen und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft anzuordnen.
die Gründe lasse ich nun erstmal weg.
Sachstandsanfrage am 7.2.18
Die gengerische Anwältin rotzt wie üblich rum (der Fachanwältin für Familienrecht ! wurde im Unterhaltsbeschwerdeverfahren vor dem KG "Kriegstreiberei" vom Richter vorgehalten...)
noch ein paar Schriftsätze hin und her und plötzlich am 11.5. Nachfragen zur beantragten VKH inkl. Beleganforderung (u.a. die vollständigen Kontobelege der letzten drei Monate). Brav beantwortet.
Weitere Nachfragen am 10.7.18 - wieder beantwortet
Nach Eingang der vom AG angekündigten Unterlagen (es wurden die dem Schriftsatz der gegnerischen Anwältin beigefügten und zur Akte gereichten Unterlagen einfach nicht an Männe weitergereicht ???) abschließende Stellungnahme meines Mannes am 10.9.2018.
Seitdem ruht der See....
Wir sind ziemlich genervt und doch machtlos...
Tanja