18 Jährige Tochter ohne Ausbildung gewollt schwanger,Jopcenter möchte meinen Arbeitsvertrag

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    • 18 Jährige Tochter ohne Ausbildung gewollt schwanger,Jopcenter möchte meinen Arbeitsvertrag

      Hi kurz und knapp der Werdegang

      Bis 2010, verheiratet (12 Jahre),2 Kinder Tochter (geboren Mai 2000), Sohn geboren Oktober 2005)

      2 Jahre kein Kontakt mit Tochter.

      Ich arbeite seit 22 Jahren in meiner Firma im Schichtbetrieb und verdiene gut

      ( Düsseldorfer - Tabelle, Spalte 5,unterhalt immer und Pünktlich bezahlt)

      Mai 2018

      kontakt Tochter Schulabschluss (Versuch Mittlerreife ,nach zu machen in 2 Jahre Handelsschule) nicht geschafft (wegen Blau machen, ging die letzten 3 Monate nicht mehr zur Schule),

      aber hat Lehrstelle/Lehrvertrag, unterhalt Übergangszeit (Juni-August), von meiner Seite gewährt mit der Bedingung , Jugendamtsurkunde und Zeugnis wird mir ausgehändigt.

      Juni.2018

      Tochter macht mit ihrem Freund Schluss und hat direkt einen neuen

      Es wird mir vom Ex-Freund zugetragen das sie seit Monaten versucht schwanger zu werden. Ich versuche ihr das auszureden ,klar zu machen das die

      Idee Mist ist. Meine Mutter ,mein Vater schalten sich ein versuchen ebenfalls ihr klar zu machen das sie noch warten soll

      August 2018

      Lehre wird nach 2 Wochen hingeschmissen, aussage Tochter hat nicht gefallen trotz (3 Monatigem Probearbeiten am Wochenende),

      Tochter unterschreibt Arbeitsvertrag in eine Kneipe als Kellnerin.

      September 2018

      Tochter geht 2 Wochen Kellnern und macht dann Krankenschein (Psyche) ,mir wird weiterhin vorgegaukelt sie würde jeden Tag arbeiten. Meine Mutter

      erzählt mir ende September, sie würde dort nicht mehr Arbeiten (Arbeitgeber hat ihr zum 15.11 gekündigt)und sie würde versuchen ihr

      Geld mit Mary Kay Kosmetik zu erarbeiten (Wohl so eine Art Tupperparty für Cosmetica).


      Oktober 2018

      Ich sage ihr das ich sie auf der Arbeit heute besuchen komme ,daraufhin bekennt sie Farbe. Ich versuche sie in etlichen Gesprächen dazu

      zu bewegen eine Lehre zu machen, leider ohne Erfolg . Ende Oktober ,bekomme ich eine Positiven Schwangerschaft stets unter die Nase gehalten mit der Begründung es ist ein Wunschkind.


      Es eskaliert ich sage ihr und ihrem Freund meine offene Meinung,(3 Monate zusammen, keiner der beiden Arbeitet oder hat eine abgeschlossene Berufsausbildung ect.)


      November2018

      Meine Tochter kontaktiert mich, sie war wohl im Jopcenter und hat Antrag auf ALG II gestellt, ich solle ihr bitte meinen Arbeitsvertrag aushändigen.

      Auf die Frage warum, antwortet sie ,das Jopcenter meinte sie sei ja erst 18 Jahre und sei durch die Schwangerschaft schwer vermittelbar.

      Ich verweigerte ihr meine Arbeitsvertrag mit der Begründung ,das Schwangerschaft keine Krankheit ist und sie bis 6 Wochen vor Geburt noch arbeiten kann. Des weiteren bin ich meiner meinung nach nicht für ihr Wunschkind verantwortlich,
      sie solle sich bitte an den Vater des Kindes wenden.

      Seither habe ich nicht mehr gehört ,aber ich schlaffe sehr sehr schlecht!

      Was könnte mir denn Passieren ??? Bin ich haftbar(Unterhaltspflichtig) für den Mist den die beiden gebaut haben???
    • Hallo,

      deine Tochter ist Ü18 und nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung.
      Damit ist sie nicht priviligiert.

      Ü18-Kinder haben nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie unterstande sind sich selbst zu unterhalten.
      Sprich: in Ausbildung oder Studium

      Da sie nichts macht, ist sie familienrechtlich nicht unterhaltsberechtigt.

      Das Job-Center wird aber vermutlich versuchen, dir eine Unterhaltspflicht weiszumachen.
      Der KV ihres Kindes ist - wenn sie wegen der Schwangerschaft und Kind gehindert ist - zu Unterhalt verpflichtet.
      Im schlimmsten Fall könnten sie auch versuchen von den Großeltern - dann aber von allen Unterhalt zu erhalten. Aber da würde ich mich nicht drauf einlassen.

      Wenn dich das Jobcenter direkt anschreibt, würde ich ihnen erklären, dass du nur unterhaltspflichtig bist, wenn Kind in Ausbildung oder Studium ist. Und da sie beides nicht ist, bist du familienrechtlich nicht zu Unterhalt verpflichtet. Wenn sie aufgrund der Schwangerschaft gehindert ist, dann ist der Vater des Kindes ihr zu Unterhalt verpflichtet.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hört sich gut an.
      Wenn jedoch beim Vater des Kindes nichts zu hohlen ist, da er auch keine Ausbildungoder Job hat und er ja auch einen Selbstbehalt hat (den er erst mal erreichenmuss). Muss dann das Jobcenter bezahlen oder kommen die dann an mich???
      Der Vater des Kindes versuchte mir freudig klar zu machen das er ab nächstemJahr dann eine Lehre anfangen möchte . Kann/darf er das??? oder muss er schauen das er Geld verdient um seine von ihm gegründete Familie zu ernähren ???
      Bei den anderen Eltern Teilen ist leider nix zu hohlen ,meine Ex lebt vonHart 4 (hat auch nix gelernt, wird also auch nie über den Selbstbehalt kommen ),die Mutter des Freundes ist Krebskrank kann nicht arbeiten und der Vater vondem Typ, verdient gerade mal seinen Selbstbehalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von baer1976 ()

    • Hallo,

      zum einen hast du ja noch ein minderjähriges Kind, was dem Volljährigen vorgeht.

      Wenn der Vater des Kindes eine Ausbildung machen würde, wäre das eine gute Sache, denn er würde ja mittelfristig mehr Geld verdienen als ohne Ausbildung.

      Mit Kind dürfte deine Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ich würde, sofern das JobCenter direkt auf dich zukommt, eben erklären, dass du momentan nicht unterhaltsverpflichtet bist.

      Das OLG Köln (OLG Köln, Beschluss v. 26.03.2013, 25 UF 241/12) sieht in diesem Urteil den Vater der volljährigen Tochter als Unterhaltspflichtigen an, da sie durch ihr nichteheliches Kindes an der Erwerbstätigkeit gehindert ist und der Vater des Kindes nicht leistungsfähig ist.

      Ich würde mich aber trotzdem so lange wie möglich darauf berufen, dass du nicht unterhaltsverpflichtet bist.
      Und bei Stufe 5 wären es ab 18 633-volles Kindergeld - vermutlich der Sockelbetrag vom Elterngeld 300 €. = 139 €.
      Wobei die Frage ist, ob das Elterngeld angerechnet werden dürfte.

      Und wenn du nicht im OLG Bezirk Köln wohnst, wäre die Frage, ob dieses Urteil dann überhaupt zum tragen kommen würde.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • baer1976 schrieb:

      Muss dann das Jobcenter bezahlen oder kommen die dann an mich???
      Hallo,

      das JobCenter hat deiner Tochter Leistungen zu gewähren und wird den Kindesvater unterhaltsrechtlich auf seine Leistungsfähigkeit prüfen. Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der werdenden Großeltern ist nicht möglich, weil der Übergang ausgeschlossen ist (§ 33 SGB II). Du musst also nicht deshalb keinen Unterhalt zahlen (auch keine Auskunft erteilen), weil deine Tochter keiner Schul-/Berufsausbildung nachgeht, sondern aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung zum Schutze des Kindes und der Mutter.

      HAUFE schrieb:

      Größere Bedeutung hat der Regressausschluss bei Ansprüchen Schwangerer sowie junger Mütter und Väter gegen ihre Eltern. Die Bedarfsgemeinschaft zwischen einer Tochter und ihren Eltern wird bereits mit Eintritt der Schwangerschaft aufgehoben – selbst dann, wenn die Familie unverändert in einem Haushalt zusammen lebt (§ 9 Abs. 3 SGB II). Damit korrespondiert § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II, vergleichbare Vorschriften gelten im SGB XII. Das führt zu der Frage, ob nicht die Leistungen des SGB II in vergleichbarer Weise als bedarfsdeckendes Einkommen zu behandeln sind, wie es bei der sozialen Grundsicherung der Fall ist. Das mit einem solchen Fall befasste OLG Köln hatte nur auf die unterhaltsrechtlichen Grenzen der Erwerbsobliegenheit abgestellt und ist leider nicht auf die möglichen Folgen aus den sozialrechtlichen Vorschriften eingegangen. Die Regelung selbst geht auf das Schwangeren- und Familienhilfegesetz zurück und dient dem Schutz ungeborenen Lebens. Das Gesetz will der künftigen Mutter sowie nach der Geburt den jungen Eltern eine Lebensperspektive schaffen, die sie von der materiellen Abhängigkeit gegenüber ihren eigenen Eltern unabhängig macht. Dies verwirklicht es dadurch, dass während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren eines Kindes Leistungen ohne Zurechnung des Elterneinkommens gewährt werden. Damit hebt das Gesetz den sozialrechtlichen Nachrang aus familienpolitischen Zwecken für fast sieben Jahre auf. Die Intention des Gesetzes würde konterkariert, wenn man das bedürftige Kind weiterhin auf eine Ausfallhaftung seiner Eltern verweist, sofern sich der Anspruch nach § 1615l BGB – aus welchen Gründen auch immer – als nicht werthaltig erweisen sollte.

      Deine Tochter möge bitte das JobCenter darauf hinweisen, siehe dazu auch Seite 11 der Fachlichen Weisungen SGB II der Bundesagentur für Arbeit.
    • @'AnnaSophie
      Wenn ich wirklich zum Unterhalt herangezogen würde, da sich der Kinds Vaterdie Rosinen piken darf und eine Lehre machen darf. Würde ich das so empfinden als ob ich seine Lehre finanziere.
      Es ist ja nicht gesagt das, der Typ für immer bei meiner Tochter bleibt (die sind jetzt 3,5 Monate zusammen). Mein Rechtsempfinden sagt mir ,das er wie jeder andere Vater sich vermehrt um den Unterhalt für seine Familie kümmern muss und wenn es nicht reicht noch einen 2 Job annehmen müsste ( Nach §1603 Abs.2 BGB ist das barunterhaltspflichtige Elternteil dazu verpflichtet,alles ihm möglich zu unternehmen, um den Mindestunterhalt zu leiste)

      Des weitere Rechne ich beim Unterhalt mit ganz anderen Zahlen ,Volljähriges Kind in eigener Wohnung, da gibt es meines Wissens keine Düsseldorfer Tabelle mehr sondern einen Pauschalbetrag von 735€ (Ja das steht auch bei der Düsseldorfer Tabelle) und soviel ich rausgefunden habe ist das Elterngeld bis 300€ (Sockelbetrag) am Unterhalt nicht anzurechnen.Kindergeld bekommt sie auch nicht mehr da sie seit über 3 Monate keineAusbildung oder Schule macht sondern ganz normal gearbeitet hat . Da würden dann wirklich am Ende 735€ stehen .
      Niemand anderes ist Leistung fähig (weder ihre Mutter noch der Kinds Vater,noch dessen Eltern, Zahlen darf ich trottle dann wieder weil ich der einzige bin der ehrlich und jeden Tag zur Arbeit geht im übrigen auch Sonn und Feiertage ).
      Ich wohne nicht im OLG Köln sondern im Saarland, was aber wahrscheinlich nix nützen wird, wenn es ein solches Urteil gibt und das Jobcenter davon weiß, wird es meiner Erfahrung nach das versuchen durch zu drücken.
      Habe in der ganzen Zeit des Unterhalt Zahlens schon so viel erlebt und musste am Schluss doch immer zahlen (als einziger)

      @'Clint
      Das ist ein Lichtblick, danke für den Tipp dem werde ich jetzt mal nach gehen,evt.gehts ja so!

      Es kann meiner Meinung nach nicht sein, das ich für das absichtliche tun eines 22 Jährigen Taugenichts ohne Ausbildung finanziell gerade stehen muss, weil er oder auch meine Tochter ein Wunschkind wollen/haben .
      735€ Monatlich sind eine Menge Geld und das würde mir echt den Hals zu schnüren.Ich habe immer üppig (120%) und auch gerne unterhalt gezahlt. Solange ich das Rechtlich auch verstanden hab ,leider hört dann hier mein Verständniss auf, so sehr ich mich auch bemühe es zu verstehen .
    • Hallo Baer,

      die 735 € sind der maximale Zahlbetrag. Wenn man als Elternteil nicht so viel zahlen kann, hat das Kind halt Pech.
      Und was mit dem Sockelbetrag des Elterngeldes zu berechnen ist, und das sie kein Kindergeld bekommt, das wäre in meinen Augen erst mal das Problem das Kindes.
      Zumal Bafög und Ausbildungsbeihilfen als Einkommen des volljährigen Kindes gerechnet werden.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!