Der Selbstbehalt bei privilegierten Volljährigen

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    • Der Selbstbehalt bei privilegierten Volljährigen

      Hallo an Alle,


      ich habe nach wie vor ein Verständnisproblem :) . Ich dachte, ich wäre mit dem Thema durch, aber ich verstehe es eigentlich immer noch nicht ;(
      Es geht um den Selbstbehalt für ein privilegiertes volljähriges Kind. In einigen Rechnungen im Netz wird dann 1080 / 880 Euro angesetzt. Bei anderen Rechenbeispielen 1300,- Euro. In unserem Fall (privilegiertes volljähriges Kind) wurde vom Jugendamt mit 1300,- Euro gerechnet... Auf dieser Seite XXX* steht z.B. drin: Selbstbehalt ist für jeden Unterhaltspflichtigen erstmal abzuziehen... Was ist denn nun wie eigentlich richtig?

      Wenn ich von uns ausgehe, dann wäre die Rechnung doch:
      KV 1750,- netto - arbeitet
      KM 1400 netto - Rentner
      Abzüglich Selbstbehalt jeweils 1080 bzw. nur 880
      Die Rechnung sieht doch dann plötzlich ganz anders aus... Oder mache ich immer noch einen Denkfehler?
      Unter den für uns zuständigen Leitlinien (Hammer Leitlinien) steht drin unter 13.3.2 :
      Spoiler anzeigen
      Für die Unterhaltspflicht gegenüber privilegierten volljährigen Kindern i.S.d. § 1603 Abs. 2S. 2 BGB bemessen sich die Haftungsanteile der Eltern grundsätzlich nach dem Verhältnisihrer anrechenbaren Einkommen abzüglich ihres angemessenen Selbstbehalts (1.300 €), imMangelfall abzüglich ihres notwendigen Selbstbehalts (880 € bzw. 1.080 €). DieBarunterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern sind auch in diesem Fall vorwegabzuziehen. Hiervon kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn der Vorwegabzug zueinem unbilligen Ergebnis führt.


      Es ist ja im Prinzip ein Mangelfall, da der errechnete Unterhalt nicht erreicht wird, da KV nur seinen Anteil bezahlen muss und man so nicht auf den Unterhalt in der zusammengerechneten Stufe kommt...
      Oder ist der Mangelfall schon nicht gegeben, weil man insgesamt schon mal den Mindestunterhalt Stufe 1 zahlen kann?
      Bezieht sich also der "Mangelfall" auf die tatsächlich zu fordernde Summe, oder lediglich auf den Mindestunterhalt Stufe 1?
      Damit wäre ja ein Unterhaltsverpflichteter, der mal gerade mit 1 Cent über den 1300,- Euro liegt und nicht arbeitet absolut im Vorteil, wenn der Andere arbeitet und den Mindestunterhalt zahlen kann!
      Das Kind verliert bei dieser Rechnung ebenso auf ganzer Linie! Denn der Unterhaltsanspruch ergibt für das Kind zwar rechnerisch 413,- Euro. Aber es bekommt nur 333,- Euro plus 1 Euro, weil der nicht arbeitende Elternteil vom hohen Selbstbehalt profitiert...

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    • Ich glaube, ich habe gerade selber die Lösung gefunden :) .
      Der Selbstbehalt wird nur dann ermäßigt, wenn das Einkommen insgesamt nicht ausreicht, um den errechneten Betrag für das Kind zu zahlen. Aber da hier alleine der Vater schon anhand seines Einkommens die erforderliche Höhe von Stufe 4 bestreiten könnte (auch wenn er später nur nach Stufe 1 herangezogen werden kann), bleibt es bei dem SB, obwohl das Kind unterm Strich weniger bekommt... Blöd für das Kind - gut für die Mutter... <X
      Wenn der Bedarf zum Beispiel bei 483,- Euro liegen würde, aber beide Eltern nur zusammen 470 Euro hätten, dann wird der SB gekürzt...
    • Hallo Jaki
      Wenn das Einkommen vom KV und KM zusammengerechnet wird kommt man in die Stufe 5 Düsseldorfer Tabellle, das wäre dann ein Unterhalt von 633 € - 194 € Kindergeld = 439 € Unterhalt. Da aber niemand mehr Unterhalt zahlen muss als wenn er allein wäre kommt der KV wieder in Stufe 1 der Tabelle, da ist der Unterhalt dann, 5327 € - 194 € KG = 333 € Unterhalt. Somit liegt auch kein Mangelfall vor. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

      LG Hugoleser
    • Danke Hugo! Unklar war mir bislang eigentlich nur, dass der SB nicht runtergesetzt wird, da man ja evtl. nicht den vollen Satz an das Kind zahlen kann, da ja ein Unterhaltszahler nur das zahlen muss, was er laut seinem Einkommen zahlen muss. Somit macht unterm Strich das Kind "Verluste". Bei uns sind es halt "nur" 333,- Euro. Die KM ein paar Kröten und insgesamt kommt das Kind eben nicht auf seine Stufe 5, da die KM eben das Glück mit dem SB von 1300,- Euro hat. Nur in Stufe 1 wird bei "Arbeitslosen" runtergesetzt, aber in höheren Stufen erfahren Arbeitslose und Rentner dann keine Minderung mehr... Mal abgesehen von der möglichen Reduzierung des eigenen Haftungsanteiles: das Kind bekommt dadurch weniger!
      Wenn man eine andere Rechnung aufmachen würde im Sinne von:
      KV hat 1750,- Euro - muss alleine 333,- Euro zahlen nach seinem Gehalt
      KM hat 1349,- Euro
      Anspruch Kind: 413,- Euro

      Rechnung: 413 x 450 / 499 = 372,44 KV
      Rechnung: 413 x 49 / 499 = 40,56

      KV muss nur 333 Euro zahlen und KM 40,56
      Somit erreicht Kind eben nicht die 413 Euro gesamt.
      Für mich absolut logischer wäre, wenn jetzt der SB auf 1080 / 880 gesetzt wird.

      Denn es würde bedeuten, dass das Kind auf jeden Fall zu seinen 413,- Euro kommt und die KM trotz Rente / Arbeitslosigkeit eben auch mehr ran gezogen wird wie bei Minderjährigen. Ich denke privilegierte Volljährige und Minderjährige sind gleich?! Na so gleich dann wohl doch nicht :D

      Eine SB-Ermäßigung in solchen Fällen wie in Stufe 1 halte ich für vertretbar und es geht doch angeblich um das Kind?!

      Wenn man mal 1080 zu 880 setzt: 200 Euro.
      Warum nicht auch 1300 / 1100 Euro?

      Dann würde die Rechnung aussehen:
      1750 - 1300 = 450,- Euro
      1349 - 1100 = 249,- Euro
      Entspricht nach wie vor ja Stufe 4... also 413,-

      KV= 413 x 450 / 699 = 265,88
      KM= 413 x 249 / 699 = 147,12

      Ich finde schon, dass das gerechter ist! Denn ab Stufe 2 haben Rentner / Arbeitslose ja auch bei privilegierten Kindern eine Verpflichtung! In der unteren Stufe, wo man auch als Rentner mit 880,- Euro nicht leben und nicht sterben kann, wird eine Abstufung im SB gemacht. Mit SB 1300 aber nicht mehr? Macht für mich keinen Sinn...
    • Jaki, nicht aufregen.
      Das Familienrecht ist nun mal nicht gerecht. Und wenn man als Zweitfamilie noch mal ein gemeinsames Kind bekommt, wird es noch ungerechter X(
      Aber mal anders gedacht: wenn die KM in eurem Fall so zahlen müsste, wie du das berechnet haben möchtest (also mit reduziertem SB), heißt das doch auch nicht, dass die Beträge beim Kind ankommen bzw. nicht von der Mutter abgegriffen werden.
      Schließlich entstehen auch durch das Wohnen, Essen usw. Kosten des Kindes und die trägt erstmal meist der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
      Verlangt Mutti halt Kostgeld vom Kind oder lässt sich gleich den Unterhalt (natürlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes) auf ihr Konto überweisen.
      Nicht wirklich besser.

      @ Clint, muss ich schauen ob ich ausreichend anonymisierten kann. Außerdem hängt ja noch ganz viel Vorhergehendes und gefühlt auch aktuell streitiges aus anderen Bereichen der Familie dran.
      Ich habe mir den Ehemann ausgesucht, nicht dessen "anstrengende" Ex und das ebenso agierende Kind....
      Dafür gibt es an der Front meines Ex keine Front...Weder mit ihm, noch mit seiner neuen EF.
      Deswegen sage ich auch gern: der Kontakt zu den (unterhaltsbedürftigen) Kindern wird dann "schwierig", wenn der obhutgebende Elternteil es so wünscht.
      Ob derart abgerissene Beziehungen wieder geknüpft, geflickt oder geheilt werden können, liegt nie im Verantwortungsbereich nur eines Beteiligten.
      Erstaunlich für mich (und die erste dieser Erfahrungen in meinem Alter) war, dass durch derartige Aktionen auch ganz andere Beziehungen auf den Prüfstand kommen...

      Sagt eine bis vor 3 Jahren doch ziemlich naive Tanja
    • @TanjaW9 : ja, du hast natürlich völlig recht: ob das Kind tatsächlich zu dem Geld kommt, steht auf einem anderen Blatt. Und ich schätze mal, es wird ja auch dort ähnlich laufen wie mit meinem Kind: man gibt Kindern doch gerne, auch wenn sie "erwachsen" sind. Für meinen Sohn zahle ich ja auch praktisch alles, obwohl er in der Ausbildung Geld verdient. Da bin ich mehr als großzügig und gönne ihm sein Geld. Anders wird es erst aussehen, wenn er wirklich verdient... Da gehe ich bei der anderen Familie auch mal davon aus, dass Mutti, die es sich mit neuem Ehemann leisten kann, dem Kind auch viel zusätzlich bezahlt und auf Kostgeld etc. verzichtet und nur das Kindergeld bei sich behält... Klar muss mein Sohn sich bei 550 Euro "Taschengeld" seine Klamotten selbst kaufen und das Handy finanzieren. Aber ich bringe ihm ja doch gerne mal ein neues Shirt mit und verköstige ihn...
      Die Ungerechtigkeit liegt meines Erachtens auch nur darin, dass Rentner und Arbeitslose bei wenig Einkommen bei Minderjährigen doppelt bestraft sind. 880,- Euro im Monat ist doch ein Witz! Aber ein Rentner mit 1350 Euro darf bis auf 50 Euro alles behalten? Irgendwie wird ein armer Rentner damit auch Rentner zweiter Klasse...
      Und auch die Ungleichheit bei Schülern / Azubis: In unserem Fall bekommt der Schüler jetzt "offiziell" um die 600 ,- Euro. Solange die neue Familie Geld hat verbleiben wohl die 330 Euro von uns beim Kind. Bekommt eine "arme" Familie den gleichen Satz, dann nimmt man wohl zwangsläufig dem Kind einen Großteil dieses "Taschengeldes" - obwohl er genauso Schüler ist... Wobei ich auch nicht sehe, dass die Miete, die Stromkosten, Essen etc. mit 17 1/2 nun anders sein sollen als mit 18. Man "unterhält" entweder das Kind, oder die andere Familie insgesamt... Und ich denke, genau hier liegt das Problem: so entsteht immer die Ansicht, dass die neue Familie "profitiert". Und sobald kein / kaum Kontakt zum Kind und Expartner ist, bekommt man dieses Gefühl von "Ungerechtigkeit". Und auf der anderen Seite: ein Schüler mit 330 Euro Taschengeld... Nicht schlecht!
      Abgerissene Beziehungen könnten dann vielleicht wieder neu geordnet werden, wenn sich das Kind ab 18 mit dem anderen Elternteil auseinander setzen müsste! Für ein Kind, welches ich dann kenne, an dessem Leben ich endlich auch mal teilhaben darf, wäre für mich zumindest kein Neutrum mehr, für das es nur gilt Geld zu bezahlen... Je nach dem natürlich, wie die eigene Einstellung tatsächlich ist... Als ich meinen Mann kennen lernte, habe ich auch darauf gedrängt, dass er Kontakt zu den Kids aufnimmt... Aber das hat die KM dann weiterhin erfolgreich verhindert! Und irgendwann gibt man halt komplett auf... Und das Kind denkt dann zeitlebens: was für ein blöder Vater! Es geht ja auch nicht um Schuldzuweisung wie "wer hat wen verlassen" etc. Es geht lediglich darum, dass ein Elternteil oft am längeren Hebel sitzt und das Kind instrumentalisiert. So wie bei euch die KM. Dein Mann würde sich freuen über den Kontakt zum Kind und hat nie eine Chance...
    • TanjaW9 schrieb:

      Ich habe mir den Ehemann ausgesucht, nicht dessen "anstrengende" Ex und das ebenso agierende Kind....
      Als Ehefrau (auch schon als Verlobte) kannst du ihn im Gerichtstermin als Beistand begleiten. Wenn es denn einen Termin geben wird...

      Und nicht vergessen: 25.000 Euro Zwangeld - ersatzweise Ordnungshaft - für jeden Fall der Zuwiderhandlung beantragen. :D