Mutter untersagt gemeinsamer Tochter Teilnahme an meiner Hochzeit.

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    • Mutter untersagt gemeinsamer Tochter Teilnahme an meiner Hochzeit.

      Hallo,

      ich habe gerade eine "kleines" Problem und weiß nicht, welcher Schritt der richtige/sinnvollste wäre.

      Ich habe eine Tochter (8 Jahre, fast 9), diese wohnt bei der KM, unweit von mir.
      Nächstes Jahr im Herbst haben meine Freundin und ich vor, zu heiraten. Meine Tochter ist begeistert davon, versteht sie sich doch mit meiner Verlobten sehr gut. Natürlich haben wir den Hochzeitstermin auf ein Wochenende gelegt, an dem meine Tochter ohnehin bei uns wäre. Die KM und ich wechseln uns zweiwöchentlich ab, es gab aber diesbezüglich keine juristische Festlegung, wir haben das untereinander abgesprochen und handhaben das seit sieben Jahren so.
      Grundsätzlich hatte die KM nichts dagegen einzuwenden, dass natürlich auch meine Tochter zur Hochzeit eingeladen ist (alles andere wäre für mich auch nicht in Frage gekommen). Derzeit hat die KM - ich kann es leider nicht anders ausdrücken - mal wieder eine "angespannte Phase" und hat mir mitgeteilt, dass sie meiner Tochter untersagen würde, an unserer Hochzeit teilzunehmen.
      Ich bin sicher, dass sie ihre Meinung spätestens in ein paar Wochen wieder ändert, aber die Unsicherheit bleibt natürlich: Was ist, wenn sie meiner Tochter (bzw uns) kurz vor der Hochzeit untersagt, an ebendieser teilzunehmen? Was wäre der richtige Schritt? Das Jugendamt einschalten? Einen Anwalt nehmen?
      Klar könnte ich mit ihr reden (das habe ich natürlich auch die letzten Tage versucht), aber derzeit ist das nicht von Erfolg gekrönt und selbst wenn es in ein paar Wochen erfolgreich sein sollte, wäre das keine Garantie, dass sie es dann kurz vor der Hochzeit immer noch so sieht. Und dann ist es eventuell zu spät um zu intervenieren.

      Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation? Gibt es Empfehlungen? Ich weiß gerade nicht weiter, denn: Ohne die Teilnahme meiner Tochter käme die Hochzeit für mich nicht in Frage.
    • Hallo,

      ich würde die KM fragen, warum sie jetzt plant, das bisherige Umgangsmodell zu torpedieren?
      Diese Andeutung könne dazu führen, dass du dich gezwungen siehst, eine gerichtliche Regelung einzuklagen, damit der Umgang auch zukünftig verlässlich ist.

      (Vorab natürlich zum Jugendamt)...

      Denn du würdest deine Umgangswochenenden weit im voraus verplanen, da seit Jahren der Umgang immer auf den ungeraden Kalenderwochenenden liegt und du das mit Familienfeiern und Freundesbesuch entspricht planen würdest.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • YSF schrieb:



      Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation? Gibt es Empfehlungen? Ich weiß gerade nicht weiter, denn: Ohne die Teilnahme meiner Tochter käme die Hochzeit für mich nicht in Frage.
      ja, leider.
      Bei uns wäre es ähnlich gelaufen. Aus diesem Grund geht an dich die Frage: was ist Dir wichtig(er) eine große Hochzeit mit aufwändiger Vorbereitung oder die Teilnahme deiner Tochter?
      Bei uns war es dann so, dass wir die Hochzeit fast heimlich geplant haben und weder Kind noch Kindesmutter im Vorfeld davon Wind bekamen.
      War verdammt anstrengend und schwer, da ja noch andere (auch Kinder) betroffen waren.
      Aber mein Mann wollte auch, dass sein Kind unbedingt daran teilnimmt.

      Allerdings sollte auch deine zukünftige von Dir dazu noch mal intensiv befragt werden, was sie eigentlich möchte.
      Schließlich heiratest Du sie und wenn mein Mann mir gesagt hätte, dass er nur heiratet, wenn sein Kind mit anwesend sei, wären wir heute nicht verheiratet.
      Last but not Least kannst Du Deiner Tochter erklären, dass ihr alles schon so geplant habt, dass sie dran teilnehmen soll. Du (und Deine Verlobte) aber keine Ahnung haben, ob und wie ihr sicherstellen könnt, dass ihre Mutter ihre Teilnahme auch zu lässt.

      Gruß Tanja
    • Ein typischer Fall von Eifersucht: deine Tochter versteht sich gut mit deiner Verlobten, deine Ex hat zur Zeit ein seelisches Tief und missgönnt dir dein Glück und ist zudem neidisch darauf, dass die Tochter zum "Feind" überlaufen will... Das ist natürlich Alles Unsinn, aber je nach seelischem Auf und Ab wird es wohl in der nächsten Zeit immer wieder zu dieser ablehnenden Haltung kommen... Das die Ex damit in erster Linie ihrer Tochter weh tut, sieht sie zur Zeit nicht! Ich würde, in Anbetracht dessen, dass es noch Monate hin ist bis zu dem freudigen Ereignis, das Thema erstmal begraben und darauf hoffen, dass die Ex ein paar Wochen vorher tiefen entspannt ist. Im schlimmsten Fall kann da sicherlich auch eine einstweilige Verfügung vom Gericht durchgedrückt werden, die die Teilnahme der Tochter erzwingen kann. Das solltest du die nächsten Wochen mal so hinten rum in Erfahrung bringen. Ein vorbeugendes Gespräch beim Jugendamt kann da vielleicht schon mal helfen. Und in einem "guten" Moment der Mutter, würde ich das Wechselmodell einfach mal klar formulieren und so für die Zukunft etwas Sicherheit schaffen... Bislang lief zwar Alles gut, aber wer weiß, wie die Mutter reagiert, wenn es später sogar noch Nachwuchs gibt, deine Ehe glücklich wird, deine Tochter super gerne bei dir und deiner neuen Frau ist und Mama alleine Zuhause sitzt ohne Partnerschaft und sich ihren Frustrationen hingibt...
    • Hallo YSF,
      ich halte viel davon, eine gerichtliche Entscheidung ca. drei Monate vor der geplanten Hochzeitsfeier für die Teilnahme eurer Tochter zu erwirken.
      Warum? Weil du nicht weißt, ob die Kindesmutter eine vielleicht noch folgende Zusage auch einhält. Und ihr setzt ein deutliches Zeichen in Richtung der Kindesmutter, aber auch gegenüber dem Kind, das dein Bemühen schätzen wird.
      Eine Vermittlung beim Jugendamt ist nicht ausreichend, denn eine dort gegebene Zusage der Mutter ist rechtlich nicht bindend.
      Auch ein Anwalt kann die Kindesmutter nicht zu einer Zusage zwingen.

      Gruß

      Villa
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