Mütterrente - zum Zweiten

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    • Mütterrente - zum Zweiten

      Nachdem ich vor wenigen Jahren die Erhöhung meiner Rente durch Abänderung des Versorgungsausgleichs durchgefochten habe (eigener Thread hierzu im Forum weiter unten), scheint nun eine Fortsetzung zu kommen: durch die neuen Rentenpläne der Regierung zum 1.1.2019.
      Frage nun: Mir sind durch Gerichtsentscheid Punkte übertragen worden, welche zur Rentenerhöhung führten.
      Nun genau das selbe Prozedere noch einmal, incl. Anwalt, oder komme ich nun automatisch in den Genuß eines Anteils der Ehöhung der Mütterrente ?
    • Hallo,
      Ich gehe mal davon aus, dass das wieder gerichtlich entschieden werden muss.
      Automatisch wird dieser Rentenpunkz vermutlich nicht durch 2 geteilt werden. Es ist auch die Frage, ob die Summe so hoch ist, das das ganze überhaupt gerichtlich angenommen wird.
      Geht es nicht um 1 Rentrnpunkt für Mütter die drei Kinder vor 1992 geboren haben? Also insgesamt und nicht pro Kind? Oder hsbe ich da einen alten Wissensstand?
      Ein Rentrnpunkt sind ca. 30 €.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich muss mich korrigieren, das sind pro Kind ein 1/2 Rentenpunkt = 15,xx €.

      Aber, es geht wohl nur den Versorgungsausgleich nachträglich zu ändern, wenn eine "wesentliche" Änderung erfolgt, d. h. 5 % des Ausgleichswertes muss dabei erreicht werden.
      Ich weiss nicht, ob das bei dir/euch der Fall ist.

      Und für Frauen, die bereits in Rente sind, wird diese Erhöhung erst im Laufe des Jahres 2019 kommen. Frauen, die 2019 in Rente gehen, werden es wohl gleich erhalten. Was mit Frauen ist, die weder das eine noch das andere machen in 2019 ist nicht ganz klar definiert. Vermutlich wird das erst später auf dem Rentenkonto auftauchen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      so wie ich das verstanden habe, der Wert, der von einem zum andern fließt.

      Wobei das bei dir ja damals in dem alten Antrag auch irgendwie erwähnt worden sein muss, damit die Klage auf Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Gericht angenommen wird.

      Und hier geht es ja dann für dich um einen 1/2 Rentenpunkt, da der andere 1/2 Rentenpunkt der Mutter zusteht. Also um 15 €.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie wrote:




      1) Wobei das bei dir ja damals in dem alten Antrag auch irgendwie erwähnt worden sein muss,

      2) Und hier geht es ja dann für dich um einen 1/2 Rentenpunkt, da der andere 1/2 Rentenpunkt der Mutter zusteht. Also um 15 €.
      1) Es wurde nur erwähnt, daß diese Bedingung erfüllt sei. Aber nicht, wie genau dies ermittelt wurde.
      2) Jo, 15E/Monat mehr.
    • @Villa

      Wo ich nachgelesen hatte stand pro Kind 0,5 Punkte.
      Damit wären es hier bei 2 Kinder insgesamt 1 Punkt.
      Und damit 0,5 Punkte pro Elternteil.

      @reinerotto
      Aber vielleicht kannst du mal nachschauen, um wieviel Punkte es damals ging und wieviel bei der Scheidung übetragen wurden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo reinerotto,

      im großen und ganzen müsstest du doch bestens informiert sein. So lang ist doch die letzte Abänderung nicht her.

      Vorab: Für dieses Verfahren gibt es keinen Anwaltszwang (ich würde es aber nicht ohne machen).

      Um beurteilen zu können, ob dein Antrag Aussicht auf Erfolg hätte, muss man Zahlen kennen. Vergiss die Punkte - die sind schnurzegal. Wichtig ist der 'Ausgleichswert' der letzten Entscheidung. Du musst doch vom Gericht eine Entscheidung bekommen haben, da steht das drin. Außerdem bekommst du auch von der Rentenversicherung einen Bescheid, in dem der neue Versorgungsausgleich berücksichtigt ist. Du musst doch damals auch eine ganz ordentliche Nachzahlung bekommen haben. Wie auch immer, den Ausgleichswert brauchst du, um die 5 %-Hürde festzustellen. Wenn ich das richtig erinnere, ging es um einen recht kleinen Betrag, dürfte also klappen.

      Aber es ist auch der § 18 SGB IV zu beachten. Die Wertänderung (des Ausgleichs) muss mindestens 1 % der Bezugsgröße nach § 18 betragen. Gemeint ist die Bezugsgröße am Ende der Ehe (das könnte so grad noch hinhauen). Aber: Bei Abänderungen von Entscheidung zum Versorgungsausgleich, der bereits nach neuem Recht erfolgte (ist bei dir so) ist es nicht so simpel. Da wird dann der 'korrespondierende Kapitalwert zu Grunde gelegt. Auch wenn ich eure konkreten Zahlen kennen würde - hier muss ich die Segel streichen. :) Das sollte sich ein Fachmann angucken.

      Sag mal hier Bescheid, wie es weiter ging.

      Gruß
      Susanne
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