Liebe Forum
jedes Jahr kommen die Unterhaltsrechtlinien der Familiensenate für jedes Bundesland raus. Da ich im BW wohne gelten die von Süddeutschland (SüdL) Stand 1.1.18. Laut dem Punkt 21.5.2 wird konkret eine erhebliche und nach den Umständen nicht vermeidbare Überschreitung der in den einzelnen Selbstbehalten enthaltenen angeführten Wohnkosten (für mich 450€ warm) dargelegt, erhöht sich der Selbstbehalt. Es gibt laut meinen Anwälten eine Erhöhung des Selbstbehaltes um max. 50% (Verhandlungssache der Ehepartner, notfalls entscheidet der Richter anscheinend). Da ich hier am Bodensee nun im Moment ca.360€ mehr zahle wie die 450€WM (ich habe 3 Kinder unter 18 Jahren, die ich jedes 2.WE und jeden Montag betreue), habe mit meiner Ex-Frau vereinbart, dass mein Selbstbehalt um die Hälfte des Mehrbetrages der Miete (180€) erhöht ist. Nun hat sie durch das Jugendamt den Kindesunterhalt berechnen lassen und die berücksichtigen nicht meine erhöhte Miete.
Da meine Frau nun die Scheidung will, legt das Familiengericht den Kindesunterhalt fest, falls wir uns nicht geeinigt haben. Meine Ex-Frau meint nun (laut Info ihrer Anwältin), dass die Miete nicht berücksichtigt werden kann (2 Anwälte-2 Meinungen; 3 Anwälte- 3 ..... ).
Was sind eure Erfahrungen ?
Danke im voraus für euern Beitrag
jedes Jahr kommen die Unterhaltsrechtlinien der Familiensenate für jedes Bundesland raus. Da ich im BW wohne gelten die von Süddeutschland (SüdL) Stand 1.1.18. Laut dem Punkt 21.5.2 wird konkret eine erhebliche und nach den Umständen nicht vermeidbare Überschreitung der in den einzelnen Selbstbehalten enthaltenen angeführten Wohnkosten (für mich 450€ warm) dargelegt, erhöht sich der Selbstbehalt. Es gibt laut meinen Anwälten eine Erhöhung des Selbstbehaltes um max. 50% (Verhandlungssache der Ehepartner, notfalls entscheidet der Richter anscheinend). Da ich hier am Bodensee nun im Moment ca.360€ mehr zahle wie die 450€WM (ich habe 3 Kinder unter 18 Jahren, die ich jedes 2.WE und jeden Montag betreue), habe mit meiner Ex-Frau vereinbart, dass mein Selbstbehalt um die Hälfte des Mehrbetrages der Miete (180€) erhöht ist. Nun hat sie durch das Jugendamt den Kindesunterhalt berechnen lassen und die berücksichtigen nicht meine erhöhte Miete.
Da meine Frau nun die Scheidung will, legt das Familiengericht den Kindesunterhalt fest, falls wir uns nicht geeinigt haben. Meine Ex-Frau meint nun (laut Info ihrer Anwältin), dass die Miete nicht berücksichtigt werden kann (2 Anwälte-2 Meinungen; 3 Anwälte- 3 ..... ).
Was sind eure Erfahrungen ?
Danke im voraus für euern Beitrag