Erhöhter Selbstbehalt

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    • Erhöhter Selbstbehalt

      Liebe Forum

      jedes Jahr kommen die Unterhaltsrechtlinien der Familiensenate für jedes Bundesland raus. Da ich im BW wohne gelten die von Süddeutschland (SüdL) Stand 1.1.18. Laut dem Punkt 21.5.2 wird konkret eine erhebliche und nach den Umständen nicht vermeidbare Überschreitung der in den einzelnen Selbstbehalten enthaltenen angeführten Wohnkosten (für mich 450€ warm) dargelegt, erhöht sich der Selbstbehalt. Es gibt laut meinen Anwälten eine Erhöhung des Selbstbehaltes um max. 50% (Verhandlungssache der Ehepartner, notfalls entscheidet der Richter anscheinend). Da ich hier am Bodensee nun im Moment ca.360€ mehr zahle wie die 450€WM (ich habe 3 Kinder unter 18 Jahren, die ich jedes 2.WE und jeden Montag betreue), habe mit meiner Ex-Frau vereinbart, dass mein Selbstbehalt um die Hälfte des Mehrbetrages der Miete (180€) erhöht ist. Nun hat sie durch das Jugendamt den Kindesunterhalt berechnen lassen und die berücksichtigen nicht meine erhöhte Miete.
      Da meine Frau nun die Scheidung will, legt das Familiengericht den Kindesunterhalt fest, falls wir uns nicht geeinigt haben. Meine Ex-Frau meint nun (laut Info ihrer Anwältin), dass die Miete nicht berücksichtigt werden kann (2 Anwälte-2 Meinungen; 3 Anwälte- 3 ..... X( ).
      Was sind eure Erfahrungen ?( ?
      Danke im voraus für euern Beitrag


      :)

    • Hallo,

      hast du mal geschaut, wie das OLG des Wohnortes deiner Kinder so etwas ausgeurteilt hat? Etliche Familienrechtsurteile sind online bei den OLGs zu finden.
      Wenn das Gericht den regulären Kindesunterhalt festlegt, könntest du auch aufstockend Hartz4 beantragen und/oder Wohngeld. Und wenn du dann Hartz4 bekommst, dann hast du auch Anspruch auf Mehrbedarf für die Zeit, wo die Kids bei dir sind.

      Wenn deine Frau auf staatliche Hilfen angewiesen ist, dann hat sie keine Möglichkeit, dass sie die vereinbarte Erhöhung des Selbstbehaltes so lassen kann. Ein Gericht legt nur auf Antrag bei der Scheidung den Kindesunterhalt fest. Insofern kommt es eben darauf an, wie es um eure Finanzen bestellt ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Liebe Sophie,

      danke für die Info...und die Ermunterung am Ende. Das ist auch meine Erfahrung; trotz alle Widrigkeiten weitermachen.
      Cooler Käfer übrigens; ist das deiner?
      Mit den Urteilen der OLG ist ein Supertipp..werde ich nachher gleich mal schaue.
      Das mit Hartz4 habe ich auch schon probier.t. Da ich bisher noch einen erniedrigten Kindesunterhalt zahle (wg der erhöhten Wohnkosten) lag ich 30€ über dem Grundsicherungssatz.
      Mit den Wohnkosten ist auch eine Geschichte für sich, die ich einer der unglaublichsten finde, seitdem ich die Gesetze näher kennen gelernt habe: Die Wohngeldstelle hatte mir vor einem Jahr im Vorfeld Wohngeld für eine 2-Zi-Whg berechnet (mind. 150€ hier am Bodensee-BW), die ich gerne nehmen wollte, weil ich bis dahin bei einem Freund gewohnt habe. Als ich dann in eingezogen war und alle aktuellen Kosten (Warmmiete) eingereicht habe, habe ich von der Wohngeldstelle eine Absage bekommen: Mit der Betreuung meiner 3 Kinder unter einem Drittel des Zeit, würden sie als Haushaltsmitglieder von mir geführt, so dass alle drei Kindesunterhalte von mir als bei meinem bereinigten Nettoeinkommen noch zusätzlich als Einkommen dazugerechnet wurden (§5 WoGG (4))!!! Ich war sprachlos!...die Begründung, die ich noch zusätzlich schriftlich eingefordert hatte war, dass die Kinder ja das Geld "mitbringen würde": Fassungslosigkeit! Obwohl dann noch pro Kind maximal 3000€ pro Jahr an Kindesunterhalt abgezogen werden ?( :evil: :?: hatte ich keinerlei Anspruch auf Wohngeld.
      Daraufhin habe ich die Betreuungszeiten etwas erniedrigt das die Betreuungszeit über einem Drittel liegt; somit wir nur der Jüngste als Haushaltsmitglied gerechnet und meinem Nettoeinkommen dazugerechnet.
      ...der Weg geht weiter...
      Jens