Neu und Frage

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    • Neu und Frage

      Ich bin 13 Jahre verheiratet und habe 2 Fragen:

      1)
      Ein Kind, 11 Jahre
      Ich arbeite in Teilzeit und erziele 520€/netto. Mein Mann verdient 2800€ netto und bekommt mtl durch 2 ET-Wohnungen zudem 1000€ Mieteinnahmen, demnach 3800€ netto Einkommen.
      Ich habe seit Jugend eine Skoliose und kann in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten (Friseurin), auch alle anderen stehenden Berufe fallen weg, deswegen arbeite ich derzeit nur max 3 Stunden pro Tag. Anders auch nicht möglich, da ich mich um Haushalt und Kind kümmern muss, Hausaufgaben etc.


      Ich werde keinen anderen Beruf ausüben können, da ich nichts anderes erlernt habe.
      Muss mein Mann nachehelichen Unterhalt für unbegrenzte Zeit zahlen ?

      2)
      Dies bezieht sich auf den Zugewinn.
      Mein Mann hat 2 ET-Wohnungen bereits vor unsere Ehe gehabt, zudem ein Haus, was er in der Ehe veräußert hat.
      Davon wurde ein Porsche gekauft (in der Ehe) der jetzt wieder verkauft wurde und von einem Teil des Geldes eine Harley Davidson gekauft wurde.
      Das restliche Geld liegt auf seinem Konto ( ca 70.000€ )
      Das Haus, wo sich die Eigentumswohnungen befinden, wurde zwischenzeitlich saniert. Das Grundstück ist sicher auch im Wert gestiegen.
      Welche Summe kann ich im Zugewinn verlangen ?
      Was steht mir zu ?

      Ich sehe nicht ein, mit Nichts da zu stehen, da ich all meine beruflichen Pläne aufgrund des Kindes, welches er haben wollte, auf Eis gelegt habe.
      Unser Lebensstandard war immer gut und gehoben, falle ich dann komplett ab ohne etwas ?

      Vielen dank für die Beantwortung meiner Fragen.


      Vg Paulina
    • Hallo Paulina,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Zu deinen Fragen:
      1. Kein Anwalt wird eine seriöse Auskunft geben können, ob, wie lange und in welcher Höhe du nachehelichen Unterhalt bekommen wirst (Diese Aussage hat übrigens ein sehr guter ISUV-Kontaktanwalt kürzlich bei einem ISUV-Vortrag gemacht!).
      Diese Auskunft entspricht nach meiner Kenntnis genau den Tatsachen, aber leider geben viele Anwälte in derartigen Fällen unrealistische Auskünfte.
      Vermutlich wirst du für mehrere Jahre nachehelichen Unterhalt bekommen, aber zu konkreteren Angaben lasse ich mich nicht verleiten.
      Du wirst davon ausgehen müssen, deine Arbeitszeit zu erhöhen; andernfalls ist es möglich, dass dir ein fiktives Einkommen unterstellt wird.

      2. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hast du Anspruch auf die Hälfte der Vermögensmehrung deines Mannes während der Ehezeit. Da zu den genauen Vermögensverhältnissen keine Angaben gemacht wurden ist keine genauere Aussage möglich.

      Tipp: ISUV bietet informative Broschüren u. a. zum Thema "Ehegattenunterhalt" (einschl. für den nachehelichen) sowie für den Zugewinnausgleich zum Preis von ungefähr 3 bis 4 Euro an. Der Kauf lohnt sich.
      Vielleicht denkst du auch mal darüber nach, ISUV-Mitglied zu werden. Für den Unterhalt und den Zugewinn musst du einen Anwalt haben, wenn dies gerichtlich geltend gemacht wird.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Paulina,
      da du sagst das Du kannst aufgrund Deiner Skoliose nur maximal 3 Stunden arbeiten kannst, würde ich Dir als aller erstes mal raten dieses durch die Rentenversicherung feststellen lassen, denn es heißt wenn jemand nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann ist er nicht mehr am Arbeitsmarkt vermittelbar. Versuch auch einmal ob Du bei der Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt eine Umschulung bekommen kannst. Wegen dem Unterhalt kannst Du den
      Unterhalt nach der Scheidung wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB beantragen, Du musst Dich aber behandeln und die Erkrankung s.o. feststellen lassen Wenn das feststeht kann es sein das Du unbegrenzt Unterhalt erhälst, aber wie Villa oben schon sagte kann man nie genau Voraussagen wie das Gericht entscheidet.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      Zugewinn ist der Betrag, den die vorhandenen Häuser, die dein Mann mit in die Ehe gebracht hat, im Wert gestiegen sind. Auf diese Wertsteigerung hast du Anspruch zur Hälfte.
      Sprich Hauswert bei Eheschließung: 100.000 - Hauswert bei Scheidung: 120.000 = 20.000 Wertsteigerung = 10.000 für dich.
      Aber es hängen auch noch andere Faktoren dran. Also alles was zur Heirat bei einem vorhanden war gehörte demjenigen und wurde mit in die Ehe gebracht. Am Ende wird die gleiche Austellung gemacht und dann die Differenz gezogen.

      Was die Erwerbseinschränkung angeht, da kann ich leider nichts zu sagen, aber ein Antrag bei der Rentenversicherung wäre bestimmt der erste Weg.
      Du bekommst ja auch Rentenpunkte von deinem Mann für die Ehezeit.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!