19 jähriger Sohn will/soll ausziehen

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    • 19 jähriger Sohn will/soll ausziehen

      Guten Morgen,
      mein Mann und ich stehen mit unseren Sohn (19) momentan vor einem Problem.

      Unser Sohn ist 19 Jahre alt, hat schon im 10. Schuljahr oft die Schule geschwänzt. Nach der Schule hat er eine Berufsvorbreitung begonnen und diese abgebrochen.
      Nun sitzt er seit Monaten zu Hause und behauptet er will Arbeiten gehen.

      Sohnemann hält sich zu Hause an keinerlei Regeln, macht was er will, provoziert uns und seine Schwester. Nachdem es hier zu Hause eskaliert ist weil er uns Geld klaut,
      bis mittags im Bett liegt und sich um nichts kümmert war er für 1.5 Wochen bei einer Verwanten.
      In der Woche hat er sich zwar bei bei mehreren Leihfirmen beworben kümmert sich aber auch nicht weiter darum. wenn man ihn sagt er solle doch mal da anrufen und nochmal
      nachhaken bekommen wir nur die Antwort.....die melden sich.

      Wir hatten auch einen Termin bei der Arge mit ihm. Bei diesem Termin ging es um das Thema Auszug und eigene Wohnung.
      Da wurde uns nur gesagt das das nicht so einfach ginge. Wir würden dann Post von der Unterhaltsstelle bekommen und unser Sohn müsste dann Unterhalt von uns einklagen.
      Das könnten 200-500 Euro sein die wir dann zahlen müssten und das Amt würde dann aufstockend zahlen.

      jetzt wissen mein Mann und ich natürlich nicht was wir genau machen sollen. Im Netz habe ich gelesen, das wenn Sohnemann sich nicht in Schulischer oder Betrieblicher Ausbildung
      befindet kein Unterhalt zusteht.

      Wenn die doch Unterhat fordern oder es zu einer Klage kommt, was kann denn da so auf uns zu kommen?
      Kann es denn wirklich sein das er bis 25 zu Hause bleiben muss und wir gezwungen sind all unsere Sachen wegzuschließen wenn wir nicht da sind?
      Vieleicht kennt jaeiner von einige Stellen an die wir uns mir unserem Problen wenden können.

      Vielen Dank schon mal für das lesen des Beitrags....

      Grüße Yvi
    • Hallo Yvi-W,
      keine Ausbildung-kein Unterhaltsanspruch. So einach ist das. Das Kindergeld steht ihm bei Auszug vollständig zu.
      Im Moment könnt ihr von ihm Kostgeld verlangen, falls er das Kindergeld vollständig erhält.
      Wenn ihr es fordert muss er ausziehen. Er ist volljährig; das Alter (25) hat dabei keine Bedeutung.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      ja, die Arge möchte, dass Kinder bis 25 bei den Eltern wohnen, ohne eigene Wohnung.

      Aber familienrechtlich ist das unerheblich.
      Und wenn Junior euch bestiehlt und nichts macht, dann würde ich ihm auch ganz schnell den Wohnungsschlüssel abnehmen.

      Anspruch auf Unterhalt durch euch hat er nur, wenn er außerstande ist sich selbst zu unterhalten. Sprich in Ausbildung ist oder Schule macht. Solange er das nicht macht hat er familienrechtlich keinen Anspruch. Dadurch, dass er volljährig ist und nicht in allgemeiner Schulausbildung steht er im Rang hinter allen, sprich seiner minderjährigen Schwester und euch.

      Ich würde Junior schriftlich mitteilen, dass er sich bis zum 30.11.2018 um eine eigene Wohnung bemühen muss, da ihr ihn ab dem 1.12. nicht mehr bei euch wohnen lasst, der er sich an keinerlei Regeln hält und euch bereits (mehrfach) bestohlen hat. Und das ihr den nächsten Diebstahl zur Anzeige bei der Polizei bringen werdet.

      Wenn er sich nicht kümmert, würde ich dafür sorgen, dass ihr am 1.12. erstmal das Schloss austauschen lasst oder selbst macht und dann ihm mitteilt, dass er nach Terminvereinbarung seine Sachen holen kann. Und ihm dann Mitte November 10 Umzugskartons in sein Zimmer stellt.

      Und ihr könnt ihm ja den Tipp geben, dass er zur Arge mit dem Schreiben gehen kann, um Hilfen zu beantragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Yvi,

      Yvi-W schrieb:


      Wir hatten auch einen Termin bei der Arge mit ihm. Bei diesem Termin ging es um das Thema Auszug und eigene Wohnung.
      Da wurde uns nur gesagt das das nicht so einfach ginge. Wir würden dann Post von der Unterhaltsstelle bekommen und unser Sohn müsste dann Unterhalt von uns einklagen.
      Das könnten 200-500 Euro sein die wir dann zahlen müssten und das Amt würde dann aufstockend zahlen.
      wenn die Auskunft beim Job Center wirklich so lautete, dann ist sie schlicht falsch. Ich nehme an, Ihr habt die Fakten so benannt, wie in deinem Posting.

      Die 'Pflicht' im Haushalt der Eltern wohnen zu bleiben, gilt in 1. Linie für den Jugendlichen. Wenn er den Wunsch hat, auszuziehen und keine gewichtigen Gründe dafür nennen kann, führt das zu finanziellen Nachteilen. Es gibt aber rechtlich keine Handhabe gegen Eltern, die den Auszug wünschen. Es gibt auch keine Unterhaltsansprüche - wenn weder Schule noch Ausbildung stattfindet - die das Job Center von Euch einfordern könnte. Das ändert sich erst, wenn der Jugendliche eine Ausbildung beginnt oder wieder zur Schule geht. Was ja zu wünschen wäre.

      Gruß
      Susanne