Verfahrenskostenhilfeantrag meiner Expartnerin - welche Risiken?

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    • Verfahrenskostenhilfeantrag meiner Expartnerin - welche Risiken?

      Hallo,

      das Amtsgericht hat mir geschrieben, dass meine Ex mit dem Einreichen der Scheidung einen Antrag auf Verfahrenkostenhilfe gestellt hat.

      Ich kann echt nicht abschätzen, ob und welche Risiken da auf mich lauern.
      Heißt das, es bleiben die Verfahrenskosten bei mir hängen? Oder sollte ich auch so einen Antrag stellen?

      Soll ich mir direkt einen Anwalt nehmen (teuer) oder erstmal abwarten?

      Über den ISUV eine kurze Beratung für 30,- zu machen, erscheint mir ein sinnvolles Zwischending zu sein.

      Was sind Eure/Ihre Erfahrungen und Ratschläge?
      Viele Grüße, Christoph
    • Hallo christoph,

      ich kann dir nur berichten, wie es bei mir war:

      Scheidung 2008 eingereicht durch die damalige Ehefrau - mit Verfahrenskostenhilfeantrag.

      Die Ehefrau hatte und hat regelmäßiges Einkommen, mein Einkommen war auch damals schon höher als ihr Einkommen.

      Die Ehefrau hat unser gemeinsames Kind mit zu sich genommen.

      Das Gericht hat ihr die PKH als Darlehen bewilligt.

      Sie musste diesen Betrag also in der Folgezeit zurückzahlen und hat dies auch allein getan.

      Ich wurde zu keinem Zeitpunkt hinzugezogen, musste ihr nichts erstatten.

      Liebe Grüße, fras12
    • Hallo Christoph,

      für eine einvernehmliche Scheidung braucht nur ein Ehepartner einen Anwalt. Deine Frau hat die Scheidung eingereicht und sich einen Anwalt genommen.

      Dafür braucht es nicht unbedingt einen Anwalt, wenn für dich keine Probleme im Verfahren auftreten.

      Und für die Frage nach der Verfahrenskostenhilfe wollte Villa wohl von dir wissen, was im Anwaltschreiben steht.

      VG, fras12
    • Hallo,

      ob eigener Anwalt oder nicht.
      Wenn du keinen Anwalt im Scheidungsverfahren hast, dann kannst du keine Anträge stellen.
      Und solange es von euch keine unterzeichnete Scheidungsfolgenvereinbarung gibt bzw. ihr euch einig und sicher seid, dass es auch so läuft, würde ich vor Gericht nicht auf einen Anwalt verzichten.

      Die 30 € für ISUV sind bestimmt gut angelegt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich kann Dir auch nur meine Erfahrungen berichten. Meine Ex-Frau hatte einen Anwalt und die PKH für diesen wurde bewilligt. Von mir wurde nichts verlangt und ich musste auch für diesen Nichts bezahlen, obwohl ich 3 mal soviel verdiene mit meine Ex.

      Ich habe mir für das Scheidungsverfahren keinen genommen. Ich hatte aber eine Anwältin für Umgangsrecht und Kindesunterhalt, die hätte ich sonst genommen aber das hätte mich nochmal 3000€ gekostet fürs Scheidungsverfahren.

      Bei uns war allerdings bis auf ein Haus, kein weiteres Vermögen zur Scheidungszeit vorhanden. Versorgungsausgleich wurde durchgeführt und den Umgang und den Unterhalt für meine KInder wurde in einem anderen Verfahren verhandelt.

      Als kleinen Tip kann ich Dir noch geben, sag in der Scheidungsverhandlung nicht was du tatsächlich verdienst, gib weniger an. Selbst wenn es auf anderem Weg raus kommen würde, hast du dadurch keinen Nachteil. Die Gerichtskosten bestimmen sich nämlich nach eurem Einkommen und wenn deine ExFrau hört das du in der Zwischenzeit mehr verdienst, könnte Sie auf die Idee kommen höheren Kindesunterhalt zu fordern.

      LG
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