Hallo,
das Amtsgericht hat mir geschrieben, dass meine Ex mit dem Einreichen der Scheidung einen Antrag auf Verfahrenkostenhilfe gestellt hat.
Ich kann echt nicht abschätzen, ob und welche Risiken da auf mich lauern.
Heißt das, es bleiben die Verfahrenskosten bei mir hängen? Oder sollte ich auch so einen Antrag stellen?
Soll ich mir direkt einen Anwalt nehmen (teuer) oder erstmal abwarten?
Über den ISUV eine kurze Beratung für 30,- zu machen, erscheint mir ein sinnvolles Zwischending zu sein.
Was sind Eure/Ihre Erfahrungen und Ratschläge?
Viele Grüße, Christoph
das Amtsgericht hat mir geschrieben, dass meine Ex mit dem Einreichen der Scheidung einen Antrag auf Verfahrenkostenhilfe gestellt hat.
Ich kann echt nicht abschätzen, ob und welche Risiken da auf mich lauern.
Heißt das, es bleiben die Verfahrenskosten bei mir hängen? Oder sollte ich auch so einen Antrag stellen?
Soll ich mir direkt einen Anwalt nehmen (teuer) oder erstmal abwarten?
Über den ISUV eine kurze Beratung für 30,- zu machen, erscheint mir ein sinnvolles Zwischending zu sein.
Was sind Eure/Ihre Erfahrungen und Ratschläge?
Viele Grüße, Christoph